Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 75

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 75 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 75); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 6. März 1984 75 4. Für die Stadtverordnetenversammlungen von kreisangehörigen Städten und die Gemeindevertretungen werden gewählt in Städten und Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl bis ZU 500 Einwohnern 9 bis 18 Abgeordnete bis zu 1 000 Einwohnern 15 bis 23 Abgeordnete bis zu 2 000 Einwohnern 20 bis 25 Abgeordnete bis zu 5 000 Einwohnern 25 bis 30 Abgeordnete bis zu 10 000 Einwohnern 30 bis 40 Abgeordnete bis zu 20 000 Einwohnern 40 bis 55 Abgeordnete bis zu 40 000 Einwohnern 55 bis 70 Abgeordnete bis zu 50 000 Einwohnern 70 bis 100 Abgeordnete über 50 000 Einwohner 90 bis 150 Abgeordnete. 5. Der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Dezember 1978 zur Zusammensetzung der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen (GBl. I Nr. 42 S. 464) wird aufgehoben. Berlin, den 13. Februar 1984 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1984 vom 13. Februar 1984 1. Entsprechend §47 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. September 1974 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I Nr. 48 S. 457) und in Übereinstimmung mit § 10 des Gesetzes vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - (GBl. I Nr. 13 S. 269) werden die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der "Schiedskommissionen für das Jahr 1984 ausgeschrieben. 2. Die Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen in den Städten und Gemeinden erfolgt entsprechend § 46 Abs. 1 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte in der ersten Tagung der neugewählten Volksvertretung. In Stadt- und Landkreisen, in denen gemäß § 22 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ein gemeinsames Kreisgericht besteht, erfolgen die Wahlen der Direktoren und Richter durch die Stadtverordnetenversammlung und den Kreistag. Die Mitglieder der Schiedskommissionen in den Produktionsgenossenschaften werden in Versammlungen von Mitgliedern ihrer Produktionsgenossenschaft bis zum gleichen Zeitpunkt für die Dauer der Wahlperiode der örtlichen Volksvertretungen gewählt. Die Wahl der Schöffen der Kreisgerichte erfolgt entsprechend § 46 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Versammlungen der Werktätigen für die Dauer der Wahlperiode der örtlichen Volksvertretungen. 3. Die Vorbereitung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen ist mit der Vorbereitung der Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen zu verbinden. Die Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und die Mitglieder der Schiedskommissionen nehmen an Wahlveranstaltungen teil und berichten dort über ihre Tätigkeit. 4. Zur Leitung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen wird ein zentraler Wahlausschuß gebildet. Ihm gehören an: der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz als Vorsitzender, der Staatssekretär im Ministerium der Justiz als Stellvertreter des Vorsitzenden, ein Mitglied des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, ein Mitglied des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, zwei Schöffen von Kreisgerichten, zwei Vorsitzende oder Mitglieder von Schiedskommissionen. Der zentrale Wahlausschuß ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Festlegungen zu treffen. 5. In jedem Bezirk ist ein Bezirkswahlbüro und in den Kreisen bzw. Stadtbezirken ein Kreiswahlbüro zu bilden, das vom Direktor des Bezirksgerichts bzw. Kreisgerichts geleitet wird. 6. Der zentrale Wahlausschuß berichtet dem Staatsrat über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen. Berlin, den 13. Februar 1984 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung des Kreisgerichts der Stadt Halle vom 13. Februar 1984 1. Für den Stadtkreis Halle wird gemäß § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. September 1974 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I Nr. 48 S. 457) ein Kreisgericht gebildet. 2. Die Kreisgerichte Halle-Ost, Halle-Süd und Halle-West stellen bei Aufnahme der Tätigkeit des Kreisgerichts der Stadt Halle ihre Tätigkeit ein.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 75 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 75) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 75 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 75)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der sich aus aktuellen perspektivischen Sicherheitsbedürfnissen ergebenden Aufgaben und der dazu erforderlichen Qualifizierung der analytischen und vergleichenden Arbeit, das Erkennen und Bekämpfen solcher konkreter feindlicher Angriffe sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, die Regeln der Konspiration anwenden und einhalten. Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik und das Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit . Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der feindlichen Zentren und anderen Objekte ist die allseitige Nutzung der starken und günstigen operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X