Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 1

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 1 (NJ DDR 1963, S. 1); NUMMER 1 JAHRGANG 17 ZEITSCHRIFT NEUllUSTfZ FÜR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1963 1. JANUARHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Die sozialistische Rechtsordnung und der Kampf gegen die Kriminalität Sozialistisches Recht und sozialistische Rechtspflege Im Entwurf des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege, der zur Zeit in den Städten und Dörfern, in den Betrieben, Instituten, in den Genossenschaften und in 'den gesellschaftlichen Organisationen von allen Schichten der Bevölkerung diskutiert wird, heißt es u. a.: „Das sozialistische Recht ist ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln. Sein Inhalt, seine Gestaltung und seine richtige Anwendung verleihen den objektiv wirkenden Gesetzmäßigkeiten Ausdruck, fördern das Bewußtwerden dieser Gesetzmäßigkeiten durch die Volksmassen und lenken ihre Schöpferkraft auf die bewußte Ausnutzung dieser Gesetze. Das Recht wird somit bei der Lösung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates, der breitesten Entfaltung der sozialistischen Demokratie zu einer großen gestaltenden und mobilisierenden Kraft.“1 Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß die bisherige allgemeine Definition unseres Rechts und seines Wesens überprüft und verändert wurde. Das war notwendig, weil die alte Definition die bewußte Erfüllung der Rechtsnormen und der Forderungen unserer Gesetze durch die überwiegende Mehrheit der Bürger nicht ge-nügeruLzum Ausdruck brachte, sondern zu einseitig das Gewicht auf den staatlichen Zwang legte. Demgegenüber wird im Entwurf des Staatsratserlasses betont, daß unsere sozialistischen Rechtsnormen nicht nur mittels staatlichen Zwanges durchgesetzt werden, sondern vor allem durch wirtschaftlich-organisatorische, kulturelle und andere Maßnahmen sowie durch Erziehungsund Überzeugungsmethoden. Im Entwurf des Programms der Sozialistischen Einheitspartei wird mit wissenschaftlicher Exaktheit gesagt, daß das sozialistische Recht den objektiven Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der Gesellschaft entspringt und auf ihre Durchsetzung gerichtet ist. „Unser Recht, das die gesellschaftliche Entwicklung und die staatlichen Grundregeln des Zusammenlebens der Menschen zum Hauptinhalt hat, dient der planmäßigen Entfaltung der Produktivkräfte und der sozialistischen Produktionsverhältnisse, der sozialistischen Erziehung der Bürger und dem Schutz unserer Ordnung gegen die Anschläge der Feinde der sozialistischen Gesellschaft.“2 Aus dieser Funktion des sozialistischen Rechts erwachsen den Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane außerordentlich komplizierte Aufgaben. Die entscheidende Aufgabe besteht darin, noch besser verstehen zu ler- 1 NJ 1962 S. 755. - ND vom 23. November 1962, S. 6. nen, durch die Rechtsprechung den gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß, ausgehend von seiner Gesetzmäßigkeit, mit voranzutreiben. In den Grundsätzen des Staatsratserlasses heißt es hierzu: „Es gilt, die Erfordernisse der zur vollen Wirksamkeit gelangenden objektiven Gesetzmäßigkeiten und die maximale Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte zur Grundlage der Ausarbeitung und des all-seitigen, umfassenden Ausbaues der neuen, sozialistischen Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen sowie der Rechtspflege und der Arbeitsweise und Wirksamkeit ihrer Organe zu machen.“ Diese Anforderungen an die Rechtspflege lassen keinen Raum für willkürliche, subjektivistische Einflüsse. Deshalb wachsen auch die Anforderungen an die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit, die die prozessualen Garantien mit umfassen. Die Erforschung der objektiven Wahrheit, die Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die volle Verwirklichung der Gerechtigkeit sind zum Prüfstein unserer gesamten Arbeit geworden. Diese Grundsätze gelten für geringfügige Gesetzesverletzungen ebenso wie für schwere und schwerste Verbrechen. Damit nicht eine einzige Straftat unaufgeklärt bleibt, damit aber auch nicht ein einziger unschuldiger Mensch vor das Gericht gebracht und nicht ein einziger Mensch zu einer nicht angebrachten Strafe verurteilt wird, ist es erforderlich, in jeder einzelnen Sache die Untersuchungen sorgfältig, allseitig und objektiv zu führen. Dazu heißt es im Entwurf des Parteiprogramms: . „Die allseitige Erforschung der Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters, die genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes und der Prozeßbestimmungen sind die Grundlage für die richtige Durchführung des Verfahrens.“3 4 Diese Feststellung ist ein verpflichtender Hinweis darauf, daß die Mitarbeiter der Organe der Rechtspflege den Menschen, der eine Straftat begangen hat, in seiner gesellschaftlichen Wirksamkeit sehen und als gesellschaftliches Wesen anerkennen. Dabei dürfen sie keine subjektivistischen Vorstellung gen von diesen Menschen haben, sondern müssen sie so nehmen, wie sie sind. Die Menschen müssen spüren, daß wir auf sie vertrauen, und in dem Maße, wie wir mit ihnen arbeiten, werden sie auf uns vertrauen und die alten Gewohnheiten überwinden. Das aber ist ein langwieriger Prozeß, der sich nicht irgendwo, sondern in der Hauptsache im Bereich der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen vollzieht. Dieser Prozeß vollzieht sich aber auch nicht irgendwie und auf keinen Fall im Selbstlauf, sondern hier kommt der aktiven, vorwärtstreibenden Tätigkeit der staatlichen 3 NJ 1962 S. 755. 4 ND vom 23. November 1962, S. 6. 1;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 1 (NJ DDR 1963, S. 1) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 1 (NJ DDR 1963, S. 1)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung durch Staatssicherheit ist;. Entscheidende Kriterien für die Charakterisierung einer Straftat der allgemeinen Kriminalität als politisch-operativ bedeutsam sind insbesondere - Anzeichen für im Zusammenhang mit der Festnahme und die weitere Verfahrensweise bis- zur Übergabe an die zentrale Erfassungsstelle der Hauptabteilung worauf in Punkt dieser Arbeit näher eingegangen wird.

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