Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 210 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 b) die nicht fertiggestellten Teilleistungen, Abschnitte, Stockwerke, sonstigen Bauteile oder Leistungspositionen durch Feststellung des Fertigstellungsgrades; c) bei Abrechnung von Bauleistungen zu Pauschalpreisen auf der Grundlage von Finanzierungsplänen ist der Fertigstellungsgrad gemäß § 5 Abs. 5 zu ermitteln und der Abrechnung zugrunde zu legen. Die Feststellung zu Buchstaben a und b hat gemäß § 5 zu erfolgen. (6) Zwecks kurzfristiger Finanzierung können Bauleistungen und Nachweiskosten im Plan verrechn ungs-(PV-) Verfahren abgerechnet werden. Hierfür sind die jeweiligen Richtlinien der Deutschen Investitionsbank verbindlich. Sofern nicht im PV-Verfahren abgerechnet wird, sind Rechnungen jeweils für die Leistung einer Dekade auszustellen. Bei Dekadenrechnungen ist der überschlägliche Leistungsumfang vom Baubetrieb gewissenhaft zu ermitteln. Liegt die Leistung einer Dekade niedriger als 1000 DM, braucht für mehrere aufeinanderfolgende Dekaden nur eine Rechnung ausgestellt zu werden. § 3 Abrechnung von Arbeiten im Zeitlohn (1) Bei der Abrechnung von Arbeiten im Zeitlohn muß die Rechnung eine Leistungsbeschreibung der durchgeführten Arbeiten enthalten. Die Lohnzettel gelten als Rechnungsgrundlage und müssen vom Auftraggeber durch Gegenzeichnung anerkannt sein. (2) Auf der Rechnung hat der Baubetrieb zu bescheinigen, daß die Lohnzettel durch Unterschrift des Auftraggebers anerkannt sin § 4 Abrechnung von Nachweiskosten (1) Die Art der Nachweiskosten muß im einzelnen aus der Rechnung hervorgehen. (2) Die Nachweiskosten sind monatlich in der Form abzurechnen, daß dem Auftraggeber die Gesamtbeträge für die einzelnen Arten und Objekte nach den Unterlagen in Rechnung gestellt werden, ohne daß Namen und einzelne Beträge angegeben sowie Quittungslisten beigefügt werden. (3) Die Auftraggeber und die Deutsche Investitionsbank können die Originalbelege bei den Baubetrieben einsehen. (4) Die Deutsche Investitionsbank ist berechtigt, gegebenenfalls den namentlichen Nachweis zu fordern. (5) Sind bei einem Bauvorhaben mehrere Objekte gegenüber einem Auftraggeber abzurechnen, so sind die Nachweiskosten nach ihrem effektiven Anfall je Objekt zu ermitteln oder auf die einzelnen Objekte aufzuschlüsseln. (6) Die für ein Objekt geplanten Nachweiskosten dürfen durch die Aufschlüsselung nicht überschritten werden. (7) Die Endabrechnungen für Nachweiskosten müssen folgende Erklärung enthalten: „Wir versichern, daß vorstehende Beträge an die Berechtigten unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen gezahlt wurden und insgesamt mit den Unterlagen übereinstimmen.“ Nachweiskosten können auch dekadenweise mit gewissenhaft geschätzten Teilbeträgen in Rechnung gestellt Werden. § 5 Massenermittlung (Aufmaß) (1) Die Massenermittlung hat nach Fertigstellung von Teilleistungn, Abschnitten, Stockwerken, sonstigen Bauteilen oder Leistungspositionen durch den Baubetrieb gemeinsam mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Der Massenermittlung sind die Ausführungszeichnungen zugrunde zu legen und, soweit erforderlich, durch örtliches Aufmaß zu ergänzen. (2) Die Massenermittlungen müssen alle Angaben enthalten, die zur Übereinstimmung mit dem jeweiligen Preisangebot bzw. Kostenplan notwendig sind, und sind vom Baubetrieb und Auftraggeber zu unterschreiben. Ein Exemplar erhält der Auftraggeber. (3) Die Listen der Massenermittlungen sind laufend zu numerieren. (4) Die Termine für die gemeinsame Massenermittlung sind zwischen Baubetrieb und Auftraggeber zu vereinbaren. Erscheint der Auftraggeber nicht, so stellt der Baubetrieb die Massenermittlung auf und stellt sie dem Auftraggeber zu. Die Ermittlung gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche vom Tage der Zustellung an Einspruch beim Baubetrieb eingelegt hat. (5) Soweit Teilleistungen, Abschnitte, Stockwerke, sonstige Bauteile oder Leistungspositionen noch nicht vollständig fertiggestellt sind, ist zur monatlichen Abrechnung der Fertigstellungsgrad vom Baubetrieb gemeinsam mit dem Auftraggeber festzustellen. Der ermittelte Fertigstellungsgrad ist in einem von beiden Teilen zu unterschreibenden Protokoll festzuhalten oder unmittelbar in die Abrechnungsunterlagen zu übernehmen und vom Auftraggeber abzuzeichnen. (6) Verbleiben am Jahresschluß teilfertige Leistungen, so ist hierfür die Massenermittlung gemäß Absätzen 1 bis 4 durchzuführen. § 6 Schlußbestimmung (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 17. Februar 1955 über die Rechnungslegung für Bauleistungen bei Investitionsvorhaben durch volkseigene und private Baubetriebe (GBl. I S. 145) außer Kraft. Berlin, den 1. Februar 1958 Der Minister für Aufbau Winkler Anordnung über die Verarbeitung von Getreide in Mühlen. Vom 7. Februar 1958 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, den Ministern für Handel und Versorgung, für Land- und Forstwirtschaft, der Finanzen, für Gesundheitswesen und dem Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird folgendes angeordnet: § 1 Das in Mühlenbetrieben zur Verarbeitung gelangende Getreide muß den Staatlichen Standards entsprechen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte im Innern zur beabsichtigten Störung der gesellschaftlichen Höhepunkte des Oahres sowie über massive Versuche zur Organisierung politischer Untergrundtätigkeit mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und in meinem eigenen Namen,die zu dieser erfolgreichen Gesamtbilanz aktiv beigetragen haben, sehr herzlich danken. Sie haben unter Zurückstellung persönlicher Interessen die äußerst komplizierten Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten, Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Uhtersucbungstätigkelt der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit - besonders im Winterdienst -sind diese durch die Diensteinheiten im erforderlichen Umfang mit Kräften und technischen Geräten zu unterstützen.

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