Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1951, Seite 387

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 387 (NJ DDR 1951, S. 387); II Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen hat nach ihrer Satzung folgende Aufgaben: „1. Den Kontakt und Gedankenaustausch zwischen Juristen und berufs- oder wissenschaftlichen Vereinigungen aller Länder zu erleichtern und unter ihnen den Sinn für gegenseitiges Verständnis und Kollegialität zu entwickeln. 2. Durch Studium und Vergleich nationaler Rechts-erscheinungen den Fortschritt der' juristischen Wissenschaft zu fördern; die Herausbildung eines den Demokratien gemeinsamen internationalen Rechts zu studieren; die Entwicklung internationaler Gesetze zu begünstigen. 3. An der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen mitzuarbeiten und die Juristen zu gemeinsamer Aktion aufzurufen, um a) die demokratischen Freiheiten, für welche die Vereinten Nationen gekämpft haben, in Gesetzestexten und Rechtspraxis wiederherzustellen, zu verteidigen und zu entwickeln; b) in nationalem und internationalem Maßstab die Bestrafung der Kriegsverbrecher durchzuführen und durch nationale und internationale Gesetze die Reste des Faschismus und anderer antidemokratischer Doktrinen auszumerzen; c) gemeinsam mit allen anderen Gruppen sich um die Verteidigung demokratischer Prinzipien innerhalb eines jeden Landes, um die Achtung des Rechts in den internationalen Beziehungen und um die Errichtung eines festen und dauerhaften Friedens sich zu bemühen; d) die Unabhängigkeit aller Völker zu schützen und sich jede Beeinträchtigung dieser Unabhängigkeit, sei es durch nationale oder internationale Gesetze und durch die Praxis, zu widersetzen.“ Hieraus ergibt sich, daß es die wichtigste Aufgabe der Vereinigung und aller ihr angehörenden Juristen ist, mit ganzer Kraft und unter Ausnützung aller wissenschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen gemeinsam für die Erhaltung des Friedens zu arbeiten und den Friedenskräften jede nur erdenkliche Hilfe zuteil werden zu lassen. Dazu gehört neben einer umfassenden Aufklärungsarbeit über die wirklichen Kriegsursachen und über die drohende Kriegsgefahr sowie die Möglichkeiten ihrer erfolgreichen Bekämpfung, insbesondere der entschlossene Kampf für die demokratischen Rechte in den kapitalistischen und den unterdrückten Ländern und für die Achtung der Gesetzlichkeit in den internationalen Beziehungen. 1. Bei der Aufklärungsarbeit müssen die entscheidenden Argumente in klarer und allgemeinverständlicher Form immer wieder herausgestellt werden. Der psychologischen Kriegsvorbereitung der Kriegstreiber, die insbesondere durch die mit allen Mitteln der bewußten Verleumdung arbeitende geradezu schamlose Hetze gegen das Friedenslager getrieben wird, muß offen und bei jeder Gelegenheit entgegengetreten werden. Auch muß die Parole, daß gegen den drohenden Krieg ja doch nichts wirksames unternommen werden könne, bekämpft und als die von den Kriegshetzern gewünschte passive Einstellung enthüllt werden, die ihnen die Durchführung ihrer völkerfeindlichen Pläne ermöglichen soll. Da der Krieg Menschenwerk ist, kann er von Menschen verhindert werden. Natürlich werden das nicht diejenigen tun, die ihn wollen und die an ihm verdienendes können nur diejenigen sein, gegen die er sich richtet, die unter ihm zu leiden haben und deren physische Existenz er auf das stärkste bedroht. Die große Masse der Werktätigen aller Nationen muß daher mobilisiert und zu aktivem Handeln gegen jede auf Krieg gerichtete und ihn vorbereitende Maßnahme gebracht werden. Wichtige Mittel dazu waren und sind: die Unterzeichnung des Stockholmer Appells über das Verbot der Atomwaffe und Brandmarkung der sie als erste einsetzenden Regierung als Kriegsverbrecher, Unterzeichnung des Appells zum Abschluß eines Friedenspaktes zwischen den fünf Großmächten, Popularisierung der Beschlüsse der Weltfriedensbewegung. Es muß allen klargemacht werden, daß die offiziellen Begründungen für die Verbote demokratischer Zeitungen, demokratischer Organisationen, für die Einkerkerung von Friedenskämpfern, für die Unterdrük-kung der freien Meinungsäußerung usw. lediglich Vorwände sind, mit denen der wirkliche Grund, nämlich die Ausschaltung jeglichen Widerstandes gegen die Kriegsvorbereitungen, verschleiert wird. Es muß daran erinnert werden, daß ein derartiges Vorgehen schon einmal mit Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Kommunisten begann und mit dem schlimmsten Terror gegen das ganze Volk endete. 2. Die Arbeit der Juristen darf sich aber nicht auf diese Aufklärung beschränken. Gerade den Juristen obliegt es, darüber zu wachen, daß die durch die Gesetzgebung und die Verfassung zugesicherten Grundrechte nicht verletzt oder beseitigt werden. Dabei, genügt es nicht, solche Verletzungen bei der werktätigen Bevölkerung anzuprangern, um deren klare Parteinahme zu sichern; es müssen) vielmehr alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, um unter Ausnutzung der formellen Bestimmungen für die verbrieften Rechte einzutreten. Es gibt in den Ländern, deren Regierungen den Krieg gegen das Friedenslager vorbereiten, Richter, die die formal gewährten Grundrechte im Gegensatz zu ihren den Kriegsinteressenten hörigen Regierungen durchaus ernst nehmen und nicht gewillt sind, sie durch die Exekutive ihres Staates beschneiden zu lassen. Diese Richter sind unsere Bundesgenossen im Kampf gegen die Reaktion und für die Erhaltung des Friedens. Aufgabe der Juristen ist es ferner, in jedem einzelnen Falle eines derartigen Gesetzesverstoßes festzustellen, welche gesetzlichen Möglichkeiten eines Vorgehens dagegen gegeben sind, und zu entscheiden, welche davon jeweils als die wirksamste anzusehen und daher in Anwendung zu bringen ist. Für diesen Teil des aktiven Kampfes um die zugestandenen demokratischen Rechte spielt der Erfahrungsaustausch zwischen den Juristen der verschiedenen Länder eine bedeutsame Rolle. 3. Immer wieder muß der Jurist erklären, daß am Anfang des Krieges der Bruch internationaler Abmachungen steht. Deswegen müssen die Juristen aller Länder immer wieder darauf hinweisen, daß es nicht nur ein nationales, sondern auch ein internationales Recht gibt. Eine Auffassung wie die, daß jede internationale Abmachung unter der clausula rebus sic stantibus stehe, oder wie die, daß Völkerrecht nur zwischen Staaten mit einem Minimum von weltanschaulicher Homogenität möglich sei u. ä., führen zur Verneinung des Völkerrechts und damit zum internationalen Faustrecht. Die darin zum Ausdruck kommende Tendenz zur Abschaffung des Völkerrechts ist eine typische Verfallserscheinung der kapitalistischen Welt, die sich aus deren Drang nach neuen Rohstoffquellen und vor allem nach neuen Absatzmärkten ergibt. Die Erhaltung des Völkerrechts ist eine der Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens. Deswegen kann es Aufgabe des wahren Wissenschaftlers nur sein, mit dazu beizutragen, daß die Achtung der Gesetzlichkeit in den internationalen Beziehungen wiederhergestellt wird. Er muß dafür sorgen, daß das Völkerrecht zur Schaffung und Aufrechterhaltung freundschaftlicher Beziehungen zwischen allen Völkern auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung das Mittel zur Sicherung des Friedens und damit das Mittel zur Verbesserung des Lebensstandards aller Völker der Erde wird. III Diese Aufgaben der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen gelten naturgemäß auch für die deutsche Sektion dieser Vereinigung. Aus der besonderen Lage Deutschlands in der gegenwärtigen Periode ergeben sich für die deutschen Juristen noch besondere Aufgaben. Durch die unter Bruch des Potsdamer Abkommens erfolgte Spaltung Deutschlands und durch die Remilitarisierung Deutschlands ist eine besondere Gefahr für den Frieden heraufbeschworen worden. Bei wirtschaftlicher und politischer Einheit Deutschlands wür- 387;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 387 (NJ DDR 1951, S. 387) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Seite 387 (NJ DDR 1951, S. 387)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Jahrgang 1951, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Die Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1951 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 5. Jahrgang 1951 (NJ DDR 1951, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1951, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Opera-Atbtorisgebiet fSifi Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Abteilungen iär. Die Leiter der selbst. Abteilungen haben zur Gewährleistung einer zielgerichteten, koordinierten, planmäßigen linienspezifischen Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung zuorich ter. Söfernä es sich um ständig in der wohnhafte Bürger der handelt. Mplelrie Abstimmung mit dem zuständigen Verbindungsoffizier der Vertretung beim Staatssicherheit zu erfolgen.

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