Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 694

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 694 (NJ DDR 1958, S. 694); das gesamte Recht der DDR darstellen, sondern nur ein -kleiner Teil des einheitlichen Rechts sind, dessen erste Punktion eben nicht mehr in der Lösung privater Konflikte, sondern in der Organisierung und Sicherung neuer gesellschaftlicher Beziehungen in der Volkswirtschaft (Recht der sozialistischen Wirtschaft) und zwischen den Bürgern der DDR besteht. Diese Orientierung auf das Neue verlangt, daß auf manche liebgewordene alte, aber falsche Vorstellung verzichtet wird. Die Loslösung vom BGB-Denken (das es ja nicht nur bei Zivilrechtlern gibt) ist ein komplizierter Prozeß der Erkenntnis, daß sozialistische Umgestaltung nicht Vervollkommnung und Weiterführung bürgerlicher Methoden der Rechtsanwendung, nicht Perfektionierung eines bürgerlichen Arbeitsstils bedeutet, sondern die Durchbrechung des „engen bürgerlichen Rechtshorizonts“28 und die Entwicklung neuer, lebensnaher, sozialistischer Methoden der Verwirklichung des Rechts der Arbeiter-und-Bauern-Macht. * Alle Juristen, gleichgültig auf welchem Gebiet sie arbeiten, sind politische Funktionäre des Staates der DDR und der deutschen Arbeiterklasse. Partei und Regierung haben ihnen die Handhabung des sozialistischen Rechts übertragen, dieser starken Waffe im Klassenkampf um den Aufbau des Sozialismus, um die Verteidigung des Friedens. Sie tragen damit eine große Verantwortung. Die Partei hilft den Richtern und Staatsanwälten, diesen Aufgaben gerecht zu werden. In ihren Beschlüssen gibt sie ihnen das Rüstzeug in die Hand, das Recht der DDR rein zu halten von rechtsdogmatischen und rechtsformalistischen Erscheinungen .und es parteilich und damit objektiv anzuwenden. Daher ist das Studium der Parteibeschlüsse keine partennteme Angelegenheit der Mitglieder der SED, sondern die Voraussetzung für die tägliche Arbeit eines jeden Justizfunktionärs, unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit, wenn er seine ihm durch § 2 GVG auferlegte Pflicht, die Mittel des Rechts für Sozialismus und Frieden einzusetzen, erfüllen will. Unter diesen Gesichtspunkten gilt es, die Auswertung der Beschlüsse und Materialien des V. Parteitages der SED vorzunehmen. 28 Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, S. 53. Hinweis Um unseren Lesern für ihre aktive Unterstützung der Wahlvorbereitung eine Hilfe zu geben, weisen wir auf eine Reihe wichtiger und grundsätzlicher Artikel zu den Volkswahlen hin, die bereits veröffentlicht wurden. Einheit Nr. 9: Dem Wahlprogramm der Nationalen Front die Aktivität unserer Partei. Staat und Recht Nr. 10: Dr. Oswald Unger : Die Rolle der Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik für die weitere Entwicklung der sozialistischen Staatsorgane und für die sozialistische Bewußtseinsbildung der Werktätigen. Demokratischer Aufbau Nr. 20: Gerhard Grüneberg: Die Zusammenarbeit zwischen Staatsapparat und Nationaler Front durch die Wahlbewegung auf höhere Stufe heben! Rudolf Heyden: Politisch-organisatorische Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen; Paul Hentschel: Erfahrungen nutzen konkret orientieren richtige Formen finden; Ewald Ziemainz: Die Wahlbewegung mit der Lösung der ökonomischen Hauptaufgaben verbinden. Sozialistische Demokratie Nr. 39: Plane mit arbeite mit regiere mit! Hans Jendretzky: Wählervertreterkonferenzen Auftakt zur großen Aussprache. Nr. 40: Hermann Matern: Vom Vertrauen der Werktätigen getragen (Der 7. Oktober im Zeichen der Vorbereitung der Volkswahlen); Dr. Kurt G ö r n e r : Volksvertretungen und Rechtsprechung: Die Tätigkeit der Abgeordneten (Entwurf einer Richtlinie für die Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen). Nr. 41: Grete Groh-Kummerlöw: Die Volksvertretungen in der Wahlbewegung; Herbert Sondermann : Wahlvorbereitung erfordert sozialistischen Arbeitsstil; Dr. Oswald Unger : Volkswahlen Machtausdruck der Arbeiter und Bauern. Abgrenzung der Hetze von der Staatsverleumdung Von ERNST LEIM, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Eines der schwierigsten Probleme des Strafrechtsergänzungsgesetzes ist das der Abgrenzung zwischen der Hetze (§ 19) und der Staatsverleumdung (§ 20). Nicht selten lassen Entscheidungen und ihre Begründung erkennen, daß hier noch eine große Unsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes, aber auch bei der Einschätzung des konkreten Sachverhalts besteht. Demzufolge fehlt es auch an der notwendigen einheitlichen Anwendung dieser beiden Bestimmungen. Die Schwierigkeit einer genauen Abgrenzung liegt darin, daß die Tatbestände sich teilweise sehr gleichen. Das ist besonders der Fall bei § 19 Abs. 1 Ziff. 2 und § 20 Ziff. 2. Die Unterscheidung ist hier nur in der Art des Angriffs zu Anden. Um zu einer richtigen Abgrenzung zu kommen, muß man sich über die Bedeutung der Begriffe „Hetze“ und „Staatsverleumdung“ Klarheit verschaffen. Eine Definition der Hetze wurde schon in der Anleitung zu den Seminaren zum StEG im Januar dieses Jahres gegeben. Hier heißt es: „Hetze ist im Sinne von Aufhetzen, Aufwiegeln zu verstehen, nicht aber im Sinne von Verächtlichmachen. Hetze ist die Behauptung von Unwahrheiten oder die entstellte Darstellung von Tatsachen, die geeignet ist, bei dem zu Verhetzenden eine feindliche Einstellung gegen das Angriffsziel der Hetze zu er- zeugen oder eine vorhandene feindliche Haltung zu verstärken. Diese Wirkung muß vom Täter in seinen Vorsatz aufgenommen sein.“ Trotz dieses richtigen und frühzeitig gegebenen Hinweises für die Abgrenzung von Hetze und Staatsverleumdung ist eine Reihe von Straftaten nicht richtig subsumiert worden. Brigaden der drei zentralen Justizorgane stellten in den vergangenen Monaten in mehreren Bezirken fest, daß bei einigen Staatsanwälten und Richtern ideologische Schwächen bestehen, die sich zum Teil in einer falschen Strafpolitik äußern. Fälle von Staatsverleumdung und sogar von Hetze wurden als Beleidigung behandelt. Richtig schreibt Streit, „daß es sich hier um eine Verkennung der ständig wechselnden Formen des Klassenkampfes handelt, daß die Genossen Staatsanwälte und Richter wohl die Theorie des Klassenkampfes aufgenommen, aber nicht verstanden haben, sie in der täglichen Arbeit anzuwenden“1. Das ist zweifellos ein ernstes Symptom, doch nicht die einzige Form ideologischer Unklarheit. Seit längerem, vor allem aber seit die Arbeit dieser Brigaden ausgewertet wurde, ist festzustellen, daß die Verfahren wegen Hetze gegen- 694 1 NJ 1958 S. 368.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 694 (NJ DDR 1958, S. 694) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 694 (NJ DDR 1958, S. 694)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei.

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