Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 868

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 868 (NJ DDR 1958, S. 868); Setzungsgesuchs als auch des entsprechenden gerichtlichen Beschlusses nachzuweisen, so soll zur Klarstellung nochmals hervorgehoben werden, daß andererseits aber auch beide Zustellungen unbedingt erforderlich sind, sofern der Aufenthalt des KostenschuldLners während des ganzen Festsetzungsverfahrens unbekannt ist. Rechtsanwalt Werner Reimers, Stalinstadt, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Frankfurt (Oder) Buc hbesprec bungeo Dr. Karl-Heinz Schöneburg: Die Zersetzung der richterlichen Unabhängigkeit unter dem Adenauer-Regime. Berlin 1955. 88 S.; Preis: 3,70 DM. Dr. Willi Büchner-Uhder: Die Entwicklung des Beamtenrechts im Zeichen der Faschisierungspolitik in Westdeutschland. Berlin 1956. 136 S.; Preis: 6,50 DM. Dr. G. Dennenkamp: Zum Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. Berlin 1956. 44 S., Preis: 1.-80 DM. Die Arbeiten sind sämtlich vom Deutschen Institut für Rechtswissenschaft herausgegeben und im VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin, erschienen. Schon oft ist auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, daß sich unsere Juristen mit größerer Intensität über die Entwicklung des Rechts und der Justiz in der Westzone informieren. Bei der Aufklärung der Bevölkerung über unser neues Rechtssystem und die Festigung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit müssen sie auch in der Lage sein, den Unrechtszustand in Westdeutschland an Hand von Fakten nachzuweisen. Zur Vermittlung einer eingehenden Kenntnis tragen u. a. drei schon vor längerer Zeit erschienene Broschüren bei, die sich mit wissenschaftlicher Exaktheit mit der Zersetzung der richterlichen Unabhängigkeit unter dem Adenauer-Regime, mit der Entwicklung des Beamtenrechts im Zeichen der Faschisierungspolitik in Westdeutschland und mit dem Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands beschäftigen. Schöneburg weist nach, daß die Mehrzahl der Richter des westdeutschen Staates entsprechend den Faschisierungsbestrebungen der Adenauer-Regierung im Auftrag der westdeutschen, mit den USA-Imperialisten verbundenen Finanzoligarchie in zunehmendem Maße willkürlich gegen Gesetze und Verfassung urteilen. Er weist ferner nach, daß sich der Justizterror entsprechend dem Kriegskurs Adenauers gegen die Arbeiterklasse und alle patriotischen Deutschen richtet und daß die demokratische Errungenschaft der richterlichen Unabhängigkeit in Westdeutschland über Bord geworfen worden ist. Es entspricht der Verschärfung der politischen Zustände in der Westzone, daß einige Feststellungen heute nur noch bedingt zutreffen (Schöneburg hat die Arbeit bereits im März 1955 abgeschlossen). Die Gesinnungsurteile gegen alle Gegner der Adenauer-Regierung und des Atomtodes sowie skandalöse Freisprechungen oder milde Verurteilungen von Nazi- und Kriegsverbrechern zeigen mit aller Deutlichkeit die zunehmenden Faschisierungstendenzen. Wegen ihrer Fülle interessanten Materials ist die bereits in NJ 1955 S. 659 und „Staat und Recht“ 1956 S. 125 ausgiebig rezensierte Broschüre aber auch heute noch zu empfehlen. Besonders interessant ist das Studium der Schrift von Dennenkamp, eines Juristen aus Düsseldorf. Der Arbeit liegt ein in der inzwischen verbotenen westdeutschen Zeitschrift „Die Justiz“ im Dezember 1956 erschienener Aufsatz zugrunde. Es ist wichtig, sich immer wieder mit dem Verbotsurteil gegen die KPD zu beschäftigen, das in besonders prägnanter Weise zur Auflösung der bürgerlichen Gesetzlichkeit beitrug und die Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik verletzte. Am Beispiel dieses Grundsatzurteils kann der Charakter des Adenauer-Staates als eines Unrechtsstaates und der sich aus der Durchführung und Anwendung des Urteils ergebende Rechtsnotstand für die Mitglieder der SPD, der Gewerkschaften und alle Gegner des Atomtodes dargelegt werden. Die Schrift von Büchner-Uhder über die beamtenrechtliche Entwicklung in Westdeutschland ist angesichts der zahlreichen Bestechungs- und Korruptionsskandale in Westdeutschland und Westberlin von großer Aktualität. Wie es Anfang 1950 zu der Gesetzgebung zur Entfernung der im Verdacht der „Illoyalität“ stehenden Personen aus dem westdeutschen Staatsapparat kam, weil dieser das wichtigste Instrument im Kampf gegen die demokratischen Kräfte wenden mußte, und in welcher Weise die Faschisierung des Beamtenapparates durch Wiederverwendung alter Nazis vor sich ging, wird in dieser Arbeit Büchner-Uhders unter Verwendung reichhaltigen Materials exakt dargelegt. Alle drei Broschüren zeigen deutlich, auf welchem Weg die Entwicklung Westdeutschlands zu einer klerikal-militaristischen Diktatur verlaufen ist, die immer offener zur Anwendung faschistischer Methoden übergeht. Dr. Rolf Helm, Berlin Juristenkalender 1959. Herausgegeben vom VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Preis: 3,60 DM. Der soeben erschienene „Juristenkalender 1959“ unterscheidet sich gegenüber dem vorjährigen dadurch, daß er in größerem Maße den Wünschen der Praktiker Rechnung trägt. Die am Gebühren- und am Anschriftenteil des alten Kalenders geübten Kritiken sowie viele Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche sind bei der Zusammenstellung des neuen Kalenders berücksichtigt worden. Für das Notieren von Terminen erweist es sich als außerordentlich günstig, daß der Schreibraum je Tag von einer halben auf eine ganze Seite erweitert und stundenweise untergliedert wurde. Der Kalender hat folgenden Inhalt: 1. Kosten- und Gebührentabellen, 2. Kartei- u. Registerzeichen der Kreis- u. Bezirksgerichte, 3. Blutalkoholtabelle, 4. Bremswegtabelle, 5. Anschriften, 6. Karte mit Verwaltungsgrenzen der DDR, 7. Postgebühren. Im Kosten- und Gebührenteil wurden u. a. neu aufgenommen einige Grundsätze für die Stundung und den Erlaß von Kosten im Bereich der Justiz, der Zahlung der Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz, der Rechtsanwaltsgebühren in Zivilkassationsverfahren und der Gebühren der Rechtsbeistände. Vielleicht wäre eine Erweiterung der Grundsätze in dem einen oder anderen Fall ratsam gewesen, obwohl es zweifellos immer Meinungsverschiedenheiten darüber geben wird, was als besonders wichtig aufgenommen werden soll und was nicht. Beispielsweise hätte bei der AO über Stundung und Erlaß von Kosten im Bereich der Justiz ein Hinweis auf die Zuständigkeit für Entscheidungen über Stun dungs- und Erlaßgesuche (§ 4 der AO) und auf die Antragstellung (Ausnahme z. B. § 7 Abs. 2 und 3 i. d. F. der ÄnderungsAO v. 12. März 1957, GBl. I s. 211) mit aufgenommen werden sollen. Da der Juristenkalender in erster Linie den Belangen der Justiz Rechnung tragen soll, wäre es zweckmäßig gewesen, bei den Grundsätzen der Reisekostenvergütung zu erwähnen, daß die Bestimmungen über die Gewährung von Arbeitsgebietstagegeld nicht für Instrukteure im Bereich der Justiz, wohl aber für die Gerichtsvollzieher zutreffen. Auf jeden Fall stellt der Juristenkalender 1959 eine wesentlich verbesserte Ausgabe gegenüber der 1958 erstmalig erschienenen dar. Auch die äußere Aufmachung blaue Plastikfolie mit zusätzlicher Einstecktasche ist erheblich ansprechender als die frühere. Man kann daher dem Juristenkalender, dessen Preis trotz der Verbesserungen unverändert 3,60 DM beträgt, nur weiteste Verbreitung wünschen. Egon Schröder, Ministerium der Justiz Berichtigung B e t r. : Anzeige des Deutschen Zentralverlages „Haftung der Eisenbahn für Gütertransportschäden“. Durch Verschulden der Druckerei ist in der Anzeige in Nr. 23 der „Neuen Justiz" ein Druckfehler unterlaufen. Es muß dort richtig heißen: „Sämtliche Schadensfälle, die aus dem Transport mit der Eisenbahn entstehen können, werden all-gemeinverständlich erläutert, die Methoden der Feststellung von Schäden beschrieben und das Wesen des Antrages auf Ersatz dargestellt.“ Herausgeber: Ministerium der Justiz; oberstes Gericht und Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Redaktionskollegium: Dr. Hilde Benjamin, Hans Einhorn, Gustav Feiler; Annemarie Grevenrath, Hans-Werner Heilbom, Gustav Jahn, Walter Krutzsch, Dr. Emst Melsheimer, Fritz Mühlberger, Prof. Dr. Hans Nathan, Dr. Kurt Schumann, Dr. Heinrich Toeplitz, Hilde Neumann (Chefredakteur). Redaktion: Berlin W 8; Clara-Zetkin-Straße 93. Telefon: 2207 2690, 2207 2692 2207 2693. Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17. ZLN 5350. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Nachdruck ist nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Bezugsbedingungen: Die „Neue Justiz“ erscheint monatlich zweimaL Bezugspreis: Vierteljährlich 7,50 DM, Einzelheft 1,25 DM. Bestellungen beim Postzeitungsvertrieb oder beim Buchhandel. Anzeigenannahme beim Verlag. Anzeigenpreisliste Nr. 4. Druck: (52) Nationales Druckhaus VOB National, Berlin C 2. 868;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 868 (NJ DDR 1958, S. 868) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 868 (NJ DDR 1958, S. 868)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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