Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 700

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 700 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 700); 700 Gesetzblatt Teil II Nr. 88 - Ausgabetag: 12. Oktober 1963 (2) Wenn der Grund hinfällig wurde, ist der \nlrag unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu stellen bzw. der neue Personalausweis abzuholen. §8 Für den Umtausch der gegenwärtig gültigen Personalausweise wird gemäß der Verordnung vom 23. Oktober 1955 über die staatlichen Verwallungsgebühren (GBl. 1 S. 787) und den dazu .bekanntgegebenen Gebührentarifen eine Gebühr von 2 DM erhoben. §9 Diese Verordnung tritt am 1. November 1963 in Kraft und wird mit Wirkung vom 1. Mai 1965 aufgehoben. Berlin, den 23. September 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister des Innern Stoph Maron Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über die Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik. Personalausvveisordnung Vom 23. September 1963 §1 (1) Jede Person, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren ständigen Wohnsitz hat, muß mit vollendetem 14. Lebensjahr im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. (2) Das Recht zum Besitz und zur Verwendung eines Personalausweises haben Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und andere Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik haben. §2 (1) Personalausweise im Sinne dieser Verordnung sind: a) dec- „Personalausweis für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“, b) die „Aufenthaltserlaubnis“. (2) Neben den im Abs. 1 genannten Personalausweisen gelten als Personalausweis: a) der „Vorläufige Personalausweis“, b) die „Personalbescheinigung“. (3) Zur Legitimation gelten ferner: a) Dienstbücher und Dienstausweise der bewaffneten Organe und der Zollverwaltung, b) Wehrpässe in Verbindung mit dem Einberufungsbefehl bzw. dem eingetragenen Entlassungsvermerk oder ein Entlassungsschein der Dienststellen der bewaffneten Organe, c) Diplomaten- und Konsularausweise und Ausweise für nichtdiplomatische Mitarbeiter der bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik akkreditierten diplomatischen Vertretungen, d) Diplomatenpässe, e) Dienst- und Reisepässe für die Zeit der Aus- und Einreisen. §3 (1) Personalausweise für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik erhallen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. (2) Personalausweise für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind mit einer Gültigkeit von 10 Jahren auszustellen und können nach Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. §4 (1) Aufenthaltserlaubnisse erhalten Ausländer und Staatenlose, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und deren Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik die Dauer von 6 Monaten übersteigt. (2) Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnisse ist durch den Minister des Innern festzulegen. §5 (1) Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei (Meldestelle der Deutschen Volkspolizei oder Volkspolizeikreisamt) zu stellen. Binnenschiffer und deren Familienangehörige, die nur auf einem Binnenwasserfahrzeug polizeilich gemeldet sind, haben ihren Personalausweis in einem an den Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Volkspolizeikreisamt bzw. bei der Volkspolizei-Inspektion Berlin-Mitte zu beantragen. (2) Der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis ist bei dam für den Wohnsitz zuständigen Volkspolizeikreisamt zu stellen. (3) Die Beantragung und Entgegennahme eines Personalausweises hat durch den Antragsteller persönlich zu erfolgen. §6 Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in den Personalausweis der Eltern einzutragen. §7 (1) Jede Person darf nur .einen auf ihren Namen ausgestellten Personalausweis im Besitz haben. (2) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik dürfen nicht im Besitz von Personaldokumenten Westdeutschlands und Westberlins sein. (3) Den Besitz gültiger ausländischer Personaldokumente haben Bürger der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Volkspolizeikreisamt zu melden. §8 (1) Personalausweise werden durch die Deutsche Volkspolizei ausgestellt. (2) Namensänderungen und Veränderungen des Familienstandes sind innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zur Berichtigung des Personalausweises zu melden. (3) Jeder Personalausweisinhaber hat das Recht, unter Vorlage entsprechender Unterlagen die Eintragung über den Beruf oder akademische Grade von der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei ändern oder ergänzen zu lassen. (4) Eintragungen im Personalausweis dürfen nur von den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei und den vom Minister des Innern für bestimmte Eintragungen ermächtigten Dienststellen vorgenommen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie das geltende Recht unserer sozialistischen Gesellsohaft vor allem gegenüber solchen Personen durohzusetzen, die sieh der Begehung seil so haftsgefährlicher Handlungen - Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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