Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 62 (NJ DDR 1951, S. 62); ausgebildet sind. Auf jeden Fall müssen aber die Kolloquien geteilt werden. Die zweite objektive Schwierigkeit ist die, daß die Kolloquien meist unmittelbar im Anschluß an die Vorlesung durchgeführt werden. Dann beherrscht der Student den Stoff noch nicht ausreichend und kann sich deshalb nur in den seltensten Fällen erfolgreich an einer Diskussion beteiligen. Deshalb ist an der Berliner Universität im 1. Semester zum Teil eine andere Methode angewandt worden, die sich bewährt hat. Im Anschluß an die Vorlesung werden dem Studenten vom Dozenten sogenannte Kontrollfragen über die Schwerpunkte der Vorlesung diktiert. Zwischen der Vorlesung und dem Kolloquium liegen 2 bis 3 Tage, an denen der Student die Möglichkeit hat, im Selbststudium die Vorlesung und einen Teil der angegebenen Literatur durchzuarbeiten und die Kontrollfragen zu beantworten. So vorbereitet, ist der Student für die Diskussion im Kolloquium wissensmäßig besser gewappnet. Im Mittelpunkt des Kolloquiums steht dann besonders die Durcharbeitung der Kontrollfragen, wodurch der Gefahr der uferlosen Diskussion begegnet und eine gewisse Kontrolle des Selbststudiums der Studenten ermöglicht wird. Aus dieser Methode ergab sich die Möglichkeit, die Arbeit der FDJ-Studiengruppen eng-stens mit der Vorlesung zu verbinden und damit einer der wichtigsten Aufgaben, die der Dozent heute hat, gerecht zu werden. Die 7 Studiengruppen des 1. Semesters haben sich dann die Aufgabe gestellt, kollektiv die Kontrollfragen durchzuarbeiten und die Fragen zu klären, die sich bei den einzelnen Studenten beim Selbststudium ergeben haben. Außerdem wurde je eine Studiengruppe dazu bestimmt, durch 2 oder 3 Jugendfreunde das gesamte Kolloquium zu leiten. Sicherheit des Auftretens, Fragestellung, Leitung der Diskussion, Zusammenfassung ihrer Teilergebnisse usw. wurden als Leistung der Studiengruppe gewertet, die das Kolloquium geleitet hatte. Es hat sich gezeigt, daß die zur Führung des Kolloquiums bestimmte Gruppe noch intensiver als sonst in ihrer Gruppensitzung die Kontrollfragen durchgearbeitet hatte und daß die Studenten sich unter Leitung eines ihrer Jugendfreunde mit erhöhter Aufmerksamkeit, regerer Anteilnahme und stärkerer Kritik an dem Kolloquium beteiligten. Ferner hat jede Studiengruppe ein Thema erhalten, das als Ergänzung zur Vorlesung in der Gruppe gemeinsam durchgearbeitet und von dem Studenten oder der Studentin, die die Studiengruppe dazü bestimmt hatte, vorgetragen wurde. Hier handelte es sich besonders um Themen, durch die die Vorlesung über die Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Gesetze durch die Übermittlung notwendiger geschichtlicher Erkenntnisse ergänzt werden sollte, wie z. B. Ursachen und Verlauf der Bauernkriege, englische Revolution, wirtschaftliche und politische Entwicklung Preußens von 1789 1848. Die Methode, am Schluß der Vorlesung den Studenten etwa 4 6 Kontrollfragen zu diktieren, die den Aufbau der Vorlesung und die in ihr entwickelten Schwerpunkte wiedergeben und dann im Selbststudium durchgearbeitet, in den 7 Studiengruppen kollektiv besprochen, vertieft und ergänzt werden und im Kolloquium in der Form von Frage, Antwort, Diskussion und Zusammenfassung noch einmal erweitert behandelt werden, ist von den Studenten begrüßt und von fast allen Dozenten im 1. Semester übernommen worden. Die enge Bindung der Arbeit der Studiengruppen an die Kontrollfragen gibt den FDJ-Studiengruppen, besonders des 1. Semesters, die anfangs notwendige, klar umrissene Aufgabenstellung, hilft dem Anfänger, in kollektiver Arbeitsweise konkret gestellte Aufgaben für das Kolloquium zu lösen, überzeugt ihn also von dem Wert dieser neuen Form des Studierens für sein eigenes Studium und dämmt die Gefahr uferloser Diskussionen ein. Sicherlich ist von dieser bewußt begrenzten Aufgabenstellung bis zu der, die Dr. Kaiser in der „Neuen Justiz“ 1950 S. 392 stellt, daß nämlich „die Erarbeitung der gesellschaftlichen Grundlagen der einzelnen Rechtsgebiete einen wichtigen Bestandteil der Studiengruppenarbeit“ bilden wird, ein weiter Weg. Dieser Weg muß aber systematisch und methodisch vorbereitet werden. Deshalb ist es richtig, daß in den gemeinsamen Besprechungen zwischen dem Dozenten und den fachlichen und politischen Leitern der Studiengruppen neue Aufgaben für die Studiengruppen herausgearbeitet werden (z. B. schon im 1. Semester auf dem Gebiet der Gesellschaftswissenschaft die Durcharbeitung und Vertiefung bestimmter Probleme, die im. Zusammenhang mit den Vorlesungen stehen, wie die Anwendung der marxistisch-leninistischen Theorie von der nationalen und kolonialen Frage auf die konkrete Situation in Deutschland). Zu Beginn des Studiums helfen die Kontrollfragen dem Studenten, sich beim Selbststudium im Aufbau der Vorlesung zurechtzufinden, den er sonst, sichtbegrenzt durch eifriges, aber meist nur stückweises und zusammenhangloses Mitschreiben, nicht erkennt. Werden dem Studenten am Schluß der Vorlesung die zusammenfassenden Kontrollfragen gegeben, so kann er dagegen der Vorlesung mitarbeitend folgen. Dabei hat es sich bewährt, die Stellen der Vorlesung, die besonders bedeutsam sind, als solche zu kennzeichnen und langsam zu wiederholen, um eine vollständige Mitschrift dieser Stellen zu ermöglichen. Die Kontrollfragen dürfen nicht zu komplex sein, sondern müssen gegebenenfalls in Unterfragen aufgeteilt werden, durch die der Student bei der Beantwortung geleitet wird. Die Fragen sollen keine reinen Wissensfragen sein, sondern mehr Problemfragen; man soll nicht „wann“?, sondern „warum?“ fragen. Dadurch wird der Student von vonherein dazu erzogen, auf der Grundlage des historischen Materialismus die geschichtlichen Zusammenhänge zu erkennen und zu erklären. Die Sammlung der Kontrollfragen und ihre schriftliche Beantwortung wird den Studenten bei der Vorbereitung zur Zwischenprüfung eine große Hilfe sein. Sehr wichtig ist besonders für die Studenten im 1. Semester bei umfangreichen Fragen eine genaue Literaturangabe, da der Student, der auf die Universität kommt, im allgemeinen mit dem Selbststudium noch nichts anzufangen weiß und dringend einer systematischen Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten bedarf. Gerade deshalb müssen die Dozenten die Vorlesung, die Kontrollfragen und die Literatur systematisch vorbereiten und übersichtlich gliedern. Dazu gehört z. B., daß der Dozent bei seiner Literaturangabe die Studenten nicht mit einer Flut von Büchertiteln überschüttet, sondern Pflicht-und Ergänzungsliteratur und bei der Pflichtliteratur auch die Seitenzahlen bekannt gibt. Zu Beginn des 1. Semesters sollte den Studenten von einem methodisch und pädagogisch erfahrenen Dozenten ein Vortrag über die Methode des wissenschaftlichen Arbeitens und eines erfolgreichen Selbststudiums gehalten werden, in dem auch von den sogenannten Kleinigkeiten, dem notwendigen Rotstift, dem Auszug aus Büchern, der Anfertigung von Konspekten, der Zeiteinteilung, der gedächtnismäßigen Erfassung des Stoffes, ausführlich und sehr konkret zu sprechen wäre. Aufgabe der FDJ-Studiengruppen ist es, einen Erfahrungsaustausch über das Selbststudium durchzuführen und das Selbststudium zu kontrollieren. Auch hierfür müssen methodische Wege gefunden werden. So wurde jedes Mitglied der Studiengruppen des 1. Semesters in Berlin verpflichtet, eine Kontrollfrage schriftlich besonders gründlich im Selbststudium durchzuarbeiten. Dadurch lernen die Studenten, das Wesentliche von dem Unwesentlichen zu unterscheiden, und es wird erreicht, daß sie sich im Kolloquium zumindest bei der Diskussion über die von ihnen bearbeitete Frage beteiligen. Es wird eine allgemeine Erscheinung sein, daß zwischen der Beteiligung der Studenten in der Studiengruppe und im Kolloquium ein großer Unterschied besteht. Die fachlichen Leiter der Studiengruppen haben fast übereinstimmend berichtet, daß die Diskussion in den Studiengruppen sehr lebhaft ist und daß sich im Laufe der Zeit auch immer mehr Jugendfreunde beteiligen. Dagegen ist es bisher nicht gelungen, im Kolloquium zu einer lebhaften und umfassenden Diskussion zu kommen. Die Probleme, die in den Studiengruppen aufgeworfen, aber nicht zu Ende diskutiert wurden, sind nur in sehr seltenen Fällen von den Gruppen im Kolloquium erneut zur Diskussion gestellt worden. Die Gründe für diesen Mangel liegen wohl 62;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 62 (NJ DDR 1951, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 62 (NJ DDR 1951, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterst reicht diese Aussage. Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie. Zur Übergabe vorgesehene Geschenke an Verhaftete sind durch die dafür verantwortlichen Angehörigen der Abteilungen vor der Übergabe einer Vorkontrolle zu unterziehen.

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