Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 1

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 1 (NJ DDR 1958, S. 1); N U M M E R 1 JAHRGANG 12 ZEITSCHRIF NEUElUSTfZ T FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1958 5. JANUAR UND RECHTSWISSENSCHAFT Das Menschenrecht der Völker auf Frieden und ihre Verantwortung für die Erhaltung des Weltfriedens in der Epoche der Atomenergie* Von Nationalpreisträger Prof. Dr. Dr. ARTHUR BAUMGARTEN, Berlin Im 18. Jahrhundert, in der Zeit der französischen Revolution, spielten bekanntlich die Menschenrechte eine besonders hervorragende Rolle im Staat und im Recht, vor allem in den Staats- und Rechtsideen der abendländischen Gesellschaft. Unter den Menschenrechten wurde von jeher das Recht auf Leben als das elementarste angesehen. Aber wenn das Recht auf Leben in den Katalog der vom Staat zu respektierenden Rechte aufgenommen wurde, so bedeutete das nicht allzuviel für den einzelnen Menschen und für die Völker. Es bedeutete nicht, daß ein jeder ein Anrecht auf eine menschenwürdige Existenz oder auch nur das Recht haben sollte, sich durch seine Arbeit zu erhalten, wenngleich das Recht auf Arbeit schon von Turgot als das unverlierbarste aller Rechte bezeichnet worden war. Ebensowenig handelte es sich bei der Statuierung des Rechts auf Leben darum, die Bevölkerung davor zu bewahren, dm Interesse der herrschenden Klassen zu Kriegen mißbraucht zu werden. Der Krieg, auch der Angriffskrieg, war und blieb eine vom Recht, vom Gesetz zugelassene Institution, fiel unter die den Menschenrechten üblicherweise beigefügte Klausel, daß das Gesetz Eingriffe in die betreffenden Rechtsgüter gestatten könne. Worauf es beim Recht auf Leben herauskam, war, daß das Leben der Individuen nicht der Willkür der Exekutive preisgegeben werden, vielmehr des Schutzes durch Strafgericht und Polizei teilhaftig sein sollte. Es war das allgemeine Prinzip des Rechtsstaats, das hierbei zur Anwendung gelangte. Was das aufstrebende Bürgertum sich Mr die Menschen- und Bürgerrechte begeistern ließ, war übrigens weniger das Recht auf Leben als das ihm heilige Privateigentum. Im späten 19. Jahrhundert setzen Versuche ein, durch internationale Konventionen die Kriegsgreuel zu mindern, aber der Gedanke, daß der Krieg als etwas Unmenschliches vom Recht nicht geduldet werden sollte, beginnt erst nach dem ersten Weltkrieg im Völkerrecht Ausdruck zu finden. Dem Ruf „Nie wieder Krieg“, der damals über die Länder ging, mußten die Siegermächte des ersten Weltkriegs in irgendeiner Form Gehör geben. Die Bestimmung des Versailler Vertrags, nach der die hauptsächlichsten Kriegsschuldigen zwecks ihrer Bestrafung auszuliefem waren, stand dm Einklang mit der öffentlichen Weltmeinung. Leider war sie von seiten der betreffenden Mächte nicht ernst gemeint, und es wurde auf ihrer DurchMhrung nicht bestanden. Ähnliches gilt vom Völkerbundspakt. Der Völkerbundspakt verbot den Angriffskrieg nicht, aber er enthielt ein seinen Ausbruch wesentlich erschwerendes Reglement, dem Art. 17 sogar Mr Nichtmitglieder verbindliche Kraft beilegte. Die Schwäche des Völkerbundes bestand darin, daß seine maßgeblichsten Mitglieder mit ihm Absichten verfolgten, die auf nichts weniger als auf eine Beseitigung der Kriege abzielten. Der Locarnopakt, auf den nicht wenige Friedensfreunde Vertrauen setzten, war von vornherein kein geeignetes Mittel zur Erhaltung des Friedens, eher das Gegenteil. Einen gewissen Fortschritt auf der Bahn zum Frieden brachte * Aus einem am 30. November 1957 auf einer Tagung der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands gehaltenen Vortrag. dagegen der Briand-Kelloggpakt von 1928, der von über 50 Staaten unterzeichnet wurde, in dem sich die Teilnehmer verpflichteten, auf den Krieg als ein Mittel der nationalen Politik zu verzichten. Abgesehen von seiner wenig präzisen Fassung verlor der Pakt an Wert durch die Abwesenheit jeglicher Sanktionen. Eine entscheidende Entwickhmgsphase des Anti-kriegsrechts bezeichnet die Entstehung der Organisation der Vereinten Nationen, die in ihren Statuten nicht nur den Angriffskrieg verbietet, sondern auch Sanktionen gegen die Verletzung des Verbots vorsieht. Alle erwähnten internationalen Abkommen, durch die der Krieg allmählich de jure gentium beseitigt wurde, sind durch die Oktoberrevolution und den aus ihr hervor-gehenden Sieg des Sozialismus mit seinen Prinzipien des Friedens und der Freundschaft unter den Völkern auf einem immer größer werdenden Teil der Erde beeinflußt worden. Kurz nach der Begründung der UN geschah das Unerhörte, das vielen völlig imverständlich war, obschon es dem mit den Gesetzmäßigkeiten des Imperialismus einigermaßen Vertrauten durchaus erklärlich erscheint: Die imperialistischen Mächte begingen an den Kardinalbestimmungen der Charta, an denen sie selbst maßgeblich beteiligt waren, einen Kollektivverrat, der in seinem brutalen Zynismus in der an Rechtsverletzungen so reichen Geschichte des Völkerrechts nicht seinesgleichen hat. An Stelle der Friedenspolitik, zu der sie sich verpflichtet hatten, betrieben sie alsbald die Tinte ihrer Unterschriften war eben erst getrocknet eine unverhüllte oder höchst notdürftig verhüllte Politik der Stärke, eine aggressive Politik. Daß dies eine Tatsache ist, wird niemand bezweifeln, der nicht hoffnungslos für die imperialistische Seite voreingenommen ist Man nehme als Beleg dieser Behauptung den Krieg gegen Korea und Vietnam, die Haltung der Majorität der Organisation der Vereinten Nationen gegenüber China, die Entstehung der NATO, den Angriff Englands und Frankreichs auf Ägypten, die Eisenhower-Doktrin und die Ereignisse in Nahost aus der jüngsten Zeit, um nur einiges aus dem imperialistischen Sündenregister hervorzuheben. Ganz besonders verbrecherisch, ja wahnwitzig ist das Verhalten der imperialistischen Mächte, weil der von ihnen geplante und mit einem ungeheuren Aufwand vorbereitete Krieg ein atomarer, das heißt ein Krieg ist, der geradezu die Fortexistenz der Menschheit in Frage stellen würde. Daß der Imperialismus über die Fortschritte des Sozialismus in der Welt, die sich in verhältnismäßig wenigen Jahren vollzogen haben, zutiefst bestürzt ist und am liebsten den Sozialismus mit Stumpf und Stiel ausrotten möchte, ist gewiß nicht verwunderlich. Auf welch anderes Mittel der Erfüllung seines sehnlichen Wunsches könnte er verfallen, als auf die ihm geläufige Gewaltanwendung, auf Krieg. Die Verleumdungen, die der Imperialismus über die sozialistischen Staaten durch seine Publizistik verbreiten läßt, mögen andere täuschen, die führenden Kreise des Regimes sind zu intelligent und zu gut informiert, um sich einer Selbsttäuschung hinzugeben. Sie kennen hinlänglich die Anziehungskraft, die der Sozialismus mit 1;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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