Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 367

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 367 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 367); Gesetzblatt Teil II Nr. 42 Ausgabetag: 16. Juni 1962 367 § 25 (1) Zur Durchführung der Aufgaben sind der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission und die von ihm dazu Beauftragten berechtigt, vom Volkswirtschaftsrat, von den Ministerien, von anderen zentralen Organen des Staatsapparates, von zentralgeleiteten Einrichtungen sowie von den örtlichen Organen des Staatsapparates Vorschläge, Stellungnahmen und Auskünfte zu Fragen der Entwicklung der Volkswirtschaft anzu-fordem sowie wichtige Probleme mit ihnen zu beraten. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission bzw. die von ihm dazu Beauftragten sind berechtigt, im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen Organe des Staatsapparates und der staatlichen Einrichtungen Fachleute und Mitarbeiter zur Ausarbeitung bestimmter ökonomischer und technischer Probleme sowie der Generalperspektive hinzuzuziehen, Forschungsaufträge zu erteilen und Arbeitsgruppen einzusetzen. IV. Die Arbeitsweise und Struktur der Staatlichen Plankommission sowie ihre Vertretung im Rechtsverkehr § 26 § 27 (1) Die Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission haben eine hohe Verantwortung bei der Planung und Entwicklung der Volkswirtschaft. Sie haben in ihrer Tätigkeit die Politik der Arbeiter-und-Bauern-Macht konsequent zu verwirklichen und diese den Werktätigen ständig zu erläutern. (2) Die Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission sind verpflichtet, eine strenge Disziplin und Ordnung zu wahren und alle Erscheinungsformen des Bürokra- tismus zu bekämpfen. Sie haben dafür einzutreten, daß die Volkswirtschaftspläne und die zu ihrer Vorbereitung und Durchführung erlassenen Bestimmungen und Weisungen eingehalten werden. § 28 Die Durchführung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission wird durch den Arbeitsplan geregelt. § 29 Die Struktur, der Stellenplan und die Arbeitsordnung der Staatlichen Plankommission bedürfen der Bestätigung des Ministerrates. . § 30 (1) Die Staatliche Plankommission wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission vertreten. Bei Verhinderung des Vorsitzenden bestimmt sich seine Vertretung gemäß § 13. (2) Die Stellvertreter des Vorsitzenden, Hauptabteilungsleiter und Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission sind berechtigt, die Staatliche Plankommission im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. Sie können andere Mitarbeiter oder Personen zur Vertretung der Staatlichen Plankommission bevollmächtigen. V. Schlußbestimmungen § 31 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 27. November 1959 über das Statut der Staatlichen Plankommission (GBl. I S. 919) außer Kraft. * Berlin, den 24. Mai 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Abusch Mewis Stellvertreter Minister des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über das Statut des Amtes für Jugendfragen. Vom 17. Mai 1962 § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Amt für Jugendfragen, nachstehend Amt genannt, ist ein Organ des Ministerrates. (2) Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Grundsätze der staatlichen Jugendpolitik und für die Organisierung der Kontrolle ihrer Verwirklichung durch die zentralen und örtlichen Organe des Staatsapparates. (3) Es ist dem vom Ministerrat beauftragten Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates unmittelbar unterstellt. (4) Sein Sitz ist die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin. § 2 Aufgaben (1) Das Amt arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Verwirklichung der gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik, besonders des Jugendgesetzes. (2) Die Hauptaufgabe des Amtes ist es, gemeinsam mit den zentralen und örtlichen Organen des Staatsapparates die staatliche Jugendpolitik als festen Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit auf der Die Staatliche Plankommission hat die Anwendung mathematischer Methoden in der Volkswirtschaftsplanung, im Rechnungswesen und bei der Leitung der Wirtschaft zu fördern und Maßnahmen zu treffen, daß moderne Mittel der Rechentechnik angewandt und eingeführt werden. In der Staatlichen Plankommission besteht ein Rechenzentrum, das die Beispielmethoden für die Anwendung der Mathematik und Rechentechnik in der Volkswirtschaftsplanung auswertet und entwickelt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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