Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 686

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 686 (NJ DDR 1960, S. 686); 's. diesem Flugzeug um einen Unterschallaufklärer vorn Typ „U-2“ mit einem Düsentriebwerk der amerikanischen Firma „Lockheed“ handelte. Auf der Apparatur und den Flugzeugteilen wurden Zeichen der verschiedensten amerikanischen Firmen festgestellt, woraus sich insbesondere bestimmen läßt, daß das Triebwerk von der Firma „Pratt-Witny“, die Vorrichtungen für den Start und die Energieversorgung von den Firmen „Hamilton-Standard“ und „Ge-neral-Electric“ hergestellt wurden. Außerdem befinden sich auf den Apparaturen Erkennungszeichen, die davon zeugen, daß diese der Militärverwaltung der USA gehören. Der Angeklagte Powers erkannte die ihm vorgelegten Beweisgegenstände als zu dem Flugzeug „U-2“ gehörend, mit dem er am 1. Mai dieses Jahres in den Luftraum der Sowjetunion eingedrungen war. Die dem Angeklagten Powers abgenommene und den Sachakten beigefügte Personenbeglaubigung Nr. AF 1.288.068 auf den Namen Francis Gary Powers enthält das Emblem des Verteidigungsministeriums der USA mit der Aufschrift „Ministerium für Verteidigung der Vereinigten Staaten von Amerika“. So wurde in der Gerichtsverhandlung mit aller Eindeutigkeit festgestellt, daß das Aufklärungsflugzeug vom Typ „U-2“ der amerikanischen Firma Lockheed zu den Luftstreitkräften der USA und Powers zu den Geheimagenten des Zentralen Erkundungsamtes der USA gehörte. Powers war ein gehorsamer Vollstrecker der heimtückischen Pläne des Zentralen Erkundungsamtes der USA, die mit Zustimmung der amerikanischen Regierung ausgeführt werden. In seinem Geständnis gab Powers zu, daß er mit dem Einflug in den Luftraum der UdSSR die Staatliche Souveränität der Sowjetunion verletzte und ihr Territorium zum Zwecke der Spionage überflog. Seine Hauptaufgabe bestand darin, Raketenstartplätze zu ermitteln und zu fixieren. Die vor Gericht vernommenen Zeugen W. P. Surin, A. F. Tscheremisin, L. A. Tschushakin, P. E. Asabin sagten aus, daß sie den Absturz des Flugzeugs im Gebiet von Swerdlowsk beobachtet hatten und daß sie den Fallschirmspringer bei der Landung festnahmen und entwaffneten. Bei dem Festgenommenen handelte es sich um Powers. Das Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR zieht bei der Behandlung der Strafsache gegen Powers in Betracht, daß das Eindringen des amerikanischen Militärspionageflugzeugs eine verbrecherische Verletzung des allgemein anerkannten Völkerrechtsprinzips der ausschließlichen Souveränität jedes Staates über den Luftraum, der sich über seinem Territorium erhebt, darstellt. Dieses Prinzip, in der Pariser Konvention über die Regelung der Luftfahrt vom 30. Oktober 1919 und ini einer Reihe anderer, späterer internationaler Vereinbarungen fixiert, wurde in die nationale Gesetzgebung der verschiedensten Staaten, darunter auch der UdSSR und der USA, aufgenommen. Die Verletzung dieses heiligen und unabänderlichen Prinzips der internationalen Beziehungen bedeutet unter den gegenwärtigen Bedingungen eine direkte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit der Völker. Bei dem gegenwärtigen Entwicklungsstand der Kriegstechnik, da einige Staaten, die Atom- und Wasserstoffwaffen besitzen, die Möglichkeit haben, diese Waffen schnell zum Ziele zu bringen, konnte der Flug eines militärischen Aufklärers über dem Territorium der Sowjetunion unmittelbar einem militärischen Überfall vorausgehen. Diese Gefahr war um so realer in einer Situation, in der die Vereinigten Staaten, wie amerikanische Generale erklärten, stän- dig Patrouillenbomber mit Wasserstoffbomben an Bord in der Luft halten, Bomber, die immer bereit sind, einen Angriff auf vorher vermerkte Ziele in der Sowjetunion zu führen. Unter diesen Umständen schuf der Aggressionsakt der Vereinigten Staaten von Amerika, den der Angeklagte Powers am 1. Mai dieses Jahres ausgeführt hat, eine Gefahr für den allgemeinen Frieden. Das dem Militärkollegium des Obersten Gerichts zur Verfügung stehende Material läßt keinen Zweifel darüber, daß der Angeklagte Powers mit dem aggressiven Eindringen des Aufklärungsflugzeugs in den Luftraum der Sowjetunion weitgesteckte Pläne der reaktionären regierenden Kreise der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verschärfung der internationalen Spannungen ausführte. Nachdem der Chef der sowjetischen Regierung, N. S. Chruschtschow, auf der Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR am 5. Mai 1960 mitteilte, daß über dem Territorium der Sowjetunion ein amerikanisches Flugzeug abgesohossen wurde, versuchte das State Departement der Vereinigten Staaten von Amerika indem es die Tatsache der Verletzung der sowjetischen Grenze durch ein amerikanisches Flugzeug als „durchaus möglich“ eingestand , die Meinung der Weltöffentlichkeit irrezuführen. Diesem Ziele sollten die von der amerikanischen Weltraumbehörde und dem State Departement ausgedachte Erklärung über das zufällige Abweichen des Flugzeugs „U-2“ vom Kurs und über seine angebliche wissenschaftliche Zweckbestimmung dienen. N. S. Chruschtschow entlarvte in seinem Schlußwort auf der Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR am 7. Mai 1960 die Lügenhaftigkeit dieser Behauptung. Danach gaben die amerikanischen Politiker Präsident Eisenhower, Vizepräsident Nixon und Staatssekretär Herter zu, daß Spionageflüge amerikanischer Flugzeuge über sowjetischem Territorium Be*-standteil der „beabsichtigten Politik der Vereinigten Staaten von Amerika“ sind. Folglich verkündeten die Staatsmänner der Vereinigten Staaten von Amerika die Verletzung der Souveränität anderer Staaten und die Spionage gegen diese als offizielle Staatspolitik Amerikas. Die späteren Ereignisse bestätigten, daß der am 1. Mai erfolgte aggressive Einflug der „U-2“ in den Luftraum der Sowjetunion von den reaktionären Kreisen der Vereinigten Staaten vorsätzlich vorbereitet worden war, um die Pariser Gipfelkpnferenz zu sprengen, eine Minderung der internationalen Spannungen zu verhindern und die allen Völkern verhaßte, altersschwache Politik des „kalten Krieges“ zu beleben. Das Militärkollegium des Obersten Gerichts der Sowjetunion ' stellt fest, daß die Ausführung der Spionageaufträge durch Powers unmöglich gewesen wäre, wenn die Vereinigten Staaten von Amerika nicht Militärstützpunkte und Flugplätze auf dem Territorium von Nachbarstaaten der Sowjetunion, darunter der Türkei, Irans, Pakistans und Norwegens, zu aggressiven Zwecken hätten benutzen können. Der Flug Powers bewies, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die mit der Türkei, dem Iran, Pakistan, Norwegen und anderen Staaten durch zweiseitige Militärvereinbarungen verbunden ist, auf deren Territorium Militärbasen für gefährliche Provokationshandlungen schuf. Hierdurch wurden diese Staaten, zu Mittätern an der Aggression gegen die Sowjetunion. Nach Würdigung der Sachunterlagen, der Beweisgegenstände und anderer Beweise, der Gutachten, der Aussagen des Angeklagten und der Zeugen, nach den Plädoyers des staatlichen Anklägers und des Rechtsanwalts, sogar nach dem letzten Wort des Angeklag- 686;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 686 (NJ DDR 1960, S. 686) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 686 (NJ DDR 1960, S. 686)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

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