Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1984, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 1); 1 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1984 Berlin, den 9. Januar 1984 Teil I Nr. 1 Tag , 6.12.83 20.12 83 Inhalt Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchführung von Kontrollverfahren Anordnung über die Verwertung von Beständen an metallurgischen Erzeugnissen Seite 1 2 15.12. 83 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 4 15.12. 83 Anordnung zur Versorgung der Volkswirtschaft mit Schnittholz Schnittholzversor- gungsanordnung , 4 Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchführung von Kontrollverfahren vom 6. Dezember 1983 .Auf Grund des § 61 der Verordnung vom 18. April 1963 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts (GBl. II Nr. 44 S. 293) in der Neufassung vom 12. März 1970 (GBl. II Nr. 29 S. 209; im folgenden SVG-VO genannt) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe über den Ausspruch von Anerkennungen und über die Durchführung von Kontrollverfahren folgendes bestimmt: Anerkennung §1 (1) Der Ausspruch einer Anerkennung durch das Staatliche Vertragsgericht gemäß § 22 Abs. 3 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) hat in Übereinstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Industriegewerkschaft/ Gewerkschaft und dem Leiter des übergeordneten Organs der Wirtschaftseinheit zu erfolgen. Zur Prüfung-der Voraussetzungen für eine Anerkennung können in der Wirtschaftseinheit entsprechende Feststellungen getroffen, Unterlagen beigezogen und Konsultationen durchgeführt werden. (2) Die Anerkennung ist in würdiger Form auszusprechen und durch den Leiter der Wirtschaftseinheit den Werktätigen bekanntzugeben. Über die Anerkennung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Anerkennung ist schriftlich zu begründen. (3) Für den Ausspruch der Anerkennung ist das Bezirksvertragsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wirtschaftseinheit ihren Sitz hat. Der § 15 Absätze 3 und 4 und § 18 SVG-VO gelten entsprechend. §2 Das Staatliche Vertragsgericht kann dem übergeordneten Organ der Wirtschaftseinheit (außer zentralen Staatsorganen) die Auflage erteilen, die Anerkennung auszuwerten und die Verallgemeinerung der Erfahrungen in seinem Verantwortungsbereich zu prüfen. Kontrollverfahren §3 (1) Im Kontrollverfahren gemäß § 22 Abs. 4 des Vertragsgesetzes hat das Staatliche Vertragsgericht das Vorliegen einer Verletzung der Staatsdisziplin zu prüfen, die Ursachen der Pflichtverletzungen aufzuklären und auf ihre Überwindung aktiv Einfluß zu nehmen. (2) Im Ergebnis des Kontrollverfahrens kann folgende Entscheidung getroffen werden: 1. die Feststellung einer Verletzung der Staatsdisziplin oder 2. die Feststellung einer Verletzung der Staatsdisziplin verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion bei Pflichtverletzungen, für die im Vertragsgesetz oder in anderen Rechtsvorschriften eine Wirtschaftssanktion angedroht ist. (3) Das Kontrollverfahren wird als Verfahren ohne Antrag durchgeführt. Das gilt auch dann, wenn staatliche Organe auf Grund von Rechtsvorschriften die Einleitung eines Verfahrens beantragen. (4) Soweit nach den Rechtsvorschriften eine Wirtschaftssanktion wie eine Forderung berechnet werden muß und ihre Durchsetzung beim Staatlichen Vertragsgericht erforderlich wird, ist zwischen den Partnern ein Leistungsverfahren durchzuführen. (5) Auf das Kontrollverfahren finden die Bestimmungen der SVG-VO entsprechende Anwendung. §4 (1) Das Staatliche Vertragsgericht leitet das Kontrollverfahren durch Verfügung ein. Die Verfügung hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung der Wirtschaftseinheit, gegen die das Kontrollverfahren eingeleitet wird; 2. die Darstellung des Sachverhalts, der die Einleitung des Kontrollverfahrens begründet; 3. die Angabe der Pflichtverletzungen, .die der Einleitung des Kontrollverfahrens zugrunde liegen. l 3. DB vom 1. Februar 1971 (GBl. n Nr. 20 S. 154);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 1) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984, Seite 1 (GBl. DDR Ⅰ 1984, S. 1)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1984 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1984 (GBl. DDR Ⅰ 1984, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1984, S. 1-456).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Diese kann erfolgen in einer sofortigen Auswertung an Ort und Stelle zweifelsfrei festgestellt werden können, oder zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, wenn dies unumgänglich ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X