Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 1

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 1 (NJ DDR 1957, S. 1); NUMMER 1 JAHRGANG 11 ZEITSCHRI NEUilUSflZ FT FÜR RECHT W UND RECHTSWIS BERLIN 1957 5. JANUAR SENSCHAFT Zehn Jahre „Neue Justiz44 Von Dr. KURT SCHUMANN, Präsident des Obersten Gerichts der DDR Die „Neue Justiz“ ist die einzige juristische Fachzeitschrift unserer Republik, die heute auf eine ununterbrochene und erfolgreiche Arbeit von zehnjähriger Dauer zurückblicken kann. Zehn Jahre „Neue Justiz“ das ist ein Stück Geschichte unserer demokratischen Rechtsentwicklung, wie sie besser nicht geschrieben werden kann; aber nicht nur ein Stück Geschichtsschreibung, sondern weit mehr: nämlich selbst ein Stück Entwicklung. Als zu Beginn des Jahres 1947 das erste Heft der „Neuen Justiz“ erschien, ging es darum, in Gesetzen und in der Rechtsprechung mit den Überresten der faschistischen Vergangenheit aufzuräumen. Die Worte des Geleits, mit denen der damalige Chef der Deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone, Dr. Schiffer, die neue Zeitschrift der Öffentlichkeit vorstellle, lassen erkennen, daß man nicht nur die Trümmer der faschistischen Justizwillkür beseitigen, sondern etwas Neues aufbauen wollte: einen neuen demokratischen Rechtsstaat. Aber wie unterschiedlich waren die Vorstellungen über die reale Gestalt, oder richtiger gesagt: wie verschieden weit wurden die Ziele für die Entwicklung von den verschiedenen Menschen gesteckt, die sich der neuen Zeitschrift annahmen. Bereits in den ersten Heften des 1. Jahrgangs werden jedoch klar und kompromißlos die Ziele einer konsequent demokratischen Rechtsentwicklung gewiesen, die allein das deutsche Volk vor einer Wiederkehr des Jahres 1933 mit seinen vernichtenden Folgen behüten kann. Schon im zweiten Heft legt Dr. Melsheimer als damaliger Vizepräsident der Zentralen Deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone unter der Überschrift „Zu einer neuen Justiz“ die Aufgaben dar, welche die „Neue Justiz“ seiner Meinung nach über die in den Geleitworten gegebene Zielsetzung hinaus zu erfüllen hatte. Er warnt vor einer Entwicklung im Hinblick auf gewisse sich bereits damals abzeichnende Tendenzen in Westdeutschland , cfle dazu führen könnte, noch einmal die Demokratie mit Hilfe einer unpolitischen Justiz zu vernichten. Er verlangt einen kompromißlosen Bruch mit der Vergangenheit nicht nur in sachlicher, sondern auch in personeller Beziehung. Und von der Sorge getragen, welche Folgen die Rechtszersplitterung für die Einheit Deutschlands haben könnte, weist er schon damals warnend auf die ersten Versuche einer Rehabilitierung der faschistischen Justiz in Westdeutschland hin. Mit dieser klaren Zielrichtung geht die „Neue Justiz“ ihre ersten Schritte und setzt ihren Weg immer entschlossener und selbstbewußter fort. Das nach westlichen Anschauungen einfach indiskutable Problem der Volksrichter wird offen und ohne jede Kompromißbereitschaft angepackt. Ohne jeden Versuch, die in personeller Hinsicht bestehenden großen Schwierigkeiten zu beschönigen, werden die Pläne für die Ausbildung der neuen Richter aus dem Volke dargelegt und damit viel deutlicher als mit großen Worten gesagt, wie entschlossen der Bruch mit dem Alten mit faschistischer Vergangenheit, aber auch mit übertriebenem Festhalten an der Tradition vollzogen werden soll. Darüber schreibt Dr. Hilde Benjamin schon im ersten Heft des Jahres 194? Mit gleichem Mut und klarer Konzeption werden' in der neuen Zeitschrift auch alle anderen Probleme erörtert, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, die antifaschistisch-demokratische Ordnung zu festigen und die von den werktätigen Massen des Volkes umgestalteten ökonomischen Verhältnisse zu schützen, die die ersten Bausteine für den demokratischen Wiederaufbau waren. Die NJ war nicht nur die erste rechtswissenschaftliche Zeitschrift in der damaligen sowjetischen Besatzungszone, sondern eine der ersten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften Deutschlands nach 1945 überhaupt. Sie hat eine ihrer wichtigsten Aufgaben in den ersten Jahren darin gesehen, nach Möglichkeit ein Auseinanderstreben der Rechtsentwicklung in den einzelnen Zonen Deutschlands zu verhindern. Deshalb finden wir bis Ende 1948, also bis zu dem Zeitpunkt der vollzogenen Spaltung, sehr eingehende Übersichten über die Gesetzgebung in den verschiedenen Besatzungszonen Deutschlands. In diesem Zeitpunkt hat die NJ viel dazu beigetragen, daß überhaupt bekannt wurde, welche Abweichungen von dem früheren Zustand in den einzelnen Zonen auf allen die Gerichte berührenden Rechtsgebieten gesetzlich getroffen worden waren. Eine weitere besondere Aufgabe der NJ war es, unabhängig von der Entwicklung in den anderen Besatzungszonen Deutschlands wenigstens für eine einheitliche Anwendung neuer und alter Gesetze in der sowjetischen Besatzungszone zu sorgen. Dieser Aufgabe diente sie insbesondere durch die Veröffentlichung von Entscheidungen einzelner Gerichte mit kritischen Anmerkungen. Man soll die Bedeutung dieser für die allgemeine Entwicklung unserer Rechtsprechung außerordentlich wichtigen, von einigen wenigen Juristen für die Redaktion geschriebenen Anmerkungen nicht unterschätzen. Ohne Übertreibung können wir feststellen, daß die fortlaufende und verhältnismäßig umfangreiche Veröffentlichung der Entscheidungen und der ausführlichen zustimmenden oder kritishen Anmerkungen wesentlich dazu beigetragen hat, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte in den einzelnen Ländern der damaligen Besatzungszone nicht zu weit vöneinder entfernte. Den gleichen Erfolg darf die NJ durch die gründliche Darstellung des neu in die Justizgesetzgebung der Länder der damaligen sowjetischen Besatzungszone eingeführten Kassationsverfahrens und durch die fortlaufende Behandlung einzelner Fragen in Spezialartikeln für sich buchen. Die Schwierigkeiten, die gerade bei dem Bemühen um eine möglichst einheitliche Rechtsentwicklung in der sowjetischen Besatzungszone bestanden, kann man heute schwer ermessen. Man darf nicht übersehen, daß gerade in den ersten Jahren nach 1945 die zentrale Gewalt sich nur langsam festigen konnte. Erst etwa 1947, Anfang 1948 hatte sich die demokratische Entwicklung in den einzelnen Ländern so weit konsolidiert, daß nunmehr auch daran gegangen werden konnte, die Länder auf bestimmten Sachgebieten wieder einer deutschen Zentralverwaltung unterzuordnen, und auch dabei mußte alles vermieden werden, was die schon damals vom Westen her sichtbar werdenden Spaltungstenden- 1;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 1 (NJ DDR 1957, S. 1) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 1 (NJ DDR 1957, S. 1)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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