Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 684

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 684 (NJ DDR 1960, S. 684); der Kritik. Die Begründetheit zu prüfen, sei Sache des Rechtsmittelgerichts. Über die Abgrenzung der Schweigepflicht des Rechtsanwalts brachten die Diskussionen folgendes Ergebnis: Das besondere Vertrauensverhältnis des Mandanten zum Rechtsanwalt müsse beachtet werden. Die Begrenzung liege deshalb beim Staatsverbrechen und bei den Fällen, bei denen die Anzeigepflicht im Gesetz vorgesehen sei. Ginge man darüber hinaus, würde eine Vertrauensbasis zerstört. Im Entwurf der Konzeption wird dem Verteidiger u. a. die Aufgabe gestellt, durch Vortrag der entlastenden Umstände und sorgfältige Prüfung der belastenden Umstände das Gericht zu unterstützen. Es wurde in einem Diskussionsbeitrag die Auffassung vertreten, daß dies zwar richtig sei, aber in der weiteren Entwicklung nicht ausreiche. Der Rechtsanwalt müsse dazu beitragen, daß alles vollständig aufgeklärt werde, damit das Gericht für die Umerziehung des Rechtsverletzers die richtigen Schlußfolgerungen ziehen könne. Die Gegenmeinung war, daß der Verteidiger auch in der Zukunft kein zweiter Staatsanwalt werden dürfe und sich demzufolge überwiegend mit der Person des Angeklagten zu befassen habe. Sowohl von Rechtsanwälten wie auch von Staatsanwälten wurde die Unzulänglichkeit vieler Verhandlungsprotokolle in Strafsachen beanstandet. Die Protokolle gäben kein Spiegelbild der Verhandlung und enthielten oft wichtige Aussagen nicht, die in der Hauptverhandlung gemacht wurden. Neben einer Qualifizie- rung der Protokollanten sollten auch neue Arbeitsmethoden gesucht werden, die eine objektive Wiedergabe der Verhandlung gewährleisten, z. B. Aufnahmen auf Magnetophonband. Zur Verbesserung der Gerichtskritiken wurde angeregt, daß die Gerichte in gegebenen Fällen die Kritik vervielfältigen und bestimmten Betrieben übersenden, bei denen anzunehmen sei, daß ähnliche Mängel bestünden. Damit werde aus aufgedeckten Mängeln eine größere erzieherische Wirkung erzielt. Zwar würden solche Mängel von den Richtern und Staatsanwälten in Aussprachen herausgestellt, aber diejenigen, die es anginge, nähmen an solchen Aussprachen oft nicht teil. Die Ermittlungen über die Person der Beschuldigten durch die Ermittlungsorgane würden ständig sorgfältiger geführt. Dennoch träten noch immer Fälle auf, in denen solche Ermittlungen nur einseitig und nicht im Kollektiv durchgeführt würden. Hier sei es die spezielle Aufgabe des Verteidigers, Klarheit zu schaffen. * Die Diskussionen im Bezirk Gera über den Entwurf der Rechtsanwaltskonzeption führten zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Rechtsanwälten des Kollegiums und den Justizfunktionären sowie zu einer Belebung der Arbeit der Wirkungsgruppen der VDJD in den Kreisen. In ähnlicher Weise werden wir im Rahmen der VDJD Diskussionsabende über Probleme des 9. Plenums des Zentralkomitees der SED organisieren. Urteil des Obersten Gerichts der UdSSR im Prozeß gegen den amerikanischen Spionageflieger Francis Gary Powers Im Namen der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat das Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR in seiner in Moskau vom 17. bis 19. August 1960 stattgefundenen öffentlichen Sitzung, an der teilgenommen haben: der Vorsitzende des Militärkollegiums, Generalleutnant der Justiz W. W. Borissoglebski, als Vorsitzender, Generalmajor der Artillerie D. S. Worobjew und Generalmajor der Luftstreitkräfte A. I. Sacharow als Volksbeisitzer, Major des Verwaltungsdienstes M. W. Afanasjew als Sekretär, der Generalstaatsanwalt der UdSSR, Wirklicher Staatsrat der Justiz R. A. Rudenko, als staatlicher Ankläger, und das Mitglied des Moskauer Kollegiums der Rechtsanwälte, Rechtsanwalt M. I. Grinjow, als Verteidiger, in der Strafsache gegen den Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika Francis Gary Powers, geb. 1929 in der Stadt Bourdyne, Staat Kentucky, Hochschulbildung, Pilot der Sonderaufklärungseinheit „10 10“ des Zentralen Erkundungsamtes der Vereinigten Staaten, gemäß Art. 2 des Gesetzes der UdSSR „Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Staatsverbrechen“ verhandelt. Als Quelle der vorstehenden Übersetzung diente die Prawda vom 20. August 1960. Die wesentlichen Teile des Plädoyers des Generalstaatsanwalts der UdSSR, Rudenko, und des Verteidigers von Powers, Rechtsanwalt Grinjow, sind bereits in NJ 1960 S. 616 ff. und S. 641 ff. veröffentlicht. D. Red. Auf Grund der Sachunterlagen, die in der Gerichtsverhandlung geprüft wurden, wurde festgestellt: Am 1. Mai 1960, 5 Uhr 36 Minuten Moskauer Zeit, stellte eine Militäreinheit der Luftabwehr der Sowjetunion im Gebiet der Stadt Kirowabad, Tadshikische SSR, in einer Höhe von 20 000 Metern, die für Zivilflugzeuge unerreichbar ist, ein unbekanntes Flugzeug fest, das die Staatsgrenze der Sowjetunion verletzt hatte. Die Militäreinheiten der Luftabwehr verfolgten das Flugzeug genauestem, welches große Industriezentren und wichtige Militärobjekte überflog. Erst als es 2000 Kilometer in das Gebiet der Sowjetunion eingedrungen und der böswillige Charakter dieses Fluges, der im Zeitalter der Kernwaffen verhängnisvolle Folgen für den Frieden haben konnte, völlig offensichtlich war, wurde das Aggressorenflugzeug um 8 Uhr 55 Minuten auf Befehl der sowjetischen Regierung von einer Raketeneinheit im Gebiet der Stadt Swerdlowsk abgeschossen. Der Pilot des Flugzeuges sprang mit einem Fallschirm ab und wurde am Boden festgenommen. Beim Verhör gab er sich als Francis Gary Powers Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika aus. Bei der Besichtigung der Trümmer des abgeschossenen Flugzeuges wurde festgestellt, daß dieses amerikanischer Produktion, speziell für Flüge in großen Höhen konstruiert und mit verschiedenen Apparaturen zur Ausführung von Spionage- und Aufklärungsaufgaben ausgerüstet war.' Powers wurde dementsprechend verhaftet und wegen Spionage gegen die Sowjetunion strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. 684;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 684 (NJ DDR 1960, S. 684) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 684 (NJ DDR 1960, S. 684)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X