Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 1); 1 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 9. Januar 1984 Teil I Nr. 1 Tag , 6.12.83 20.12 83 Inhalt Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchführung von Kontrollverfahren Anordnung über die Verwertung von Beständen an metallurgischen Erzeugnissen Seite 1 2 15.12. 83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 4 15.12. 83 Anordnung zur Versorgung der Volkswirtschaft mit Schnittholz Schnittholzversor- gungsanordnung , 4 Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchführung von Kontrollverfahren vom 6. Dezember 1983 .Auf Grund des § 61 der Verordnung vom 18. April 1963 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts (GBl. II Nr. 44 S. 293) in der Neufassung vom 12. März 1970 (GBl. II Nr. 29 S. 209; im folgenden SVG-VO genannt) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe über den Ausspruch von Anerkennungen und über die Durchführung von Kontrollverfahren folgendes bestimmt: Anerkennung §1 (1) Der Ausspruch einer Anerkennung durch das Staatliche Vertragsgericht gemäß § 22 Abs. 3 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) hat in Übereinstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Industriegewerkschaft/ Gewerkschaft und dem Leiter des übergeordneten Organs der Wirtschaftseinheit zu erfolgen. Zur Prüfung-der Voraussetzungen für eine Anerkennung können in der Wirtschaftseinheit entsprechende Feststellungen getroffen, Unterlagen beigezogen und Konsultationen durchgeführt werden. (2) Die Anerkennung ist in würdiger Form auszusprechen und durch den Leiter der Wirtschaftseinheit den Werktätigen bekanntzugeben. Über die Anerkennung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Anerkennung ist schriftlich zu begründen. (3) Für den Ausspruch der Anerkennung ist das Bezirksvertragsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wirtschaftseinheit ihren Sitz hat. Der § 15 Absätze 3 und 4 und § 18 SVG-VO gelten entsprechend. §2 Das Staatliche Vertragsgericht kann dem übergeordneten Organ der Wirtschaftseinheit (außer zentralen Staatsorganen) die Auflage erteilen, die Anerkennung auszuwerten und die Verallgemeinerung der Erfahrungen in seinem Verantwortungsbereich zu prüfen. Kontrollverfahren §3 (1) Im Kontrollverfahren gemäß § 22 Abs. 4 des Vertragsgesetzes hat das Staatliche Vertragsgericht das Vorliegen einer Verletzung der Staatsdisziplin zu prüfen, die Ursachen der Pflichtverletzungen aufzuklären und auf ihre Überwindung aktiv Einfluß zu nehmen. (2) Im Ergebnis des Kontrollverfahrens kann folgende Entscheidung getroffen werden: 1. die Feststellung einer Verletzung der Staatsdisziplin oder 2. die Feststellung einer Verletzung der Staatsdisziplin verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion bei Pflichtverletzungen, für die im Vertragsgesetz oder in anderen Rechtsvorschriften eine Wirtschaftssanktion angedroht ist. (3) Das Kontrollverfahren wird als Verfahren ohne Antrag durchgeführt. Das gilt auch dann, wenn staatliche Organe auf Grund von Rechtsvorschriften die Einleitung eines Verfahrens beantragen. (4) Soweit nach den Rechtsvorschriften eine Wirtschaftssanktion wie eine Forderung berechnet werden muß und ihre Durchsetzung beim Staatlichen Vertragsgericht erforderlich wird, ist zwischen den Partnern ein Leistungsverfahren durchzuführen. (5) Auf das Kontrollverfahren finden die Bestimmungen der SVG-VO entsprechende Anwendung. §4 (1) Das Staatliche Vertragsgericht leitet das Kontrollverfahren durch Verfügung ein. Die Verfügung hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung der Wirtschaftseinheit, gegen die das Kontrollverfahren eingeleitet wird; 2. die Darstellung des Sachverhalts, der die Einleitung des Kontrollverfahrens begründet; 3. die Angabe der Pflichtverletzungen, .die der Einleitung des Kontrollverfahrens zugrunde liegen. l 3. DB vom 1. Februar 1971 (GBl. n Nr. 20 S. 154);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen.

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