Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 10 (NJ DDR 1963, S. 10); Warnow-Werft: Ein Werftarbeiter hatte sich wegen Körperverletzung zu verantworten. Die Arbeiter des Meisterbereichs beschlossen, nachdem sie sich mit den Grundsätzen des Staatsratserlasses vertraut gemacht hatten, daß der Meister in der Hauptverhandlung im Auftrag des Kollektivs dem Gericht mitteilen sollte, daß sie sich um die weitere Erziehung des Rechtsverletzers bemühen werden und die Bürgschaft für ihn übernehmen. Die Staatsanwälte setzten sich auch kritisch mit Unklarheiten auseinander, die insbesondere bei der Volkspolizei hinsichtlich der Bildung von Schiedskommissionen aufgetreten waren. So wurde die Ansicht vertreten, die Schiedskommissionen in den Gemeinden machten die Ständigen Kommissionen für Sicherheit und Ordnung überflüssig. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Aufgaben der Ständigen Kommissionen von denen der Schiedskollektive, die sich vereinzelt gebildet hatten. Der Erlaß des Staatsrates schlägt jetzt einen einheitlichen Weg vor: Mit den Schiedskommissionen werden neue gesellschaftliche Organe der Rechtspflege zur kollektiven Selbsterziehung der Bürger bei der Überwindung von Rechtsund Moralverstößen gebildet. Sie werden auf Vorschlag der Nationalen Front durch die jeweiligen örtlichen Volksvertretungen gewählt. Im Verhältnis zu den Ständigen Kommissionen für Sicherheit und Ordnung haben sie spezifische Aufgaben zu lösen, die umfassender sind als die des bisherigen Schiedsmannes. Die Ständige Kommission wird damit soweit von ihr bisher die Aufgabe der kollektiven Erziehung übernommen worden war auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt; sie hat als Organ der Volksvertretung auf dem gesamten Territorium der Gemeinde für Ordnung und Sicherheit zu sorgen und sich insofern auch um die Schiedskommissionen zu kümmern. Das allein entspricht der Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Neubrandenburg Im Bezirk Neubrandenburg ist es wie die Tagung der Richter erkennen ließ noch nicht gelungen, der Rechtsprechung des Bezirksgerichts die notwendige Autorität zu verschaffen. Dies drückte sich in mehreren Diskussionsbeiträgen aus. Die Kreisrichter kritisierten die Weisungen des Bezirksgerichts im Rechtsmittel-verfahren die Richter des Bezirksgerichts machten die falsche Einstellung verschiedener Kreisrichter zum Prinzip des demokratischen Zentralismus für Mängel in der Rechtsprechung verantwortlich. Es wurden mehrere Beispiele genannt, in denen die Kreisgerichte von bindenden Weisungen des Bezirksgerichts im zweitinstanzlichen Urteil abgewichen sind. Das ist nicht zu billigen. Es kommt darauf an, die Arbeit des Bezirksgerichts so zu verbessern, daß die Richter der Kreisgerichte keinen Anlaß zum Zweifel an der Richtigkeit der bezirksgerichtlichen Entscheidungen haben. Andererseits sind die Richter mit allem Nachdruck auf die Pflicht zur Einhaltung der Weisungen des übergeordneten Gerichts hinzuweisen. In der Tagung fehlte die offene, kritische und selbstkritische Einschätzung der bisherigen Arbeit, die notwendig ist, um die Grundsätze des Staatsratserlasses schnell in die Praxis umzusetzen. Gleichwohl wurden nützliche Gedanken zu verschiedenen Formen der Einbeziehung von Werktätigen in die Rechtspflege geäußert. In den Kreisen Neubrandenburg und Templin werden seit längerer Zeit Vertreter der Kollektive der Angeklagten zu Strafverfahren geladen, in denen sie als Zeugen Aufgaben wahrnehmen, die später der gesell- schaftliche Ankläger und der gesellschaftliche Verteidiger zu erfüllen haben werden. Die Gerichte informieren die Kollektive über das Strafverfahren und bitten sie, einen Vertreter zur Hauptverhandlung zu entsenden, der dem Gericht Fragen beantwortet, die dem Kollektiv vorher schriftlich mitgeteilt wurden. In der Regel beraten die Kollektive über die Umstände der Straftat des Angeklagten; sie erarbeiten sich einen einheitlichen Standpunkt, den ihr Vertreter dann später vor Gericht darlegt. Diese Arbeitsweise hat zur Qualifizierung der Rechtsprechung, insbesondere zur Erhöhung ihrer erzieherischen Wirkung beigetragen. Dafür wurde folgendes Beispiel geschildert: Vor dem Kreisgericht Templin hatte sich ein Angeklagter zu verantworten, der mit einem verkehrsuntauglichen Lkw einen Unfall mit Sachschaden verschuldet hatte. Das Kollektiv des Angeklagten nahm an der Hauptverhandlung teil. Seine Vertreter führten dort aus, daß der Angeklagte zunächst nicht mit dem Lkw habe fahren wollen. Erst nachdem einzelne Mitglieder des Kollektivs ihn darauf hingewiesen hätten, daß die ganze Produktion ins Stocken gerate, wenn der Lkw nicht weiter benutzt werde, habe er sich zum Fahren entschlossen. Das Kollektiv erkannte seinen Hinweis an den Angeklagten als falsch an. Es bat das Gericht, die Situation zu berücksichtigen, in der es sich befunden hätte, verpflichtete sich, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen und bürgte schließlich für den Angeklagten. In der LPG Metschow (Kreis Demmin) arbeitet seit etwa einem Jahr eine Kommission, die von der Vollversammlung der LPG gewählt wurde und seit ihrem Bestehen erfolgreich über Streitigkeiten zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Verletzungen der Arbeitsmoral beraten hat. Die Erfahrungen und dijp gute Arbeitsweise dieser Kommission werden bei der Schaffung der Schiedskommissionen in den LPGs ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Rechenschaftspflicht der Schiedskommissionen vor der Gemeindevertretung im Staatsratserlaß festzulegen. Dieser Vorschlag entspricht dem Prinzip, daß alle gewählten Funktionäre ihren Wählern rechenschaftspflichtig sind, und erhöht zugleich die Autorität der Schiedskommissionen. Von großer Bedeutung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in allen Betrieben ist die gute Zusammenarbeit der Justizorgane mit den Betriebsleitern. Dies machte besonders ein Beispiel deutlich, das aus dem Kreis Neubrandenburg vorgetragen wurde: In der LPG Schwanbeck häuften sich vor einiger Zeit Straftaten zum Nachteil des genossenschaftlichen Eigentums und Privatklageverfahren. Die Justizorgane werteten jedes-Strafverfahren in der Gemeinde aus, dennoch stellte sich kein Erfolg ein-. Erst nachdem in mehreren Aussprachen mit dem Vorstand Klarheit darüber geschaffen wurde, daß alle diese Gesetzesverletzungen die Steigerung der Arbeitsproduktivität in der LPG behindern und damit zwangsläufig der Wert der Arbeitseinheit sinkt, berieten und ergriffen die Genossenschaftsbauern die erforderlichen Maßnahmen. Seitdem gibt es in der Gemeinde Schwanbeck keine Straftaten mehr, und auch die Zahl der Anträge auf Durchführung eines Sühneverfahrens ist zurückgegangen, weil niemand mehr seinen Nachbarn des Diebstahls beschuldigt. Die Genossenschaftsbauern haben die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung in die eigenen Hände genommen und damit die innergenossenschaftliche Demokratie gefestigt. Ein Mangel der Neubrandenburger Tagung und sicherlich auch ein Spiegel der vorangegangenen Ar-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 10 (NJ DDR 1963, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 10 (NJ DDR 1963, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister für Staatssicherheit, Es ist zu unterscheiden zwischen im Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und und den Transitabweichungen im übrigen Transitverkehr, da auf Grund des vereinfachten Kontroll- und Abfertigungsverfahrens im Transitverkehr zwischen der und Transitabweichungen verstärkt für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ist die Untersuchung gosellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren ein politisch bedeutsamer und relativ eigenständiger Aufgabenkomplex.

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