Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 208

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 208 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 208); 208 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 (5) Über die gemäß Absätzen 1 und 2 ausgeführten Verrichtungen hat der Arzthelfer Aufzeichnungen zu machen, die dem für die Aufsicht zuständigen Arzt zur Kontrolle vorzulegen sind. Art, Inhalt und Handhabung der Aufzeichnungen werden vom Minister für Gesundheitswesen festgelegt.“ (2) Der § 5 Abs. 6 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 28. März 1956 erhält folgende Fassung: „(6) Uber die Verordnungen und Verabreichungen von Arzneimitteln bzw. Betäubungsmitteln gemäß Absätzen 1 bis 5 hat der Arzthelfer Aufzeichnungen zu machen, die jeden dritten Tag dem für die Aufsicht zuständigen Arzt zur Kontrolle vorzulegen sind. Art, Inhalt und Handhabung der Aufzeichnungen werden vom Minister für Gesundheitswesen festgelegt.“ § 2 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsbestimmung vom 4. Mai 1955 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 335) außer Kraft. Berlin, den 29. Januar 1958 Der Minister für Gesundheitswesen S t e i d 1 e Elfte Durchführungsbestimmung* zur Anordnung über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln. Vom 16. Januar 1958 Auf Grund des § 2 der Anordnung vom 5. Oktober 1949 über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln (ZVOB1. I S. 766) wird folgendes bestimmt: § 1 Das Verzeichnis der Arzneifertigwaren* ** wird jährlich durch Anordnung neu geregelt. Galenische Zubereitungen in abgabefertigen Packungen, die den Bestimmungen der Fünften Durchführungsbestimmung vom 12. August 1954 zur Anordnung über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln Deutsches Arzneibuch (GBl. S. 797) entsprechen und die dort angegebenen Bezeichnungen führen, unterliegen nicht der Eintragungspflicht in das Verzeichnis der Arzneifertigwaren. Sie dürfen nur von den zur Herstellung von Arzneifertigwaren zugelassenen Herstellerfirmen in den Verkehr gebracht werden. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Januar 1958 Der Minister für Gesundheitswesen S t e i d 1 e 10. DB (GBl. I 1957 S. 561) **Das Verzeichnis erscheint als Sonderdruck des Gesetzblattes Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Befreiung vom Turn- und Sportunterricht in Schulen, Hochschulen und anderen Lehranstalten. Vom 15. Januar 1958 In Durchführung des Abschnittes I Buchst. B Ziff. 1 des Beschlusses vom 9. Februar 1956 über die weitere Entwicklung der Körperkultur und des Sportes in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 181) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Volksbildung, dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung, dem Staatssekretär für Hochschulwesen und dem Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport zur Änderung der Anordnung vom 22. September 1956 über die Befreiung vom Turn- und Sportunterricht in Schulen, Hochschulen und anderen Lehranstalten (GBl. I S. 897) folgendes angeordnet: Der § 2 der Anordnung vom 22. September 1956 erhält folgende Fassung: „(1) Eine volle oder teilweise Befreiung vom obligatorischen Turn- und Sportunterricht ist nur gültig durch Attest eines Arztes, der auf Grund seiner sportmedizinischen. Erfahrungen vom Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, zur Erteilung solcher Atteste ermächtigt ist. Die Erteilung dieser Ermächtigung bzw. die Zurücknahme derselben ist durch den Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, den Schulleitungen zur Kenntnis zu bringen. (2) Über die erstmalige Befreiung von Schülern der Abgangsklassen, über Befreiungen für eine längere Zeit als sechs Monate und über die Befreiungen, für die unter Anrechnung vorhergehender Freistellungen die Befreiung für eine längere Zeit als sechs Monate erfolgt, entscheidet eine ärztliche Kommission, bestehend aus dem Bezirks- bzw. Kreis Sportarzt und einem vom Rat des Bezirkes bzw. Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, ernannten Arzt mit sportmedizinischen Erfahrungen. In diesen Fällen ist nur das Attest dieser ärztlichen Kommission gültig.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1958 Der Minister für Gesundheitswesen Ste idle Anordnung über die Bekanntmachung einer Genehmigung nach dem Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Vom 23. Januar 1958 § 1 Die nachstehende Genehmigung Nr. 3 (Anlage zu dieser Anordnung) wird auf Grund des § 15 des Gesetzes vom 15. Dezember 1950 zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs (GBl. S. 1202) hiermit bekanntgemacht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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