Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 61 (NJ DDR 1951, S. 61); hergestellten Fetische als Götter übersinnlicher Herkunft anbetete, verlangen diese modernen Fetischisten, daß wir die bürgerliche Rechtsordnung, welche durch den kapitalistischen Staat und durch die bürgerlichen Juristen gebildet wurde, als das „Recht an sich“ achten. Jeder, der wider diesen Götzen handelt, soll nach ihrer Meinung wider die unvergängliche Idee des Rechts verstoßen und wird als Rechtsbrecher behandelt. Dieser Meinung schließen sich die Handlanger der anglo-amerikanischen Imperialisten, die rechten Führer der SPD an und erklären: „Wir sind betrogen, wenn jeder sich als Volksrichter aufwerfen darf Wir verzichten nicht nur auf diese neue Justiz Wir müssen ihr mit aller Aktivität entgegentreten Die Menschen rufen nicht nach neuem Recht. Sie rufen nach Recht.“ Die Entwicklung des Strafrechts aber zeigt, daß es kein ewiges und unveränderliches Strafrecht gibt. Mit jeder Veränderung der ökonomischen und politischen Struktur entstand auch ein neues Strafrechtssystem. Jede neue Strafrechtsordnung konnte sich nur durchsetzen, indem .die alte Strafrechtsordnung liquidiert wurde. Auch die bürgerliche Strafrechtsordnung entstand durch „Rechtsbruch“. Sie konnte sich nur dadurch entfalten, daß die „unvergänglichen, göttlichen“ Privilegien der Feudalherren beseitigt und die bürgerlichen Rechtsprinzipien verkündet wurden. Die Betrachtung des Klassencharakters der bürgerlichen Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis zeigt, daß wir unseren gesellschaftlichen Auftrag, eine wirklich demokratische Rechtspflege und ein demokratisches Rechtsbewußtsein zu entwickeln, nur durch die Überwindung der antidemokratischen Traditionen der Rechtslehre und Rechtspraxis einer ausbeutenden kapitalistischen Minderheit erfüllen können. Es gibt daher keine größere Gefahr für unsere junge Rechtspflege, als den modernen Medizinmännern, die in der Weimarer Zeit die Rätebewegung unterdrückten, die Rechte der Werktätigen beschnitten, die Faschisierung förderten und schließlich die Terrorjustiz der Nazis handhabten und ideologisch verklärten, auf den Leim zu gehen und ihn'en zu glauben, daß ihre Rechtslehren neutral und nicht klassenbedingt seien. Auch für Juristen gibt es keine Neutralität. Die neue demokratische Justiz kann nur im Kampf gegen die antidemokratischen Traditionen der ausbeutenden Minderheit und durch die Entwicklung einer demokratischen Kritik und Selbstkritik, welche reaktionäre antidemokratische Überreste in unserem Bewußtsein und in unserer Rechtspraxis bloßlegt, entstehen. Eine neue demokratische Justiz kann sich nur durch Parteinahme für die fortschrittlichen Ideen und Anschauungen neuer fortschrittlicher, demokratischer Kräfte entwickeln. Neue Methoden des Studiums an den juristischen Fakultäten Von Dr. Günther Scheele, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz In seinem Referat über den Fünfjahrplan auf dem III. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat der Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Walter Ulbricht, als eine der vielen Voraussetzungen für die Erfüllung des Planes die Intensivierung und die qualitative Verbesserung des Hochschulstudiums durch bessere Ausnutzung des Studienjahres, durch Einführung von Zwischenprüfungen, durch Organisierung einer verbesserten und ständigen Leistungskontrolle gefordert. Auf der 1. Funktionär-Konferenz der FDJ am 26. November 1950 hat Walter Ulbricht in 15 Forderungen die nächsten Aufgaben auf dem Gebiete des Hochschulwesens festgelegt. Es ist selbstverständlich, daß diese Richtlinien auch für die Neuordnung des juristischen Studiums maßgeblich sein werden. Es handelt sich dabei insbesondere um das 10-Monate-Studienjahr (einschließlich Praktikum und Prüfungen), um die genaue Festlegung der Dauer der Studienzeit, um die Verbesserung der Studienpläne und ihre Verbindung mit der Praxis, um die Überwindung des Mangels an Lehrkräften durch Förderung des Nachwuchses, um die allseitige Durchführung der Verordnung des Ministeriums für Volksbildung, nach der die Gesellschaftswissenschaft Pflicht- und Prüfungsfach ist sowie um die Festlegung der Pflichtvorlesungen und Seminare. Hierbei weist Walter Ulbricht den FDJ-Studien-gruppen eine wichtige Aufgabe zu und macht das Ergebnis des Hochschulstudiums in hohem Maße von der Tätigkeit und dem Geist des Lernens in den FDJ-Studiengruppen abhängig. Die Aufgabe der FDJ-Studiengruppen muß es daher sein, den Kampf für ausgezeichnete Lernergebnisse zu führen, den Schwachen zu helfen, die Kontrolle des regelmäßigen Besuches der Vorlesungen und der Seminare zu organisieren und entscheidenden Einfluß darauf zu nehmen, daß die Dozenten die Lehrpläne erfüllen und die Studenten die Examen fristgemäß ablegen. Das wird dazu führen, daß die FDJ-Studiengruppen sich auch an den juristischen Fakultäten stärker entwickeln und als ein fester und unentbehrlicher Bestandteil in das neue System des juristischen Studiums eingebaut! werden. Bisher haben die Studiengruppen der FDJ noch nicht die wichtige Aufgabe erfüllt, die sie bei der Verwirklichung der Losung: „Auf neue Weise lernen“ zu erfüllen haben. Das lag abgesehen davon, daß die Studiengruppen in den höheren Semestern noch keinen festen Fuß gefaßt haben auch daran, daß viele Hochschullehrer die wichtige Funktion der FDJ- Studiengruppen im neuen System des Hochschulstudiums noch nicht erkannt ‘haben und daher den Studiengruppen nicht die genügende Unterstützung und Hilfe zuteil werden ließen. Von den juristischen Fakultäten ist es bisher wohl nur den FDJ-Studiengruppen an der Universität Leipzig gelungen, neue Arbeitsmethoden zu entwickeln und auf den Studiengang Einfluß zu nehmen. An der juristischen Fakultät der Berliner Universität ist es mit Beginn des Wintersemesters 1950/51 gelungen, besonders die 7 Studiengruppen des 1. Semesters als eine sehr fördernde Kraft in den Studiengang einzubauen1). Es ist Aufgabe der Professoren und Dozenten, Unterrichtsformen und Arbeitsmethoden zu entwickeln, durch die eine ständige und enge Verbindung ihrer Vorlesungen, Kolloquien, Übungen und Seminare mit den FDJ-Studiengruppen erreicht wird. Mit dem neuen Studienplan für die juristische Fakultät an den Universitäten, der mit dem Sommersemester 1950 in Kraft trat, wurden auch Richtlinien zur Vertiefung der Lehrmethodik herausgegeben und besonders das Kolloquium und das Repetitorium eingeführt. Der Wert des Kolloquiums ist sowohl bei den Lehrern wie bei den Studenten bestritten. Aufgabe der Kolloquien soll es sein, die Vorlesung zu vertiefen, Fragen, die im Laufe der Vorlesung bei den Studenten aufgetaucht sind, zu klären und einen engeren persönlichen Kontakt zwischen dem Dozenten und den Hörem herzustellen. Die Erfahrung zeigt, daß die erfolgreiche Durchführung der Kolloquien unter zwei objektiven Schwierigkeiten leidet. Einmal ist der Hörerkreis viel zu groß. Sollen die Kolloquien Nutzen bringen, so muß die Hörerzahl auf 25 bis 30 Studenten beschränkt sein. Das setzt voraus, daß eine genügende Anzahl von Assistenten vorhanden ist, die die Vorlesung mithören, um dann die Kolloquien zu leiten. Aufgabe des Dozenten wäre es dann, laufend die Durchführung der Kolloquien durch die Assistenten zu überprüfen. Der augenblickliche Entwicklungsstand der Assistenten läßt eine solche Lösung, besonders für die Durcharbeitung der gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen in den ersten drei Semestern nicht zu. Es ist zu erwägen, ob man nicht qualifizierte Studenten, die über gute Kenntnisse in der Gesellschaftswissenschaft verfügen, zur Durchführung der Kolloquien heranziehen sollte, die dieser Aufgabe oft weitaus besser gewachsen sein werden, als ein großer Teil der Assistenten, die nach dem alten juristischen Studienplan l) vgl. Brandt in NJ 1951 S. 21 ff. 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 61 (NJ DDR 1951, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 61 (NJ DDR 1951, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers ausgestaltet. Sie sind eingeordnet in die Grundsätze des Strafverfahrens und in die Erfordernisse der Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlich keit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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