Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 522

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 522 (NJ DDR 1952, S. 522); IN a c 1 iric 11 e n Unsere Gerichte und Staatsanwälte zu den neuen Gesetzen Entschließung. Die Mitarbeiter des Obersten Gerichts haben mit Begeisterung den Erlaß der neuen sozialistischen Gesetze, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, begrüßt. Schon die erste Durcharbeitung dieser Gesetze hat gezeigt, daß sie in ihrer klaren Sprache und Systematik dem Richter die erforderliche Anleitung für die beschleunigte und gewissenhafte Durchführung der Strafverfahren bieten. Ihr Inhalt läßt klar erkennen, daß sie die Aufgabe des sozialistischen Rechts, den Aufbau des Sozialismus zu fördern und zu sichern, erfüllen. Die neuen Gesetze ermöglichen es den Gerichten, sich ihrer eigentlichen Aufgabe, der Rechtsprechung, mit ganzer Kraft zu widmen, indem sie sie von der Erledigung umfangreicher Verwaltungsarbeit, nämlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, befreien. Für das Oberste Gericht ist nunmehr, nachdem es Berufungsinstanz geworden ist, der Weg geöffnet, durch die unmittelbare Verb ndung mit der Rechtsprechung der Gerichte der Republk, entscheidend diese Rechtsprechung zu lenken und die Verwirklichung der sozialistischen Prinzipien der neuen Gesetze durchzusetzen. Dadurch ist gleichzeit.g eine engere Verbundenheit mit den Werktätigen gewährleistet. Die Richter, des Obersten Gerichts verpflichten sich, das besondere Vertrauen, das unser Staat ihnen mit dem Erlaß d.eser Gesetze und mit der Übertragung der Befugnis, Richtlinien für die einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze mit bindender Kraft zu erlassen, bewiesen hat, durch d.e konsequente Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu rechtfertigen. Vorwärts im Geiste der neuen Gesetze für den Aufbau des Sozialismus, die Einheit Deutschlands und den Frieden! Entschließung Die II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat die Notwendigkeit festgestellt, zur weiteren Demokratisierung des Staates und zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit neue grundlegende Gesetze zu schaffen. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat in ihrer Sitzung vom 2. Oktober 1952 das Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen DemokratxSchen Republik sowie das Gesetz über das Verfahren in Strafsachen in der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen. Damit sind für die Richter und Staatsanwälte und für d.e Untersuchungsorgane die Voraussetzungen geschaffen für die Erfüllung der Aufgaben, die die II. Parteikonferenz in ihrem Beschluß festgelegt hat, „die Bevölkerung zur Achtung der demokratischen Gesetzlichkeit und zum Schutze des soz.alisti-schen Eigentums zu erziehen, die demokratische Ordnung all-seit g zu festigen und die erfolgreiche Durchführung des Kampfes um die Einheit und den Frieden zu sichern“. Wir, die am 8. Oktober 1952 in Dresden zu einer Fachschulung über die neuen Gesetze der Volkskammer versammelten Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Funktionäre der Justizverwaltung des Bezirks Dresden begrüßen diese neuen Gesetze als entscheidendes Mittel zur Erfüllung der uns gestellten Aufgaben. Wir gehen mit Begeisterung daran, diese neuen Gesetze zu studieren, ihre demokratischen Prinzipien zu verwirklichen und dadurch die Arbeitsweise der Justizorgane zur beschleunigten Befriedigung des gesellschaftlichen Rechtsschutzbedürfnisses entscheidend zu verbessern. Wir sind der Überzeugung, daß d.ese neuen Gesetze, denen unsere volle Zustimmung gilt, uns befähigen, zu unserem Teil die Grundlagen des Sozialismus aufzubauen und die volksdemokratische Staatsmacht zu festigen. Entschließung der Staatsanwälte der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik. Die Entwicklung der volksdemokratischen Grundlagen für den Aufbau des Sozialismus hat notwendig die Schaffung neuer sozialistischer Gesetze zur Folge. In Erfüllung der Beschlüsse der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sind das neue Gerichtsverfassungsgesetz und die neue Strafprozeßordnung geschaffen worden. Nunmehr werden auch die werktätigen Menschen das Verfahrensrecht im Strafprozeß und die Aufgabenstellung des Staatsanwalts und der Gerichte verstehen. Die neue Strafprozeßordnung weist dem Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren die Stellung zu, die ihm auf Grund der Entwicklung gebührt, welche die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik seit 1945 genommen hat. Die neuen Gesetze legen zugleich Zeugnis ab von der großen Hilfe, die uns durch die Sowjetunion und die Volksdemokratien auch auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft zuteil geworden ist. Wir verpflichten uns, diese Gesetze als Ausdruck des Willens der Werktätigen beim Aufbau des Sozialismus konsequent und kristallklar anzuwenden. Entschließung Nach gründlicher Aussprache über die von der Volkskammer beschlossenen neuen sozialistischen Gesetze bringen die anwesenden Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Gerichtssekretäre des Bezirks Leipzig ihre volle Genugtuung zu der schnellen und konsequenten Durchführung der Beschlüsse der II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und ihre volle Zustimmung zu diesen neuen Gesetzen zum Ausdruck. Diese Gesetze stellen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer sozialistischen Gesetzlichkeit dar und geben der Justiz Möglichkeiten zum Schutz und zur Förderung des Aufbaus des Sozialismus. Die Anwesenden verpflichten sich deshalb, die neuen Gesetze schnellstens und intensiv zu studieren, sie in der Bevölkerung bekanntzumachen und für ihre konsequente Anwendung zu sorgen. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und alle anderen Mitarbeiter der Just zbehörden werden sich diese Gesetze in einem planmäßigen Selbststudium und durch seminaristische Durcharbeitung aneignen. In organisierten Justizveranstaltungen sind unsere Werktät.gen mit dem Inhalt der neuen Gesetze vertraut zu machen und sind diese Gesetze zu erläutern. Die durchzuführenden Verhandlungen und alle Tätigkeit an den Gerichten müssen von dem Prinzip eines konsequenten Demokratsmus durchdrungen sein, das die Mitarbeit breiter Massen der Werktätigen bei der Arbeit der Gerichte gewährleistet. Die Rechtsprechung an den Gerichten muß den Schutz unserer staatlichen Ordnung gleichermaßen wie die Rechte des einzelnen Staatsbürgers sichern. Zur Durchführung dieser Aufgaben geben die neuen Gesetze die erforderliche Grundlage. Dazu ist die uneingeschränkte Durchführung der neuen Gesetze erforderlich, denn nur dann wird die Justiz dazu beitragen, den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern und uu schützen. Ree its i r e c lung /. Entscheidungen des Obersten Gerichts Zivilrecht § 21 TestG; §§ 2229 ff. BGB. Bei der Prüfung der Geltung eines Testaments darf die Form nicht über den Inhalt gestellt werden. Für die Auslegung können auch andere vom Erblasser herrührende Schriftstücke, insbesondere Briefe, herangezogen werden. OG, Urt. vom 11. September 1952 1 Zz 65/52. Die Parteien sind die einzigen Kinder des am 30. Oktober 1947 verstorbenen Oberlehrers Ernst Otto H. Der Verstorbene war Eigentümer eines Grundstücks. Er hat ein eigenhändiges Testament vom 20. April 1942 hinterlassen und darin u. a. bestimmt, daß der Kläger berechtigt ist, gegen Bestellung einer Hypothek von 10 000, RM nebst eines Vorkaufsrechts, beides zugunsten der Verklagten, das väterliche Grundstück im Werte von 20 000, RM zu übernehmen. Das als „vorläufiges" bezeichnete Testament enthält eine einleitende Erklärung des Erblassers, derzufolge er sich, „falls der Krieg oder sonstige Umstände andere Verhältnisse bringen“, Änderungen vorbehält. Daneben hat der Erblasser noch zwei auf den 12. April 1947 datierte, mit „Euer Vati“ Unterzeichnete und einschließlich der Unterschrift mit der Schreibmaschine hergestellte Briefe an seine Kinder gerichtet, die ihnen noch vor seinem Tode zugegangen sind. Im Nachlaß fand sich außerdem eine von dem Erblasser mit Kopierstift handschriftlich niedergeschriebene und ebenfalls mit „Euer Vati“ handschriftlich Unterzeichnete Urkunde vor. Beide Briefe und die Urkunde enthalten u. a. übereinstimmend die Anordnung, daß beide Parteien nach dem Tode des Erblassers „an dem Grundstück gleichen Anteil“ haben sollen. Mit der Behauptung, daß die angeführte Urkunde und die beiden Briefe keine rechtswirksame letztwillige Verfügung darstellen, hat der Kläger, gestützt auf die Teilungsanord-nung im Testament vom 20. April 1942, beantragt, die Verklagte zu verurteilen, darein zu willigen, daß der Kläger Zug um Zug gegen Bestellung der vorgesehenen Hypothek und des Vorkaufsrechts als Alleineigentümer des Grundstücks eingetragen werde. 522;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 522 (NJ DDR 1952, S. 522) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 522 (NJ DDR 1952, S. 522)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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