Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 225

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 225 (NJ DDR 1957, S. 225); NUMMER 8 JAHRGANG 11 ZEITSCHRIF neue lusr BERLIN 1957 20. APRIL SENSCHAFT Das neue Wahlgesetz und seine Bedeutung für die Stärkung unserer Staatsmacht Von Prof. Dr. KARL POLAK, Abgeordneter der Volkskammer, Mitglied des Ständigen Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen Das Gesetz über die Örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 (GBl. r S. 65) und das eng mit ihm zusammenhängende Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom gleichen Tage (GBl. I S. 72) bedeuten nicht nur einen Schritt vorwärts in der Entwicklung unserer Machtorgane zu sozialistischen Machtorganen, sondern sie weisen unserem gesamten Staatsapparat die Wege, seine Tätigkeit zu qualifizieren und stärker als die organisierende und mobilisierende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung, des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus und des Ausbaus der Volksmacht hervorzutreten. Durch diese Gesetze werden gerade diejenigen Prinzipien weiterentwickelt, die unseren Staat als sozialistischen Staat charakterisieren: die zentrale und damit einheitliche Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung durch alle staatlichen Machtorgane von der Volkskammer und der Regierung bis zur Gemeindevertretung und deren Rat. Dadurch erhalten die örtlichen Organe eine feste Grundlage für die Erfüllung ihrer ureigenen Funktion: unter breiter Einbeziehung der Massen die besonderen Aufgaben für ihren Zuständigkeitsbereich zu erkennen und zu konkretisieren und die Massen für die Mitwirkung bei der Lösung dieser Aufgaben zu gewinnen. So vollzieht sich Schritt auf Schritt die Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins, einer gesellschaftlichen Aktivität und des Verantwortungsbewußtseins für die gesellschaftliche Entwicklung. Durch diese Heranziehung der Bevölkerung zur staatlichen Machtausübung verbinden wir nicht nur die Menschen mit unserem Staat, wir entwickeln sie auch zu sozialistischen Menschen, zu verantwortungsbewußten Bürgern unseres Staates, die vom Bewußtsein durchdrungen sind, daß Leben und Glück des einzelnen nur dann gesichert sind, wenn die politische, die ökonomische und die kulturelle Entwicklung des Ganzen, seiner Gemeinde, seines Kreises, seines Bezirkes und unseres ganzen Staates gesichert ist. Wir stehen heute vor der dringenden und entscheidenden Aufgabe, die örtlichen Organe unserer Staatsmacht als sozialistische Staatsorgane zu vervollkommnen, alle Seiten ihrer Tätigkeit weiterzuentwickeln. Wir haben bereits bedeutende Schritte in dieser Richtung getan. Unsere Staatsmacht hat in den Massen tiefe Wurzeln geschlagen. Das Bewußtsein der Bürger unserer Republik verändert sich. Aber noch stärker muß unsere Staatsmacht alle gesellschaftlichen Probleme an die Massen herantragen, klarer muß die befreiende und vorwärtstreibende Kraft unseres sozialistischen Staates hervortreten, weiter gilt es die Tore für die Entfaltung der Aktivität der Massen zu öffnen. Dieser Kampf um die Herauslösung der Massen aus der bürgerlichen Ideologie, den bürgerlichen Lebensgewohnheiten, ist, wie Lenin sagt, „der gewaltigste Kampf des sozialistischen Bewußtseins mit der bürgerlich-anarchistischen Spontaneität, ein Kampf von weltgeschichtlicher Bedeutung“1). Dabei müssen wir uns der Tatsache bewußt sein, daß die Aktivität der Massen abhängt von der lenkenden und leitenden, der organisierenden und bewußtseinsbildenden Kraft unseres Staates, der das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei beim Aufbau des Sozialismus ist. Sie i) Lenin, Ausgewählte Werke, Bd. 2, S. 371. entwickelt sich nicht im Selbstlauf, spontan. Das Resultat der Spontaneität aber ist immer nur leere Geschäftigkeit, die nichts fruchtet, die in die gesellschaftliche Entwicklung einzugreifen und ihre Gesetze zu meistern nicht in der Lage ist. In der Durchsetzung der Grundsätze des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht wurde nicht erst seit seinem Erlaß, sondern schon seit der Verkündung dieser Grundsätze auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 viel getan. Im allgemeinen ist eine größere Planmäßigkeit in der Tätigkeit der örtlichen Organe, eine größere Zielstrebigkeit hinsichtlich der gesteckten Aufgaben festzustellen. Es beginnt auch ein starkes Ringen um die Herausbildung der politischen Schwerpunkte und die Konzentration der Kräfte auf diese. Der bedeutendste Schritt zur Verwirklichung dieser Grundsätze sind jedoch die bevorstehenden Wahlen zu den Organen der Staatsmacht in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten und den Stadtbezirken, zu denen der Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Bevölkerung der DDR am 29./30. März 1957 aufgerufen hat2). Das besondere dieser Wahlen besteht darin, daß nicht schlechthin zu Vertretungskörperschaften gewählt wird, sondern daß Vertretungskörperschaften eines neuen, sozialistischen Typus herausgebildet werden. Die politischen Schöpferkräfte der Massen müssen an die zu wählenden Abgeordneten heran- und durch diese in die Volksvertretungen hineingetragen werden. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen müssen die Wähler mit der allgemeinen staatlichen Politik und dadurch mit unserem Staat und seinen großen Aufgaben verbunden werden. Um unsere örtlichen Machtorgane als Organe der sozialistischen Staatsmacht zu vervollkommnen und ihre schöpferische und vorwärtstreibende Kraft weiterzuentwickeln, enthält das von der Volkskammer am 3. April 1957 verabschiedete Gesetz über die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen in der DDR eine Reihe von neuen Grundsätzen3). Der Herstellung einer engeren Verbindung der Wähler mit ihren Abgeordneten und mit den staatlichen Machtorganen dient die Regelung des § 37 des Wahlgesetzes, in dem es heißt: „Die Kandidaten und Nachfolgekandidaten sind verpflichtet, sich in ihrem Wahlkreis in Wählerversammlungen den Wählern vorzustellen, Auskunft über ihre bisherige gesellschaftliche Tätigkeit', ihre künftige Mitarbeit in der Volksvertretung und die Erfüllung der ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Die Wähler sind berechtigt, die Absetzung von Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen.“ Diese Form der Vorstellung wurde schon bei den Wahlen im Herbst 1954 praktisch durchgeführt; sie ist nunmehr auch gesetzlich verankert. Die Vorstellung ist gleichsam der erste Akt der Wahl. Durch sie wird die Verbindung des Wählers mit den Gewählten hergestellt, 2) „Neues Deutschland“ vom 31. März 1957. ■ 2) Text des Wahlgesetzes in „Neues Deutschland“ vom 10. April 1957 und GBl. I S. 221. 225;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 225 (NJ DDR 1957, S. 225) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 225 (NJ DDR 1957, S. 225)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, über die geheimen feindlichen Pläne und Absichten, das feindliche Potential, Wissenschaft und Technik sowie über die feindlichen Abwehr- und Spionageorgane zu informieren.

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