Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 209 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 209); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 20 § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1958 Der Minister der Finanzen I. V.: Kammler Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Anordnung Genehmigung Nr. 3* (Erbauseinandersetzungen) 1. Erbauseinandersetzungen über in der Deutschen Demokratischen Republik befindliches westdeutsches oder Westberliner Vermögen. a) Erbauseinandersetzungen zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin und Bürgern der Deutschen Bundesrepublik oder der Westsektoren von Groß-Berlin über in der Deutschen Demokratischen Republik befindliches Vermögen (Nachlässe) werden, soweit der Anteil des oder der Bürger der Deutschen Bundesrepublik oder der Westsektoren von Groß-Berlin bei der Auseinandersetzung wertmäßig nicht vergrößert wird, allgemein genehmigt. Dabei ist es im Rahmen dieser Genehmigung und auch bei der wertmäßigen Bemessung gleichgültig, ob Eigentumsanteile in brieflose Pfandrechte oder in Forderungen umgewandelt werden. Eine besondere Genehmigung dazu ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. b) Die volle oder teilweise unentgeltliche Überlassung. von Erbanteilen der Bürger der Deut- s. sehen Bundesrepublik oder der Westsektoren von Groß-Berlin an Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die zur Erbengemeinschaft gehören oder im Erbrecht nachfolgen, ist zulässig. 2. Erbauseinandersetzungen über in der Deutschen Bundesrepublik oder den Westsektoren von Groß-Berlin befindliches Vermögen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik. Erbauseinandersetzungen über in der Deutschen Bundesrepublik oder den Westsektoren von Groß-Berlin befindliche Vermögenswerte werden hiermit hinsichtlich der Beteiligung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik an solchen Werten, sofern dadurch der Anteil des Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik wertmäßig nicht verringert wird, allgemein genehmigt. 3. Allgemeine Grundsätze a) Diese Genehmigung ist nur anwendbar auf gerichtlich oder notariell beurkundete Erbauseinandersetzungsverträge. Es ist in diesen Verträgen jeweils gesondert darzulegen, warum nach dieser Genehmigung eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich ist. Alle über den Rahmen dieser Genehmigung hinausgehenden Erbauseinandersetzungen unterliegen der Genehmigung der Räte der Bezirke, Abteilung Finanzen. * Genehmigung (Nr. 1) (ZBI. 1955 S. 109) Genehmigung (Nr. 2) (GBl. I 1956 9. 735) b) Diese Genehmigung bezieht sich nur auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und entbindet nicht von der Beachtung der Bestimmungen über eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis und anderer sich auf den Grundstücksverkehr beziehenden Bestimmungen. Anordnung über die Rechnungslegung für Bauleistungen durch volkseigene und private Baubetriebe. Vom 1. Februar 1958 Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Investitionsbank wird folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Bei Ausführungen von Bau- und Ausbauleistungen durch volkseigene Baubetriebe ist für die Vertragspartner diese Anordnung verbindlich. (2) Bei Ausführungen von Bau- und Ausbauleistungen durch private Baubetriebe ist nach dieser Anordnung zu verfahren, wenn die Auftraggeber volkseigene Betriebe, staatliche Verwaltungen und Einrichtungen, sozialistische Genossenschaften oder Parteien und Massenorganisationen sind. § 2 Abrechnung von Bauleistungen (1) Die bisher angewandten Abrechnungsverfahren für Bau- und Ausbauleistungen können von den Baubetrieben weiter beibehalten werden. Aus der Rechnung bzw. den Rechnungsanlagen müssen jedoch hervorgehen: Auftraggeber Investitions-Nummer Bauvorhaben Objekt bzw. Teilobjekt Datum des Bauleistungsvertrages bzw. Datum des Preisangebotes oder Kostenplanes Abrechnungszeitraum. Die abgerechneten Leistungen müssen in Übereinstimmung mit dem Preisangebot bzw. Kostenplan bezeichnet sein (z. B. Positionen, Leistungstitel, Leistungsbereiche). (2) Im Laufe eines Planjahres sind die Rechnungen und die Rechnungsanlagen in steigenden Zahlen (Beträge und Massen) aufzustellen und davon die Summe der vorhergehenden Rechnung bzw. Rechnungsanlagen abzusetzen. (3) Die Rechnungsendbeträge können auf volle DM auf- oder abgerundet werden, sofern der Rechnungsbetrag 100 DM und mehr beträgt (bis 0,50 DM abrunden, ab 0,51 DM aufrunden). (4) Die Bauleistungen sind monatlich abzurechnen; (5) Die abzurechnenden Leistungen sind wie folgt zu belegen: , a) die im Laufe des Monats fertiggestellten Teilleistungen, Abschnitte, Stockwerke, sonstige Bauteile oder Leistungspositionen durch Massenermittlungen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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