Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 147

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 147 (NJ DDR 1961, S. 147); Der Ausbau der neuen, sozialistischen Begriffe vollzieht sich als die Negation der bürgerlichen Staatsund Rechtsbegriffe wie die sozialistischen gesellschaftlichen Organisationsformen die Überwindung der bürgerlichen bedeuten. Wir stehen an einem Punkt der Entwicklung, an dem die Durchschlagskraft der revolutionären Dialektik, die wir bisher überwiegend zur Überwindung des bürgerlichen Staatsbegriffs eingesetzt hatten, verstärkt gegen den bürgerlichen Rechtsbegriff eingesetzt werden muß, um ihn zu überwinden und somit alle Hemmnisse für die Entwicklung der sozialistischen Staatlichkeit beiseite zu schieben. Erst dann, wenn wir die bürgerlichen Rechtsbegriffe überwunden haben, kann der sozialistische Staat seine gesellschaftsleitende Wirksamkeit voll entfalten. Solange ihm die bürgerlichen Rechtsbegriffe aufgepfropft sind, ist der sozialistische Staat als Instrument des sozialistischen Aufbaus geschwächt. Dies ist der Weg, der in der jetzigen Etappe gegangen werden muß, um unsere sozialistische Staats- und Rechtswissenschaft im Sinne der Programmatischen Erklärung des Staatsrates und des Beschlusses vom 30. Januar 1961 weiterzuführen. Es liegt mir natürlich die Behauptung fern, daß hier bisher nichts geschehen sei. Notwendigerweise schon aus der Logik der Dinge selbst stellt sich für uns überall die Frage nach dem sozialistischen Recht. Aber diese Frage stellte sich für uns bisher in überwiegendem Maße empirisch. Wir untersuchten die sozialistischen Rechtsfragen aus den neuen Rechtserscheinungen und zogen daraus die Verallgemeinerung. In der Herausarbeitung der allgemeinen Begriffe des sozialistischen Rechts kamen wir hingegen nicht vorwärts. Da wir nicht von einem sozialistischen Rechtsbegriff ausgingen, erarbeiteten wir die Rechtsphänomene auf dem Hintergrund des bürgerlichen Rechtsbegriffs; wir suchten nach individuellen Differenzen zum bürgerlichen Recht und waren froh, wenn wir solche fanden. Beschattet aber wurde die ganze Problematik von dem alten Rechtsbegriff überhaupt. Ein fester, sozialistischer Rechtsbegriff, unter dem unsere sozialistische Entwicklung gesehen würde und den wir notwendig mit der sozialistischen Staatsmacht brauchen, ist bisher noch nicht ausgearbeitet. Eben das erschwert so sehr unsere Arbeit auf den einzelnen Gebieten des sozialistischen Rechts und wird schließlich zu einem unerträglichen Hemmnis für die Entwicklung auch der Staatsfrage. Unsere Aufgabe als Staats- und Rechtswissenschaftler besteht jetzt darin, diesen sozialistischen Rechtsbegriff, der der Ausdruck der Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der- sozialistischen Gesellschaft selbst ist, klar herauszuarbeiten und scharf von dem bürgerlichen Rechtsbegriff und damit von den bürgerlichen Rechtsformen und Rechtsvorstellungen zu trennen. Das sozialistische Recht erwächst aus dem neuen Verhältnis des Menschen zur Gesellschaft Auch die Programmatische Erklärung grenzt scharf die sozialistische Staatlichkeit von der bürgerlichen und das sozialistische Recht vom bürgerlichen ab. Sicherung der Grundlagen der sozialistischen Entwicklung und damit der Gesellschaft als Ganzes und der einzelnen Gesellschaftsmitglieder das ist die Grundlage des sozialistischen Rechts. Die Bewegung vollzieht sich in einer ganz bestimmten Richtung, und in dieser Richtung vollzieht sich auch die Entwicklung des sozialistischen Rechts. Es ist die Bewegung von der Vereinzelung zur Gemeinsamkeit, vom gesellschaftlich nicht bewußten zum gesellschaftlich bewußten Handeln; vom Nichterfassen des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses in der Praxis zum bewußten Erfassen, vom spontanen, subjektivistisch-anarchischen Handeln zu einer Lebenspraxis, die die objektiven Entwicklungsgesetze der Gesellschaft in sich aufnimmt; es ist die bewußte Gestaltung der Produktionsverhältnisse und die Entfaltung der Produktivkräfte. Dies macht die Gesetzmäßigkeit und die Notwendigkeit der Praxis in der sozialistischen Gesellschaft aus. Diese durch die objektiven Entwicklungsgesetze selbst bestimmte Praxis ist die höhere Form der Praxis. Durch sie wird auch das sozialistische Recht bestimmt. In der Programmatischen Erklärung heißt es: Zwischen unserem volksdemokratischen Staat und seiner Politik und den Interessen der Bürger gibt es keinen Widerspruch. Deshalb kann jeder zum bewußten Glied der Gesellschaft werden. Er sucht die Befriedigung seiner Interessen nicht auf Kosten' der anderen, sondern gemeinsam mit den anderen, durch das gemeinschaftliche Zusammenwirken zum Nutzen aller und zu seinem eigenen Nutzen. Es ist eine wahrhaft humanistische Aufgabe, beim Aufbau einer solchen Gesellschaft mitzuwirken, in der das Wolfsgesetz des Kapitalismus, der Kampf aller gegen alle, beseitigt ist, in der jeder einzelne einen geachteten Platz einnimmt und Verantwortung für das Ganze trägt, in der die Menschen nicht nur nebeneinander, sondern zusammen leben und zusammen wirken und eine wirkliche Gemeinschaft bilden.“1 Im gemeinsamen Wirken, in der bewußt freiwilligen Übereinkunft entsteht die neue Gesellschaftsordnung und damit die neue Rechtsordnung. Auf der Grundlage der Erkenntnis der Gemeinsamkeit entsteht eine neue Disziplin der Menschen, eine freiwillige, bewußte Disziplin der Gemeinschaft freier, gleichberechtigter Menschen, die ihre Kräfte rationell, ohne gesellschaftswidriges, egoistisches Gegeneinander einsetzen. Es gilt für sie alle dasselbe Interesse, das Interesse der Gesellschaft: die Festigung und Stärkung ihrer Grundlagen. Aus dem neuen Verhältnis der Menschen zur Gesellschaft, die jetzt angesichts der Vergesellschaftung der Produktionsmittel eine bewußt gesellschaftliche Praxis entfalten, d. h. eine Praxis des bewußten Zusammenwirkens, die auf der bewußten Kooperation beruht aus diesem neuen Verhältnis erwächst das neue Recht, das im Gegensatz zu dem auf dem isolierten Individuum aufbauenden bürgerlichen Recht begründet ist auf der „freundschaftlichen Zusammenarbeit, der gegenseitigen Hilfe und der gegenseitigen Achtung, wo einer dem anderen hilft und das persönliche gesicherte Leben in Wohlstand und Frieden auf der Grundlage der uneigennützigen Mitarbeit an der Steigerung des gesellschaftlichen Reichtums garantiert ist und so jeder Bürger in unserer Republik beim 1 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Berlin 1960, S. 36. 147;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 147 (NJ DDR 1961, S. 147) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 147 (NJ DDR 1961, S. 147)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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