Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 685 (NJ DDR 1960, S. 685); In der Gerichtsverhandlung machte der Angeklagte Powers ausführliche Aussagen über seine Spionagetätigkeit und über die mit dem Eindringen in den Luftraum der UdSSR am 1. Mai 1960 verbundenen Umstände. Im Jahre 1950 meldete sich Powers freiwillig zur amerikanischen Armee, absolvierte eine Militärluftfahrtschule und diente als Flieger im Range eines Oberleutnants auf verschiedenen Militärluftstützpunkten der USA. Im April 1956 wurde Powers vom Zentralen Erkundungsamt der USA zur Ausführung von speziellen Erkundungsaufträgen mit Höhenflugzeugen abgeworben. Nach Abschluß eines geheimgehaltenen Vertrages ■mit dem Zentralen Erkundungsamt der USA für die Dauer von zwei Jahren bekam Powers für seine Spionagetätigkeit die hohe Bezahlung von 2500 Dollar monatlich. Er erhielt eine Spezialausbildung und wurde der Lufterkundungseinheit mit der Deckbezeichnung „10 10“, die auf dem amerikanisch-türkischen Militärstützpunkt Incirlik in der Nähe der Stadt Adana (Türkei) stationiert war, zugeteilt. Das Gericht hat ermittelt, daß die Einheit „10 10“ die Kombination eines Militär- und Zivilspionage-untemehmens der USA darstellte und für Spionage gegen die Sowjetunion bestimmt war, die mit Hilfe, von Aufklärungsflugzeugen, die in den sowjetischen Luftraum geschickt wurden, ausgeübt wurde. Seit 1956 unternahm Powers im Auftrag des Kommandeurs der Einheit „10 10“ systematisch Spionageflüge entlang den Grenzen der Sowjetunion, die die Türkei, Iran und Afghanistan berühren. Im Mai 1958 verlängerte Powers den Geheimvertrag mit dem Zentralen Erkundungsamt der USA für zwei Jahre und im Januar 1960 auf ein weiteres Jahr. Das Sachmaterial sowie die Aussagen des Angeklagten Powers haben erwiesen, daß der von Powers am I. Mai 1960 unternommene verbrecherische Einflug in den Luftraum der UdSSR lange und gründlich vorbereitet worden war. Am 27. April 1960 wurde Powers gemeinsam mit dem Kommandeur der Einheit „10 10“, dem amerikanischen Oberst Shelton, und einer Gruppe technischen Personals, die das Flugzeug „U-2“ für den Flug vorbereiten sollte, in einem Transportflugzeug der Luftstreitkräfte der USA vom Stützpunkt Incirlik zum Flugplatz Peschawar in Pakistan gebracht. Das Flugzeug „U-2“, mit dem Powers in den Luftraum der UdSSR eindringen sollte, wurde am 30. April 1960 von einem anderen Flieger auf den gleichen Flugplatz gebracht. In der Nacht zum 1. Mai 1960 erteilte Oberst Shelton Powers den Auftrag, das Territorium der Sowjetunion in 20 000 m Höhe mit folgender Flugroute zu überfliegen: Peschawar, Aralsee, Swerdlowsk, Kirow, Archangelsk, Murmansk. Anschließend sollte Powers auf dem Flugplatz Bodö in Norwegen landen, der ihm bereits seit dem Jahre 1958 vertraut war. Bei seinem Flug über sowjetischem Gebiet sollte Powers über bestimmten Orten eine Spezialapparatur für Luftbildaufnahmen und für die Fixierung der Tätigkeit von Funkortungsstationen der Luftabwehr der UdSSR einsehalten. Besondere Aufmerksamkeit sollte Powers auf zwei Stellen lenken: An einer van ihnen vermutete der amerikanische Erkundungsdienst Startplätze für Raketen und an der anderen ein besonders wichtiges Vertedddgungsobjekt. Die gegen den Angeklagten vorliegenden Beweisgegenstände ergeben, daß Powers die ihm aufgetragenen verbrecherischen Aufgaben erfüllte. Powers startete vom Flugplatz Peschawar in Pakistan, überflog das Territorium Afghanistans und entsprechend der vorgeschriebenen Flugroute auch 2000 km das Territorium der Sowjetunion. Außer den Aussagen von Powers wird dies durch eine amerikanische Flugkarte bestätigt, die in den Flugzeugtrüm-mem der „U-2“ gefunden und dem Gericht übergeben wurde. Hierin waren vom Steuermann der Einheit „10 10“, Major Dulak, die Marschroute sowie von Powers eine Reihe wichtiger vom Flugzeug aus beobachteter Verteidigungsobjekte der UdSSR eingezeichnet. Während des gesamten Fluges bis zum Abschuß des Flugzeuges bediente Powers die Spezial-Erkundungsapparatur, machte Aufnahmen von wichtigen Verteidigungsobjekten und nahm Signale von Funk-ortumgsstationen der sowjetischen Luftabwehr auf. Durch das Entwickeln der erhalten gebliebenen Luftaufnahmen wurde festgestellt, daß der Angeklagte Powers von seinem Flugzeug aus Industrie- und Militärobjekte der UdSSR Fabriken, Lager, Erdöllager, Verkehrslinien, Eisentaahnbrücken und -Stationen, elektrische Leitungen, Flugplätze, Plätze zur Stationierung von Truppen und Militärtechnik fotografierte. Die dem Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR vorliegenden zahlreichen Fotoaufnahmen vom Territorium der Sowjetunion, die vom Angeklagten Powers in einer Höhe von 20 000 m gefertigt wurden, gestatten, den Charakter der Industriebetriebe, die Konstruktion der Eisenbahnbrücken, die Zahl und Typen der Flugzeuge auf den Flugplätzen, die Besonderheit und den Zweck der Militärtechnik zu bestimmen. Powers hat auf Magnetophonband Impulse einiger Funkortungsstationen aufgenommen, um das System der Luftabwehr der Sowjetunion zu ermitteln. Nach dem Gutachten ‘ der Sachverständigen bilden die vom Angeklagten Powers während des Fluges im sowjetischen Luftraum am 1. Mai 1960 gesammelten Angaben Staats- und Militärgeheimnisse der Sowjetunion, die dem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen. Powers sagte in der Gerichtsverhandlung aus, daß das Flugzeug „U-2“ mit Sprenganlagen versehen war, um die Maschine im Fall einer Notlandung auf sowjetischem Boden zu vernichten. Oberst Shelton habe ihm vor seinem Flug am 1. Mai 1960 auch die Notwendigkeit eines Selbstmordes suggeriert, falls er in die Hände der Sowjetmacht fiele und Folterungen ausgesetzt wäre. Ebenso zu diesem Zweck gab ihm Oberst Shelton eine Nadel mit Gift. Außer der Giftnadel wurden Powers bei seiner Festnahme abgenommen: eine Schalldämpferpistole mit Patronen, ein Finnenmesser, Angelgeräte, ein Schlauchboot, topographische Karten der Sowjetunion, Feueranzünder, Leuchtpatronen, eine elektrische Lampe, ein Kompaß, eine Säge, Lebensmittelkanzen-trate, Medikamente, sowjetisches Geld in Höhe von 7500 Rubel und Wertsachen Goldmünzen, Ringe, Armbanduhren , die, wie Powers aussagte, dazu bestimmt waren, im Falle einer Notlandung der „U-2“ auf dem Territorium der Sowjetunion sowjetische Bürger zu „kaufen“. In der Gerichtsverhandlung vor dem Militärkollegium des Obersten Gerichts wurden noch andere Beweismittel geprüft, die bestätigen, daß das von der sowjetischen Raketeneinheit am 1. Mai dieses Jahres abgeschossene Flugzeug zu den Luftstreitkräften der USA gehört. Abgesehen davon, daß auf dem abgeschossenen Flugzeug Kennzeichen seiner Staatszugehörigkeit vorhanden sind, wurde von den Experten auf Grund der Untersuchungen der Flugzeugreste und der darunter befindlichen Apparatur nachgeiwiesen, daß es sich bei 685;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 685 (NJ DDR 1960, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 685 (NJ DDR 1960, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für jeden ergebenden Anforderungen sind der Lage im Verantwortungsbereich entsprechend differenziert,zu immen. Die Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als gesamtgesellschaftliches Anliegen erfordert, die in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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