Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 695

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 695 (NJ DDR 1960, S. 695); die betrieblichen Erziehungskollektive einzuschalten, um die Schuldner auf ihre Pflichten gegenüber unserer Gesellschaft hinzuweisen und künftig zur Einhaltung der mietvertraglichen Bestimmungen anzuhalten. Diese Beispiele aus der Praxis beweisen ein weiteres Mal, daß Zivilrechtskonflikte sehr wohl auf neue Art, den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend, gelöst werden können. GERHARD BARTH, Staatsanwalt des Kreises Nordhausen Zur Pfändbarkeit des Krankengeldes Die Verordnung über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 9. Juni 1955 (GBl. I S. 429) bestimmt in § 3 Ziff. 8, daß „Krankengeld, das vom FDGB anläßlich einer Krankheit oder eines Unfalles gezahlt wird“, zu den unpfändbaren Einkünften gehört, während „Leistungen der Sozialversicherung bis zu 50 Prozent“ pfändbar sind (§ 4 Abs. 1 Ziff. 2). Wie ich kürzlich in einem Zwangsvollstreckungsverfahren feststellen konnte, sind im Zusammenhang mit der Übernahme der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch den FDGB offenbar hinsichtlich der richtigen Anwendung dieser Bestimmungen Unklarheiten entstanden. So hat in diesem Verfahren ein Sekretär der früheren gemeinsamen Rechtsantragstelle der Berliner Gerichte die Erinnerung eines Unterhaltsschuldners gegen eine Lohnpfändung damit begründet, daß der Unterhaltsschuldner arbeitsunfähig erkrankt sei und eine Pfändung des Krankengeldes unzulässig sei. Diese Begründung ist unrichtig, denn aus § 4 Abs. 1 Ziff. 2 APfVO ergibt sich eindeutig, daß auch das Krankengeld, nämlich als Leistung der Sozialversicherung, bis zu 50 Prozent bedingt pfändbar ist. Es wurde von dem Sekretär nicht beachtet, daß die Verordnung über die Pfändung des Arbeitseinkommens 1955, also vor der Übernahme der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch den FDGB, erlassen wurde und demzufolge diese Tatsache in der Verordnung noch nicht berücksichtigt werden konnte. Da dieser Fehler auch bei anderen Gerichten auftre-ten kann, sei nochmals darauf hingewiesen, daß das von der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (früher SVK bzw. VAB in Berlin) gezahlte Krankengeld gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung bis zu 50 Prozent bedingt pfändbar ist, auch wenn diese Zahlungen jetzt durch die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB erfolgen. Unpfändbar ist dagegen nach wie vor nur das Krankengeld, das die Betriebsgewerkschaftsorganisationen an ihre Mitglieder aus den Beitragsrückläufen nach Ablauf des Lohnausgleichs (also nach Ablauf von sechs Krankheitswochen in einem Kalenderjahr) auszahlen, denn es handelt sich hier nicht um eine Zahlung aus dem Vermögen der Sozialversicherung, sondern um Gelder, die unmittelbar von der Gewerkschaft gezahlt werden. GERHARD DILLHÖFER, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Friedrichshain Rechtsprechung Strafrecht § 309 StGB. 1. Bei der Ermittlung der Ursachen von Bränden, die in der Mehrzahl auf leichtfertiges, den vorbeugenden Brandschutz negierendes Verhalten zurückzuführen sind, muß größte Sorgfalt obwalten. Die gründliche Ursachenforschung ist für die Durchsetzung des vorbeugenden Brandschutzes von großer Bedeutung. 2. Werden Brände durch pflichtwidriges Unterlassen verursacht, so müssen die Pflichten und Verantwortungsbereiche des Angeklagten exakt festgestellt und abgegrenzt werden. Dies ist nicht nur für eine richtige strafrechtliche Beurteilung unerläßlich, sondern auch erforderlich, um aktiv auf den Prozeß der sozialistischen Bewußtseinsbildung einzuwirken und das sozialistische Verantwortungsbewußtsein zu entwickeln und zu heben. OG, Urt. vom 5. August 1960 - 3 Ust III 23/60. Dem Urteil des Bezirksgerichts R. vom 16. Juni 1960 liegen im wesentlichen folgende Feststellungen zugrunde: In der Halle VI der Volkswerft St. befindet sich u. a. die Werkzeugausgabe. In diesem Raum war gleichzeitig die Werkzeugreparaturwerkstatt untergebracht; es wurden dort ständig Preßluftwerkzeuge gereinigt. Zum Säubern und ölen der Werkzeuge wurde seit Jahren ein Öl- und Petroleumgemisch, bestehend aus zwei Teilen Petroleum und einem Teil öl, verwendet, das bis zu einer Menge von 15 bis 20 Litern auch in diesem Raum aufbewahrt wurde,. Auf Grund der jahrelangen Arbeit mit diesem Gemisch waren sämtliche im Raum vorhandenen Gegenstände sowie der Zementfußboden damit verschmutzt und durchtränkt. Es handelt sich bei diesem Gemisch um eine leicht brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse A II. Dem Angeklagten J., der seit dem Jahre 1948 zunächst Angehöriger der Betriebsfeuerwehr und danach ununterbrochen Brandschutzverantwortlicher in der Volkswerft St. war, unterstand die gesamte Werft hinsichtlich* der Kontrolle auf Brandsicherheit sowie des gesamten vorbeugenden Brandschutzes entsprechend dem Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren vom 18. Januar 1956. Ihm waren der Zustand in der Werkzeugausgabe und die Mittel, mit denen dort gearbeitet wurde, bekannt. Er unterließ es jedoch, diesen Raum als feuergefährlich zu kennzeichnen sowie weitere vorbeu- gende Maßnahmen zu treffen. Das gleiche trifft für den Angeklagten K. zu, der seit 1951 Angehöriger der Deutschen Volkspolizei und seit etwa Mai 1956 Leiter der Brandschutzinspektion in der Volkswerft St. ist. In der Halle VI wurden zwar Brandschutzkontrollen durchgeführt, diese erstreckten sich jedoch nicht auf die besondere Brandgefährdung der Werkzeugausgabe und des Reparaturraumes. Im Februar 1960 machte sich in der Werkzeugausgabe der Halle VI die Verstärkung einer Warm Wasserleitung zum anliegenden Waschraum notwendig. Deshalb mußte die alte Rohrleitung herausgenommen und durch eine neue, im Durchmesser stärkere ersetzt werden. Der Angeklagte Ku. arbeitet seit dem Jahre 1947 in der Volkswerft St., und zwar zuletzt seit dem Jahre 1952 als Bereichsmeister in der Abteilung Hauptmechanik. Er war im Bereich „Anlagenerhaltung“ für das gesamte Rohrleitungssystem und die Kanalisation verantwortlich. Ihm unterstanden innerhalb dieses Bereiches sämtliche Schlosser und Klempner. Seine Anleitung erhielt der Angeklagte Ku. unmittelbar von der Abteilung Hauptmechanik vom Angeklagten G. Dieser arbeitete seit dem Jahre 1948 als Ingenieur in der Volkswerft; er war Leiter der Abteilung Hauptmechanik. Am 25. Februar 1960 erhielt Ku. von G. den Auftrag, die Warmwasserleitungsrohre in der Werkzeugausgabe der Halle VI zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Die Leitungsrohre verliefen in einer Höhe von etwa 5 m über dem Fußboden. Am 27. Februar 1960 besprachen beide Angeklagten in der Werkzeugausgabe die durchzuführenden Arbeiten. Dabei brachte der Angeklagte G. zum Ausdruck, daß der Schweißer H. mit dem Durchbrennen der Leitungen zu beauftragen sei. Der Angeklagte Ku. erteilte dem Schweißer H. diesen Auftrag. Weder G. noch Ku. machten den Schweißer H. auf den brandgefährlichen Zustand in der Werkzeugausgabe aufmerksam. Sie verließen sich darauf, daß der Schweißer von sich aus die notwendigen Maßnahmen treffen würde. Am 29. Februar 1960, gegen 8 Uhr, begann H. in der Werkzeugausgabe mit der Ausführung des Auftrags. Er erkundigte sich zunächst bei einem Arbeiter der Reparaturwerkstatt, ob in der Nähe leicht brennbare Stoffe oder Flüssigkeiten vorhanden wären. Es wurden dann einige mit öl gefüllte Kannen sowie einige Kannen und ein Glasballon, in denen sich öl- und Petroleumrückstände befanden, in eine andere Ecke geräumt. Nunmehr begann H. mit dem Durchbrennen der Rohrleitung. Zu seinem eigenen Schutz und um einen größeren Funkenflug zu vermeiden, 695;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 695 (NJ DDR 1960, S. 695) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 695 (NJ DDR 1960, S. 695)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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