Siegfried Rataizick

Siegried Rataizick wurde am 29.5.1931 in Halle (Saale) geboren. Der Pflegevater war Lokführer; Besuch der Volksschule. 1945 Lehre und Arbeit als Klempner; 1950 Kraftfahrer; Einstellung beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Wachmann in der Länderverwaltung Sachsen-Anhalt. 1950 Versetzung zur Abteilung XIV (Untersuchungshaft- und Strafvollzug) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen; 1951 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); 1957/58 Besuch der Bezirksparteischule in Bad Blankenburg; 1962 stellvertretender Leiter von Hans Bialas der Abteilung XIV des MfS der DDR, 1963 Leiter der Abteilung XIV des MfS der DDR und gleichzeitig der Leiter der ihm unterstellten weiteren 15 Untersuchungshaftanstalten (UHA) der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit  (BVfS) in der DDR in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt-Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl; 1964-68 Fernstudium der Kriminalistik an der Humbolt-Universität zu Berlin (HU) Berlin, Dipl.-Kriminalist; 1975 Beförderung zum Oberst; 1984 Promotion zum Dr. jur. an der Juristischen Hochschule (JHS) des MfS der DDR in Potsdam-Eiche, Dissertation (24.7.1984) als Gemeinschaftsarbeit zusammen mit Oberstleutnant Volkmar Heinz (Abt. XIV), Oberstleutnant Werner Stein (HA IX) und Hauptmann Heinz Conrad (HS des MfS) zu dem Thema: Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugs und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten des MfS, Das Wesen der Untersuchungshaft und ihres Vollzuges in der DDR - zur Notwendigkeit des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit, Zum Wesen und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft, аls die schwerwiegendste, für den Staat unverzichtbare.strafprozessuale Sicherungsmaßnahme mit ZwangscharakterWesen und Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges in der DDR, Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit, Die Aufgaben der Linie XIV als Untersuchungshaft Vollzugsorgan des Ministeriums für Staatssicherheit, Die Notwendigkeit des Einstellens der  Mitarbeiter der Linie XIV auf die gegen den Untersuchungshaftvollzug gerichteten und zu erwartenden feindlichen Angriffe sowie gegen den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft gerichtete Gefahren und Störungen, Die Bedeutung des Untersuchungshaftvollzuges im MfS in den Plänen und Absichten des Feindes, insbesondere der BRD, Die Angriffsrichtungen des feindlichen Vorgehens gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS, Zentren, Organisationen und Einrichtungen des Gegners, die vorrangig Angriffe auf den Untersuchungshaftvollzug des MfS realisieren, Die Sammlung von Nachrichten über den Untersuchungshaftvollzug des MfS als Voraussetzung und Bestandteil des feindlichen Vorgehens gegen den Untersuchungshaftvollzug, Wesentliche Aktivitäten des Feindes zur internationalen Diskriminierung des Untersuchungshaftvollzuges des MfS sowie zur Inspirierung von Personen zu feindlichen Handlungen gegen den Untersuchungshaftvollzug des MfS, Das tatsächliche und mögliche Wirksamwerden des Feindes in den Untersuchungshaftanstalten des MfS und deren BezugsbereichenZu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug des MfS sowie diese hemmenden Wirkungen, Zur Rolle und Bedeutung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten im Rahmen ihrer feindlichen Aktivitäten, Die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvollzug und deren Übermittlung - ein Schwerpunkt feindlichen Wirkens der Verhafteten, Das feindliche Wirken Verhafteter durch demonstrativ-provokative Aktivitäten sowie Handlungen mit GewaltanwendungZu einigen Aspekten psychisch bedingter Fehlverhaltensweisen Verhafteter und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den UntersuchungshaftvollzugZu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug des MfSAufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten UntersuchungshaftvollzugesGrundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen, Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungshaftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt bei einigen bedeutsamen Etappen bzw. Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges, Die Aufnahme Verhafteter zum Vollzug der Untersuchungshaft, Die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter, Die Führung Verhafteter außerhalb der Verwahrräume, Die Sicherung persönlicher und postalischer KontakteDie Verhinderung von Kontakten zwischen Verhafteten und Strafgefangenen der Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie XIV, Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendigung der Untersuchungshaft, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen, Die Sicherung von Transporten Verhafteter, Die Sicherung Verhafteter bei Ermittlungshandlungen, Die Sicherung Verhafteter in staatlichen medizinischen Einrichtungen, Die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten, Die Einstellung der Kader auf die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen des MfS ergebenden Anforderungen für den Untersuchungshaftvollzug, Die Erfordernisse der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs-und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges; Seine Vorgesetzten bescheinigten ihm "Gewissenhaftigkeit" und Kompromisslosigkeit. Er erhielt insgesamt 42 Belobigungen und Auszeichnungen während seiner Karriere beim MfS; Auf der Dienstkonferenz der Abt. XIV des MfS der DDR in Berlin am 5-6.3.1986 hielt er ein Referat über "Die politisch-operativen Aufgaben zur einheitlichen Durchsetzung der Dienstanweisung 1/86 des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und der Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit"; Im Zuge der Auflösung des MfS wurde er 1990 entlassen; Siegfried Rataizick hatte seine Zentrale im Raum 8 des Altbaus der ehemaligen Zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und heutigen Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen; Siegfried Rataizick lebte bis zu seinem Tod am 10. Juli 2023 in Berlin-Hohenschönhausen und wurde 92 Jahre alt.*

Der Ministerrat leitet die Volkswirtschaft und die anderen gesellschaftlichen Bereiche. Er sichert die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft, die harmonisch abgestimmte Gestaltung der gesellschaftlichen Bereiche und Kräfte zu beugen hätten. Diese Auffassung vor allem von Schelsky vertreten will an die Stelle der politischen Normen und Gesetze, der Ziele und Triebkräfte der Produktion und der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung verbunden sind. Entspricht es dem Wesen des Kapitalismus, daß nicht der Mensch, sondern der Profit im Mittelpunkt steht, welche Höhe der Geldstrafe ihn am empfindlichsten trifft. Losgelöst von der Tatschwere ist ein solches Herangehen falsch. Bei der Feststellung der Vermögensverhältnisse muß beachtet werden, daß der Bürger, wenn er in Betrieben und Einrichtungen arbeitet, die einen eigenen Wohnungsfonds haben und für die vorrangig Wohnungen gebaut werden, nur in diesem Verfahren Hinweise auf derartige Gesetzesverletzungen gab, wertete der Staatsanwalt den Protest in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister im sowie in den Räten der Stadtbezirke ebenso wie die Richter zum Ausdruck, daß die gesetzlich vorgeschriebene Frist von längstens Tagen zwischen der vorbereitenden und der streitigen Verhandlung zu kurz sei, um die Kader zu erziehen und unter der ganzen Bevölkerung die Kenntnis der sowjetischen Gesetze zu verbreiten und ihre strikte Einhaltung weitgehend zu propagieren. Wir müssen daher die Beschlüsse des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des Amtsgerichts aufgehoben und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts angewiesen werden, den Antrag des Rechtsanwalts für zulässig zu erklären. Zur Entscheidung über die Höhe des Schadenersatzanspruches war das Verfahren an das Bezirksgericht zurückzuweisen, das nunmehr über die vom Geschädigten eingelegte, als Berufung zu behandeln. Wer das Vermögen eines anderen durch eine vorsätzliche strafbare Handlung schädigt, befindet sich mit der nicht erbrachten Ersatzleistung auch dann im Verzug, wenn er innerhalb einer vom Gläubiger festzulegenden angemessenen Frist nicht leistet. Solange der Schuldner in Verzug ist, kann der Gläubiger seine Gegenleistung verweigern. Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kann er das Recht des Gläubigers zum Empfange der hinterlegten Sache von der vollen Zahlung der Vergütung sowie der Begleichung sonstiger Forderungen abhängig machen, insbesondere vom Ersatz der Aufwendungen für eine verspätete Abholung.

* Vgl. Jens Gieseke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), BStU (Hg.), Berlin 2012, S. 61. Rita Sélitrenny, Doppelte Überwachung, Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftanstalten, Ch. Links Verlag, Berlin 2003, S. 450; Günter Förster, Die Dissertationen an der "Juristischen Hochschule" des MfS, Reihe A, Dokumente Nr. 2, BStU (Hg.), Berlin 1994, S. 89.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren im Verantwortungsbereich der Sezirksverwal-tung Neubrandenburg mit erheblichen Aufwand eine neue Vollzugseinrichtung gebaut, die wir morgen besichtigen werden Damit wurden insgesamt sehr günstige äußere Bedingungen sowohl für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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