Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 8 (NJ DDR 1963, S. 8); die Bekämpfung der Kriminalität und bei der Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen gibt usw. Die nachstehenden Berichte aus einigen Bezirken sollen keine Gesamteinschätzung sein; sie wollen lediglich einen Ausschnitt aus der Diskussion vermitteln. Um Wiederholungen und Überschneidungen zu vermeiden, konnten auch nicht immer die die Diskussion bestimmenden Probleme in den Mittelpunkt gestellt werden, und es war auch unmöglich, hier die Fülle der instruktiven Beispiele wiederzugeben, die von der Entwicklung der Rechtspflegeorgane, insbesondere seit dem Staatsratsbeschluß vom 24. Mai 1962, Zeugnis ablegen. Das Niveau der Beratungen in den einzelnen Bezirken war unterschiedlich. Nicht überall gelang es, die Verbindung zwischen den Grundsätzen des Staatsratserlasses und der Einschätzung der eigenen Arbeit herzustellen. Während in den meisten Bezirken lebhaft über die künftige Arbeit diskutiert wurde und es auch bereits inhaltlich gut durchdachte Vorschläge zur Ausgestaltung des Entwurfs gab, fehlte es häufig an einer gründlichen, selbstkritischen Analyse der Ursachen von Fehlern in der eigenen Arbeit. Das aber ist unbedingte Voraussetzung, um die komplizierten Probleme des sozialistischen Aufbaus zu meistern und die Arbeit aller Rechtspflegeorgane entsprechend den neuen Bedingungen weiter zu vervollkommnen. Die kommenden Aussprachen mit der Bevölkerung müssen deshalb dazu genutzt werden, an Hand von Beispielen \ offen darzulegen, was uns noch hemmt, und dadurch die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den Kampf gegen Rechtsverletzungen zur Sache aller Werktätigen zu machen. Berlin Das Hauptproblem der Tagung der Berliner Richter war die gesellschaftliche Erziehung der Rechtsverletzer durch ihre Arbeitskollektive und durch die Mitbürger in den Wohngebieten. Die Diskussion zeigte, daß überall dort, wo die Richter mit den gesellschaftlichen Kräften eng Zusammenarbeiten und es verstehen, die Erziehung der Rechtsverletzer mit den Aufgaben der Betriebskollektive oder Hausgemeinschaften zu verbinden, der einzig richtige Weg beschritten wird, um einmal Gestrauchelte zu tüchtigen Bürgern zu erziehen. So berichteten beispielsweise Richter des Stadtbezirksgerichts Mitte, daß durch die Auswertung einer großen Anzahl von Strafverfahren und Mietstreitigkedten in den Hausgemeinschaften gute erzieherische Ergebnisse erreicht wurden: es entwickelten sich Verantwortungsbewußtsein und gegenseitige Hilfe der Mieter. Die Auswertung von Verfahren wegen Unterschlagung von Mieteinnahmen führte auch zu Veränderungen in der Rechnungslegung und Kontrolle sowie zur Wahl einer Revisionskommission und damit zu einem stärkeren Schutz der materiellen Werte durch die Gesellschaft. Diese Beispiele beweisen, daß die gesellschaftlichen Kräfte im Wohngebiet durchaus in der Lage sind, verantwortungsbewußt erzieherische Aufgaben zu lösen. Damit wird der Boden für die künftigen Schiedskommissionen in den Wirkungsbereichen der Nationalen Front vorbereitet. Im Stadtbezirk Weißensee arbeiten einige Schieds-männer seit geraumer Zeit mit Beisitzern. Diese Schiedskollektive haben es verstanden, gestützt auf die fortgeschrittensten Kräfte im Wirkungsbereich, die Ursachen von Beleidigungen und mietrechtlichen Streitigkeiten aufzudecken. Auch sie beweisen die Richtigkeit des Vorschlags, Schiedskommissionen zu bilden und ihnen die gleichen Aufgaben wie den Konfliktkommissionen zu übertragen. In der Diskussion wurde deutlich, daß die Arbeit mit den zu Strafen ohne Freiheitsentzug verurteilten und den vorzeitig aus der Haft entlassenen Bürgern sowohl vom Gericht als auch vom Betrieb noch oft dem Selbstlauf überlassen wird. Noch nicht immer fühlen sich die Kollektive für die Erziehung ihrer straffällig gewordenen Mitglieder verantwortlich. Untersuchungen im Stadtbezirk Lichtenberg ergaben, daß einerseits selbst bei geringfügigen Straftaten fristlose Entlassungen ausgesprochen und andererseits auf Antrag der Beschuldigten Aufhebungsverträge vereinbart werden, weil die Straftat im Betrieb nicht bekannt ist. Deshalb ist es notwendig, die gesellschaftlichen Kräfte des Betriebes bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu mobilisieren, um rechtzeitig ein klares Bild über die. Persönlichkeit des Beschuldigten zu gewinnen und zugleich die erzieherische Einflußnahme des Kollektivs im Sinne der Bewährung des Rechtsverletzers am Arbeitsplatz zu sichern. Ebenso wichtig ist es, die Wiedereingliederung vorzeitig aus der Haft Entlassener in das Kollektiv gut vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, sowohl in den Fällen der Bewährung am Arbeitsplatz als auch bei der bedingten Verurteilung die Verkürzung der festgelegten Bewährungszeit auf Vorschlag des Erziehungskollektivs gesetzlich zu regeln. In der Diskussion über die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit von Strafverfahren tauchte auch das Problem der Auswertung noch nicht rechtskräftiger Entscheidungen auf. In einigen wenigen Fällen kam es nach der Auswertung eines Verfahrens im Betrieb oder auch in der Kreispresse zur Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils durch das Rechtsmittelgericht. Dadurch wurden sowohl die Autorität des Kreisgerichts und das Vertrauen der Bürger zur Justiz beeinträchtigt als auch die Rechte des Angeklagten verletzt. Die Auswertung von Verfahren muß deshalb mit der nötigen Umsicht vorgenommen werden. Sie muß das Kollektiv mobilisieren, selbst die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten aufzudecken und zu beseitigen und Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. * Die Berliner Staatsanwälte befaßten sich vor allem mit der Frage, wie die Gesetzlichkeit im Ermittlungsverfahren noch besser gewährleistet werden kann, damit kein Bürger ungesetzlich und unbegründet beschuldigt oder Einschränkungen seiner Rechte unterworfen wird. Die Qualität der Untersuchungen läßt häufig noch zu wünschen übrig. Das gilt für die Feststellungen zur Person des Rechtsverletzers, für den exakten Nachweis der Schuld und für die Untersuchung der konkreten Ursachen der Straftat. Die Verantwortung für diese Mängel darf jedoch nicht auf die Untersuchungsorgane abgewälzt werden. In erster Linie ist zu prüfen, wie die Aufsicht über die Ermittlungstätigkeit bei strikter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Untersuchungsorgane verbessert werden kann. Der Staatsanwalt muß zukünftig von jedem Ermittlungsverfahren Kenntnis haben und von der Einleitung an die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Tätigkeit der Untersuchungsorgane ausüben. Er muß die Arbeit der Untersuchungsorgane kritisch betrachten und Verfahren, die nicht exakt ermittelt sind, mit klaren Weisungen zur Nachermittlung zurückgeben. Das setzt voraus, daß die Staatsanwälte ihre eigene Qualifikation erhöhen, wie es auch auf der 25. Sitzung des Staatsrates gefordert wurde. Nicht selten fehlt den Staatsanwälten die Kenntnis der Grundfragen der Kriminalistik, die für eine qualifizierte Anleitung der Untersuchungsorgane notwendig ist. Die Staatsanwälte haben auch zu gewährleisten, daß die Werktätigen zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedin- 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 8 (NJ DDR 1963, S. 8) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 8 (NJ DDR 1963, S. 8)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften ist zu welchem Zweck zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken? Welche weiteren Informationsquellen und -Speicher sind für die weitere Bearbeitung des Operativen Vorganges für die Auftragserteilung und Instruierung? Gibt es Anzeichen für die Verletzung von Konspiration und Geheimhaltung, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n. Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.

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