Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 10 (NJ DDR 1963, S. 10); Warnow-Werft: Ein Werftarbeiter hatte sich wegen Körperverletzung zu verantworten. Die Arbeiter des Meisterbereichs beschlossen, nachdem sie sich mit den Grundsätzen des Staatsratserlasses vertraut gemacht hatten, daß der Meister in der Hauptverhandlung im Auftrag des Kollektivs dem Gericht mitteilen sollte, daß sie sich um die weitere Erziehung des Rechtsverletzers bemühen werden und die Bürgschaft für ihn übernehmen. Die Staatsanwälte setzten sich auch kritisch mit Unklarheiten auseinander, die insbesondere bei der Volkspolizei hinsichtlich der Bildung von Schiedskommissionen aufgetreten waren. So wurde die Ansicht vertreten, die Schiedskommissionen in den Gemeinden machten die Ständigen Kommissionen für Sicherheit und Ordnung überflüssig. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Aufgaben der Ständigen Kommissionen von denen der Schiedskollektive, die sich vereinzelt gebildet hatten. Der Erlaß des Staatsrates schlägt jetzt einen einheitlichen Weg vor: Mit den Schiedskommissionen werden neue gesellschaftliche Organe der Rechtspflege zur kollektiven Selbsterziehung der Bürger bei der Überwindung von Rechtsund Moralverstößen gebildet. Sie werden auf Vorschlag der Nationalen Front durch die jeweiligen örtlichen Volksvertretungen gewählt. Im Verhältnis zu den Ständigen Kommissionen für Sicherheit und Ordnung haben sie spezifische Aufgaben zu lösen, die umfassender sind als die des bisherigen Schiedsmannes. Die Ständige Kommission wird damit soweit von ihr bisher die Aufgabe der kollektiven Erziehung übernommen worden war auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt; sie hat als Organ der Volksvertretung auf dem gesamten Territorium der Gemeinde für Ordnung und Sicherheit zu sorgen und sich insofern auch um die Schiedskommissionen zu kümmern. Das allein entspricht der Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Neubrandenburg Im Bezirk Neubrandenburg ist es wie die Tagung der Richter erkennen ließ noch nicht gelungen, der Rechtsprechung des Bezirksgerichts die notwendige Autorität zu verschaffen. Dies drückte sich in mehreren Diskussionsbeiträgen aus. Die Kreisrichter kritisierten die Weisungen des Bezirksgerichts im Rechtsmittel-verfahren die Richter des Bezirksgerichts machten die falsche Einstellung verschiedener Kreisrichter zum Prinzip des demokratischen Zentralismus für Mängel in der Rechtsprechung verantwortlich. Es wurden mehrere Beispiele genannt, in denen die Kreisgerichte von bindenden Weisungen des Bezirksgerichts im zweitinstanzlichen Urteil abgewichen sind. Das ist nicht zu billigen. Es kommt darauf an, die Arbeit des Bezirksgerichts so zu verbessern, daß die Richter der Kreisgerichte keinen Anlaß zum Zweifel an der Richtigkeit der bezirksgerichtlichen Entscheidungen haben. Andererseits sind die Richter mit allem Nachdruck auf die Pflicht zur Einhaltung der Weisungen des übergeordneten Gerichts hinzuweisen. In der Tagung fehlte die offene, kritische und selbstkritische Einschätzung der bisherigen Arbeit, die notwendig ist, um die Grundsätze des Staatsratserlasses schnell in die Praxis umzusetzen. Gleichwohl wurden nützliche Gedanken zu verschiedenen Formen der Einbeziehung von Werktätigen in die Rechtspflege geäußert. In den Kreisen Neubrandenburg und Templin werden seit längerer Zeit Vertreter der Kollektive der Angeklagten zu Strafverfahren geladen, in denen sie als Zeugen Aufgaben wahrnehmen, die später der gesell- schaftliche Ankläger und der gesellschaftliche Verteidiger zu erfüllen haben werden. Die Gerichte informieren die Kollektive über das Strafverfahren und bitten sie, einen Vertreter zur Hauptverhandlung zu entsenden, der dem Gericht Fragen beantwortet, die dem Kollektiv vorher schriftlich mitgeteilt wurden. In der Regel beraten die Kollektive über die Umstände der Straftat des Angeklagten; sie erarbeiten sich einen einheitlichen Standpunkt, den ihr Vertreter dann später vor Gericht darlegt. Diese Arbeitsweise hat zur Qualifizierung der Rechtsprechung, insbesondere zur Erhöhung ihrer erzieherischen Wirkung beigetragen. Dafür wurde folgendes Beispiel geschildert: Vor dem Kreisgericht Templin hatte sich ein Angeklagter zu verantworten, der mit einem verkehrsuntauglichen Lkw einen Unfall mit Sachschaden verschuldet hatte. Das Kollektiv des Angeklagten nahm an der Hauptverhandlung teil. Seine Vertreter führten dort aus, daß der Angeklagte zunächst nicht mit dem Lkw habe fahren wollen. Erst nachdem einzelne Mitglieder des Kollektivs ihn darauf hingewiesen hätten, daß die ganze Produktion ins Stocken gerate, wenn der Lkw nicht weiter benutzt werde, habe er sich zum Fahren entschlossen. Das Kollektiv erkannte seinen Hinweis an den Angeklagten als falsch an. Es bat das Gericht, die Situation zu berücksichtigen, in der es sich befunden hätte, verpflichtete sich, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen und bürgte schließlich für den Angeklagten. In der LPG Metschow (Kreis Demmin) arbeitet seit etwa einem Jahr eine Kommission, die von der Vollversammlung der LPG gewählt wurde und seit ihrem Bestehen erfolgreich über Streitigkeiten zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Verletzungen der Arbeitsmoral beraten hat. Die Erfahrungen und dijp gute Arbeitsweise dieser Kommission werden bei der Schaffung der Schiedskommissionen in den LPGs ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Rechenschaftspflicht der Schiedskommissionen vor der Gemeindevertretung im Staatsratserlaß festzulegen. Dieser Vorschlag entspricht dem Prinzip, daß alle gewählten Funktionäre ihren Wählern rechenschaftspflichtig sind, und erhöht zugleich die Autorität der Schiedskommissionen. Von großer Bedeutung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in allen Betrieben ist die gute Zusammenarbeit der Justizorgane mit den Betriebsleitern. Dies machte besonders ein Beispiel deutlich, das aus dem Kreis Neubrandenburg vorgetragen wurde: In der LPG Schwanbeck häuften sich vor einiger Zeit Straftaten zum Nachteil des genossenschaftlichen Eigentums und Privatklageverfahren. Die Justizorgane werteten jedes-Strafverfahren in der Gemeinde aus, dennoch stellte sich kein Erfolg ein-. Erst nachdem in mehreren Aussprachen mit dem Vorstand Klarheit darüber geschaffen wurde, daß alle diese Gesetzesverletzungen die Steigerung der Arbeitsproduktivität in der LPG behindern und damit zwangsläufig der Wert der Arbeitseinheit sinkt, berieten und ergriffen die Genossenschaftsbauern die erforderlichen Maßnahmen. Seitdem gibt es in der Gemeinde Schwanbeck keine Straftaten mehr, und auch die Zahl der Anträge auf Durchführung eines Sühneverfahrens ist zurückgegangen, weil niemand mehr seinen Nachbarn des Diebstahls beschuldigt. Die Genossenschaftsbauern haben die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung in die eigenen Hände genommen und damit die innergenossenschaftliche Demokratie gefestigt. Ein Mangel der Neubrandenburger Tagung und sicherlich auch ein Spiegel der vorangegangenen Ar-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 10 (NJ DDR 1963, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 10 (NJ DDR 1963, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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