Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 1

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 1 (NJ DDR 1957, S. 1); NUMMER 1 JAHRGANG 11 ZEITSCHRI NEUilUSflZ FT FÜR RECHT W UND RECHTSWIS BERLIN 1957 5. JANUAR SENSCHAFT Zehn Jahre „Neue Justiz44 Von Dr. KURT SCHUMANN, Präsident des Obersten Gerichts der DDR Die „Neue Justiz“ ist die einzige juristische Fachzeitschrift unserer Republik, die heute auf eine ununterbrochene und erfolgreiche Arbeit von zehnjähriger Dauer zurückblicken kann. Zehn Jahre „Neue Justiz“ das ist ein Stück Geschichte unserer demokratischen Rechtsentwicklung, wie sie besser nicht geschrieben werden kann; aber nicht nur ein Stück Geschichtsschreibung, sondern weit mehr: nämlich selbst ein Stück Entwicklung. Als zu Beginn des Jahres 1947 das erste Heft der „Neuen Justiz“ erschien, ging es darum, in Gesetzen und in der Rechtsprechung mit den Überresten der faschistischen Vergangenheit aufzuräumen. Die Worte des Geleits, mit denen der damalige Chef der Deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone, Dr. Schiffer, die neue Zeitschrift der Öffentlichkeit vorstellle, lassen erkennen, daß man nicht nur die Trümmer der faschistischen Justizwillkür beseitigen, sondern etwas Neues aufbauen wollte: einen neuen demokratischen Rechtsstaat. Aber wie unterschiedlich waren die Vorstellungen über die reale Gestalt, oder richtiger gesagt: wie verschieden weit wurden die Ziele für die Entwicklung von den verschiedenen Menschen gesteckt, die sich der neuen Zeitschrift annahmen. Bereits in den ersten Heften des 1. Jahrgangs werden jedoch klar und kompromißlos die Ziele einer konsequent demokratischen Rechtsentwicklung gewiesen, die allein das deutsche Volk vor einer Wiederkehr des Jahres 1933 mit seinen vernichtenden Folgen behüten kann. Schon im zweiten Heft legt Dr. Melsheimer als damaliger Vizepräsident der Zentralen Deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone unter der Überschrift „Zu einer neuen Justiz“ die Aufgaben dar, welche die „Neue Justiz“ seiner Meinung nach über die in den Geleitworten gegebene Zielsetzung hinaus zu erfüllen hatte. Er warnt vor einer Entwicklung im Hinblick auf gewisse sich bereits damals abzeichnende Tendenzen in Westdeutschland , cfle dazu führen könnte, noch einmal die Demokratie mit Hilfe einer unpolitischen Justiz zu vernichten. Er verlangt einen kompromißlosen Bruch mit der Vergangenheit nicht nur in sachlicher, sondern auch in personeller Beziehung. Und von der Sorge getragen, welche Folgen die Rechtszersplitterung für die Einheit Deutschlands haben könnte, weist er schon damals warnend auf die ersten Versuche einer Rehabilitierung der faschistischen Justiz in Westdeutschland hin. Mit dieser klaren Zielrichtung geht die „Neue Justiz“ ihre ersten Schritte und setzt ihren Weg immer entschlossener und selbstbewußter fort. Das nach westlichen Anschauungen einfach indiskutable Problem der Volksrichter wird offen und ohne jede Kompromißbereitschaft angepackt. Ohne jeden Versuch, die in personeller Hinsicht bestehenden großen Schwierigkeiten zu beschönigen, werden die Pläne für die Ausbildung der neuen Richter aus dem Volke dargelegt und damit viel deutlicher als mit großen Worten gesagt, wie entschlossen der Bruch mit dem Alten mit faschistischer Vergangenheit, aber auch mit übertriebenem Festhalten an der Tradition vollzogen werden soll. Darüber schreibt Dr. Hilde Benjamin schon im ersten Heft des Jahres 194? Mit gleichem Mut und klarer Konzeption werden' in der neuen Zeitschrift auch alle anderen Probleme erörtert, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu festigen und die von den werktätigen Massen des Volkes umgestalteten ökonomischen Verhältnisse zu schützen, die die ersten Bausteine für den demokratischen Wiederaufbau waren. Die NJ war nicht nur die erste rechtswissenschaftliche Zeitschrift in der damaligen sowjetischen Besatzungszone, sondern eine der ersten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften Deutschlands nach 1945 überhaupt. Sie hat eine ihrer wichtigsten Aufgaben in den ersten Jahren darin gesehen, nach Möglichkeit ein Auseinanderstreben der Rechtsentwicklung in den einzelnen Zonen Deutschlands zu verhindern. Deshalb finden wir bis Ende 1948, also bis zu dem Zeitpunkt der vollzogenen Spaltung, sehr eingehende Übersichten über die Gesetzgebung in den verschiedenen Besatzungszonen Deutschlands. In diesem Zeitpunkt hat die NJ viel dazu beigetragen, daß überhaupt bekannt wurde, welche Abweichungen von dem früheren Zustand in den einzelnen Zonen auf allen die Gerichte berührenden Rechtsgebieten gesetzlich getroffen worden waren. Eine weitere besondere Aufgabe der NJ war es, unabhängig von der Entwicklung in den anderen Besatzungszonen Deutschlands wenigstens für eine einheitliche Anwendung neuer und alter Gesetze in der sowjetischen Besatzungszone zu sorgen. Dieser Aufgabe diente sie insbesondere durch die Veröffentlichung von Entscheidungen einzelner Gerichte mit kritischen Anmerkungen. Man soll die Bedeutung dieser für die allgemeine Entwicklung unserer Rechtsprechung außerordentlich wichtigen, von einigen wenigen Juristen für die Redaktion geschriebenen Anmerkungen nicht unterschätzen. Ohne Übertreibung können wir feststellen, daß die fortlaufende und verhältnismäßig umfangreiche Veröffentlichung der Entscheidungen und der ausführlichen zustimmenden oder kritishen Anmerkungen wesentlich dazu beigetragen hat, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte in den einzelnen Ländern der damaligen Besatzungszone nicht zu weit vöneinder entfernte. Den gleichen Erfolg darf die NJ durch die gründliche Darstellung des neu in die Justizgesetzgebung der Länder der damaligen sowjetischen Besatzungszone eingeführten Kassationsverfahrens und durch die fortlaufende Behandlung einzelner Fragen in Spezialartikeln für sich buchen. Die Schwierigkeiten, die gerade bei dem Bemühen um eine möglichst einheitliche Rechtsentwicklung in der sowjetischen Besatzungszone bestanden, kann man heute schwer ermessen. Man darf nicht übersehen, daß gerade in den ersten Jahren nach 1945 die zentrale Gewalt sich nur langsam festigen konnte. Erst etwa 1947, Anfang 1948 hatte sich die demokratische Entwicklung in den einzelnen Ländern so weit konsolidiert, daß nunmehr auch daran gegangen werden konnte, die Länder auf bestimmten Sachgebieten wieder einer deutschen Zentralverwaltung unterzuordnen, und auch dabei mußte alles vermieden werden, was die schon damals vom Westen her sichtbar werdenden Spaltungstenden- 1;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 1 (NJ DDR 1957, S. 1) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 1 (NJ DDR 1957, S. 1)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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