Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 521

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 521 (NJ DDR 1952, S. 521); gericht bei allen Maßnahmen zu unterstützen, die die Sorge für die Person Minderjähriger betraf. Das Referat Mutter und Kind erteilt jetzt selbst vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunden nach § 1715 BGB (Unterhaltsverpflichtungen der nichtehelichen Väter). Auch diese Regelung bedeutet eine Erleichterung und Vereinfachung. Die bisherige Tätigkeit des Gerichts im Bereich des Personenstandswesens stellte sich ihrem Inhalt nach nicht als Freiwillige Gerichtsbarkeit, sondern als Verwaltung dar. Dies gilt insbesondere für die den Standesbeamten kontrollierende Tätigkeit. Die Ausgliederung dieser Geschäfte befreit die Gerichte von einer Arbeit, die sich schon immer als ein der Justiz vollkommen fremdes Gebiet erwiesen hat. Bei den Verfahren nach der Pachtschutzordnung und nach KRG Nr. 45 bedeutete schon bisher die Entscheidung des Gerichts eine Formalität, da es nie auf Grund eigener Sachkenntnis entschied, sondern! immer ein oder mehrere landwirtschaftliche Gutachten zugrunde legen mußte, wobei die eigentliche Beurteilung der Verhältnisse der Abteilung Landwirtschaft der Räte der Kreise zukam. Außerdem stellten sich die gerichtlichen Entscheidungen nach KRG Nr. 45 ihrem Inhalt nach als Nachprüfung von Verwaltungsakten dar. Im Zuge des Aufbaus unserer demokratischen Verwaltung wurde es überflüssig, eine solche ungewöhnliche Regelung beizubehalten. Die Übertragung dieser Geschäfte auf die Abteilungen Landwirtschaft bedeutet deshalb letzten Endes nur eine juristische Korrektur des jetzigen faktischen Zustandes. Diese Feststellung gilt sinngemäß auch für die Übertragung der Maßnahmen 'bei Ausgleich der Großen Havarie auf die Havariekommissionen bei der Generaldirektion Schiffahrt. Für alle übertragenen Angelegenheiten wird in Zukunft zweierlei besonders zu beachten sein: einmal und dies gilt in erster Linie für den Beginn der Arbeitsaufnahme eine gute Anleitung und Kontrolle durch die übergeordneten Verwaltungsorgane und Fachministerien, denen § 64 der Verordnung dies zur ausdrücklichen Pflicht macht, und zum anderen die Verallgemeinerung der vielen einzelnen Erfahrungen zum Zwecke der Neugestaltung des Verfahrens und der Neuregelung des Gebührenwesens. Bei beiden Punkten liegt die Verantwortung bei den zuständigen Fachministerien. IV Wie schon ausgeführt wurde, gehört ein bestimmter Teil der auszugliedernden Angelegenheiten zum Bereich der Justiz. Hierunter fallen insbesondere das gesamte Beglaubigungs- und Beurkundungswesen, die Nachlaß-und Nachlaßteilungssachen, Errichtung, Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen. Außerdem betrifft dies eine Anzahl weiterer einzelner Geschäfte, deren gesetzliche Grundlagen sich neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch in einer Reihe anderer Gesetze finden. Mit der Schaffung eines neuen Zivilgesetzbuchs wird dieser Katalog vermutlich eine wesentliche Änderung erfahren. Es war zunächst über die grundsätzliche Frage zu entscheiden, ob die Einrichtung des Notariats aufrechterhalten werden sollte. Die Tatsache, daß das Notariat wenn auch unter entsprechender Änderung seiner Struktur in der Sowjetunion und einigen Ländern der Volksdemokratie bei'behalten wurde, beweist, daß das Notariat auch für eine Gesellschaftsordnung große Bedeutung haben kann, die den Sozialismus aufbaut, sofern es in Inhalt und Form eine entsprechende Ausgestaltung erfährt. Die Änderung des Wesens des Notariats erforderte seine Errichtung als Staatliches Notariat. Damit war der Anlaß gegeben, in der Gestalt des Staatlichen Notariats eine neue Einrichtung zu schaffen, die allgemein berufen sein soll, im gesamten Bereich des zivilen Rechtsverkehrs die Aufgabe der Sicherung der demokratischen Gesetzlichkeit zu übernehmen. Das kann aber nur erreicht werden, wenn die Tätigkeit des Staatlichen Notariats gleichzeitig eine Hilfe für die gesamte Bevölkerung darstellt, indem es die Gesetze erläutert, die Rechtsuchenden berät und auf diese Art und Weise dazu beiträgt, der Sicherung der persönlichen Rechte der Werktätigen zu dienen. Eine solche Aufgabe konnte nicht mehr den freiberuflichen Notaren über- tragen werden, da es sich hierbei um Funktionen handelt, die im Sinne der Werktätigen nur durch staatliche Einrichtungen ausgeübt werden können. Während also die Gerichte im Wege der Rechtsprechung die demokratische Gesetzlichkeit sichern und festigen, obliegt diese Aufgabe im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs dem Staatlichen Notariat. Insbesondere haben die Mitarbeiter des Staatlichen Notariats darüber zu wachen, daß die Ziele der Politik der Regierung nicht verletzt werden und daß keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen begangen werden. Sie haben bei ihrer Tätigkeit das Gesetz zu erläutern, bei seiner Anwendung Hilfe zu leisten und zur Beseitigung von Fehlern und Mängeln bei der Durchführung gesetzlicher Bestimmungen beizutragen. Die volle Unabhängigkeit ihrer Entscheidungen ist dadurch gewährleistet, daß sie auch materiell von den Rechtsuchenden unabhängig sind, weil ihre Entlohnung durch den Staat erfolgt. Die Staatlichen Notariate sind deshalb dazu berufen, der weiteren Festigung der volksdemokratischen Grundlagen unseres Staates zu dienen. Alle Organe der Justiz müssen befähigt sein, die demokratische Gesetzlichkeit allseitig zu festigen. Die genaue Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik ist, wie Walter Ulbricht auf der II. Konferenz der SED ausgeführt hat, das wichtigste Mittel zur Festigung der demokratischen Ordnung, der Rechtsordnung und der Verteidigung der Rechte der Bürger. Notwendig ist die Entwicklung eines sozialistischen Rechts. Die II. Parteikonferenz der SED stellte deshalb die Aufgabe, ein neues Zivilrecht zu schaffen. Die neuen Gesetze sollen die weitere Demokratisierung des Staates fördern. Auch auf dem Gebiete des Zivilrechts können diese Ziele nur erreicht werden, wenn der Aufbau der Justizorgane dem Inhalt unseres Staates entspricht. Das Staatliche Notariat ermöglicht es dem Gesetzgeber, diesem im Zuge der Schaffung neuen Zivilrechts neue Funktionen zuzuweisen, insbesondere solche, die die Interessen und Rechte der sozialistischen juristischen Personen und der gesellschaftlichen Organisationen betreffen. Solange jedoch unser Zivilrecht noch nach den Gesetzen des bürgerlichen Staates gehand-habt werden muß, wird es nicht möglich sein, dem Staatlichen Notariat in vollem Umfange die Stellung einzuräumen, die ihm zukommen muß. Es wird aber eine der Aufgaben der Mitarbeiter des Staatlichen Notariats sein, durch Vorschläge in der Vorbereitung eines neuen Rechts auf diesem Gebiete mitzuhelfen. Entsprechend dem durch das Gerichtsverfassunggesetz geschaffenen Gerichtsaufbau folgt die Einrichtung des Staatlichen Notariats dem Aufbau der staatlichen Verwaltung. In jedem Kreis wird ein Staatliches Notariat errichtet, das mit der erforderlichen Anzahl von Notaren besetzt wird. Wie die Richter der Kreis-und Bezirksgerichte, werden auch die Notare durch den Minister der Justiz ernannt. Da die Tätigkeit des Notars eine juristische Qualifikation voraussetzt, ist dieses Erfordernis im Gesetz ausdrücklich festgelegt worden. Die jetzt ernannten Notare werden ihre Funktionen in einem Zeitabschnitt ausüben, in dessen Verlauf das neue Zivilgesetzbuch in Kraft treten wird. Es wird deshalb ihre besondere Pflicht sein, zu gegebener Zeit dieses neue Gesetz eingehend zu studieren, um seine richtige Anwendung fördern zu helfen. Aufgabe des Ministeriums der Justiz ist es, den neuen Organen jederzeit Anleitung und Hilfe zu geben und eine umfassende Kontrolle auszuüben. Deshalb wird es auch erforderlich sein, die Struktur des Ministeriums entsprechend anzugleichen. Das Staatliche Notariat wird mit breiten Kreisen der Bevölkerung in enge Berührung kommen. Es wird deshalb weitgehend mithelfen können bei der Verwirklichung der kulturell-erzieherischen Aufgabe unseres Staates und bei der Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit. Alle Voraussetzungen hierzu sind geschaffen. Es ist nun die hohe Pflicht unserer neu ernannten Notare, unter konsequenter Bekämpfung eines jeden Bürokratismus die bedeutsamen politischen Aufgaben des jüngsten Justizorgans unseres Staates ebenso zu verwirklichen, wie es unsere Volksrichter unter bedeutend schwierigeren Umständen verstanden haben, der demo-katischen Gesetzlichkeit den Weg zu bahnen. 521;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 521 (NJ DDR 1952, S. 521) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 521 (NJ DDR 1952, S. 521)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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