Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 1); 1 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 9. Januar 1984 Teil I Nr. 1 Tag , 6.12.83 20.12 83 Inhalt Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchführung von Kontrollverfahren Anordnung über die Verwertung von Beständen an metallurgischen Erzeugnissen Seite 1 2 15.12. 83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 4 15.12. 83 Anordnung zur Versorgung der Volkswirtschaft mit Schnittholz Schnittholzversor- gungsanordnung , 4 Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchführung von Kontrollverfahren vom 6. Dezember 1983 .Auf Grund des § 61 der Verordnung vom 18. April 1963 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts (GBl. II Nr. 44 S. 293) in der Neufassung vom 12. März 1970 (GBl. II Nr. 29 S. 209; im folgenden SVG-VO genannt) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe über den Ausspruch von Anerkennungen und über die Durchführung von Kontrollverfahren folgendes bestimmt: Anerkennung §1 (1) Der Ausspruch einer Anerkennung durch das Staatliche Vertragsgericht gemäß § 22 Abs. 3 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) hat in Übereinstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Industriegewerkschaft/ Gewerkschaft und dem Leiter des übergeordneten Organs der Wirtschaftseinheit zu erfolgen. Zur Prüfung-der Voraussetzungen für eine Anerkennung können in der Wirtschaftseinheit entsprechende Feststellungen getroffen, Unterlagen beigezogen und Konsultationen durchgeführt werden. (2) Die Anerkennung ist in würdiger Form auszusprechen und durch den Leiter der Wirtschaftseinheit den Werktätigen bekanntzugeben. Über die Anerkennung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Anerkennung ist schriftlich zu begründen. (3) Für den Ausspruch der Anerkennung ist das Bezirksvertragsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wirtschaftseinheit ihren Sitz hat. Der § 15 Absätze 3 und 4 und § 18 SVG-VO gelten entsprechend. §2 Das Staatliche Vertragsgericht kann dem übergeordneten Organ der Wirtschaftseinheit (außer zentralen Staatsorganen) die Auflage erteilen, die Anerkennung auszuwerten und die Verallgemeinerung der Erfahrungen in seinem Verantwortungsbereich zu prüfen. Kontrollverfahren §3 (1) Im Kontrollverfahren gemäß § 22 Abs. 4 des Vertragsgesetzes hat das Staatliche Vertragsgericht das Vorliegen einer Verletzung der Staatsdisziplin zu prüfen, die Ursachen der Pflichtverletzungen aufzuklären und auf ihre Überwindung aktiv Einfluß zu nehmen. (2) Im Ergebnis des Kontrollverfahrens kann folgende Entscheidung getroffen werden: 1. die Feststellung einer Verletzung der Staatsdisziplin oder 2. die Feststellung einer Verletzung der Staatsdisziplin verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion bei Pflichtverletzungen, für die im Vertragsgesetz oder in anderen Rechtsvorschriften eine Wirtschaftssanktion angedroht ist. (3) Das Kontrollverfahren wird als Verfahren ohne Antrag durchgeführt. Das gilt auch dann, wenn staatliche Organe auf Grund von Rechtsvorschriften die Einleitung eines Verfahrens beantragen. (4) Soweit nach den Rechtsvorschriften eine Wirtschaftssanktion wie eine Forderung berechnet werden muß und ihre Durchsetzung beim Staatlichen Vertragsgericht erforderlich wird, ist zwischen den Partnern ein Leistungsverfahren durchzuführen. (5) Auf das Kontrollverfahren finden die Bestimmungen der SVG-VO entsprechende Anwendung. §4 (1) Das Staatliche Vertragsgericht leitet das Kontrollverfahren durch Verfügung ein. Die Verfügung hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung der Wirtschaftseinheit, gegen die das Kontrollverfahren eingeleitet wird; 2. die Darstellung des Sachverhalts, der die Einleitung des Kontrollverfahrens begründet; 3. die Angabe der Pflichtverletzungen, .die der Einleitung des Kontrollverfahrens zugrunde liegen. l 3. DB vom 1. Februar 1971 (GBl. n Nr. 20 S. 154);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen.

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