Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 352 (NJ DDR 1985, S. 352); 352 Neue Justiz 9/85 Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane in den Städten und Gemeinden bei der Realisierung des Wohnungsbauprogramms in ihrem Territorium werden ausgebaut. So bedürfen jetzt Änderungen des Einsatzes der dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde planmäßig zur Verfügung stehenden Baukapazitäten durch den Rat des Kreises, soweit sie Auswirkungen auf die Erfüllung des Jahresplans haben, der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung. Die Räte der Städte und Gemeinden können von den Baukombinaten und -betrieben, die in ihrem Territorium den Wohnungsbau durchführen, Rechenschaft fordern, um auch aus ihrer Sicht und gestützt auf die Informationen der Bürger auf eine termingerechte und ordnungsgemäße Baudurchführung Einfluß zu nehmen (§66 Abs. 3). Es liegt ganz in der Linie der Erhöhung der Verantwortung der Staatsorgane in den Städten und Gemeinden und ist von großem politischem Gewicht, wenn die Stellung des Bürgermeisters und seine Aufgaben gesetzlich besonders herausgestellt werden (§ 62). Die persönliche Verantwortung des Vorsitzenden des Rates des Kreises für die Anleitung und Qualifizierung der Bürgermeister wird unterstrichen und der Hauptinhalt der Anleitungsfunktion gesetzlich festgelegt. Die erstmalige Regelung des Einsatzes und der Aufgaben ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister in Ortsteilen entspricht praktischen Erfordernissen und vielfältigen praktischen Erfahrungen. Sie ist aber auch theoretisch interessant, wird damit doch im Interesse größerer Bürgernähe der staatlichen Leitung eine Einheit unterhalb der Gemeinde, nämlich der Ortsteil bzw. das Dorf, die bisher nur soziologisch von Bedeutung waren, auch staatsrechtlich relevant.10 Schließlich ein letzter Punkt zu diesem Kapitel: In §61 Abs. 4 wird die Festlegung getroffen, daß den Staatsorganen der Kreisstädte und anderer größerer kreisangehöriger Städte weitergehende Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Leitung des gesellschaftlichen Lebens übertragen werden können. Damit wird erstmals die Möglichkeit eröffnet, im Umfang der Rechte und Pflichten zwischen der Masse der Städte und Gemeinden einerseits und den größeren kreisangehörigen Städten, die noch nicht Stadtkreis sind, andererseits zu differenzieren und so das tatsächlich sehr unterschiedliche Leitungs- und Verantwortungsfeld beider Kategorien von Staatsorganen besser zu berücksichtigen. Es wäre sicher eine lohnende Aufgabe für die Staats- und Rechtswissenschaftler (aber auch für die übergeordneten Staatsorgane!), den Kreistagen und Räten der Kreise zu helfen, von dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit im Interesse der Bürger richtig Gebrauch zu machen. 4. Die Erhöhung der Autorität der Abgeordneten und die weitere Festigung ihrer Verbindung mit den Wählern Die grundlegenden Regelungen über die Machtvollkommenheit der Volksvertretungen, die Verantwortung des Rates für die Vorbereitung und Auswertung der Tagungen der Volksvertretung, die Aufgaben und Arbeitsweise der ständigen Kommissionen usw., die längst zu den bewährten Traditionen unserer Gesellschaft gehören, wurden in das neue Gesetz weitgehend unverändert übernommen. Ausgehend von der ständigen Orientierung der SED auf die Entfaltung der schöpf erisdien Arbeit der Volksvertretungen wurden aber alle die Regelungen ausgebaut, die der Festigung der Autorität der Abgeordneten dienen und sie besser befähigen, sachkundig und direkt an der Lösung der staatlichen Aufgaben teilzunehmen. Erstmals wird ausdrücklich formuliert (§ 15), daß die Abgeordnetentätigkeit „hohe Achtung und Anerkennung durch Staat und Gesellschaft (genießt)“. In engem Zusammenhang damit steht das neuaufgenommene Recht der Leiter der staatlichen Organe, der Betriebe und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften, der Ausschüsse der Nationalen Front und der Leitungen und Vorstände der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, Vorschläge ziir Würdigung der Tätigkeit von Abgeordneten zu unterbreiten bzw. selbst Ehrungen vorzunehmen (§ 18 Abs. 4). Das Anfragerecht des Abgeordneten wird in der Richtung verstärkt, daß seine Anfragen, die während der Tagung der Volksvertretung gestellt werden, auch grundsätzlich in derselben Tagung zu beantworten sind (§16 Abs. 2). Die Kommissionen werden über ihre bisherigen Befugnisse hinaus berechtigt, Empfehlungen an Ratsmitglieder, Betriebsleiter, LPG-Vorsitzende zu richten, über deren Auswertung die Kommissionen wiederum innerhalb von 2 Wochen zu informieren sind (§14 Abs. 2). Schließlich wird der Rat nicht nur allgemein für die Unterstützung der Abgeordneten, sondern konkret u. a. dafür verantwortlich gemacht, ihnen ständig alle für die Beratung und Entscheidung in den Tagungen, die Tätigkeit in den Kommissionen und im Wahlkreis erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben (§ 18 Abs. 2). Eine zweite Richtung, in der die Regelungen über die Abgeordneten vervollkommnet wurden, betrifft ihre Verbindung mit den Bürgern, besonders mit den Bürgern im Wohngebiet. Das Gesetz geht davon aus, daß die Arbeit des Abgeordneten im Wahlkreis neben seiner Mitwirkung in der ständigen Kommission und seiner Aktivität im Betrieb von besonderer Bedeutung ist und bleiben wird. Die Tätigkeit im Wahlkreis wird deshalb als grundlegendes Recht und zugleich als Pflicht des Abgeordneten bezeichnet (§ 16 Abs. 1). Es wird auf die Zusammenarbeit in Abgeordnetengruppen und auf die Mitwirkung in Wahlkreisaktivs orientiert, ohne diese Formen, die sich unter unterschiedlichen Bedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben, im einzelnen rechtlich auszugestalten (§ 16 Abs. 2). Es wird schließlich entsprechend der bewährten Praxis der meisten Volksvertretungen, die von Beginn der Wahlperiode an gemeinsam mit den Ausschüssen der Nationalen Front feste Wirkungsbereiche für die Wahlkreisarbeit der Abgeordneten bestimmen, die Rolle dieser Wirkungsbereiche hervorgehoben (§ 16 Abs. 3). 5. Höhere Anforderungen an die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie an Ordnung und Sicherheit im Territorium Die Rechte und Pflichten der örtlichen Staatsorgane zur Festigung von Ordnung und Sicherheit sind wie bisher in besonderen Paragraphen für jede Ebene der staatlichen Leitung geregelt. Dabei wurde, wie der Vergleich der §§ 38, 56 und 79 erkennen läßt, auch hier großer Wert auf eindeutige Differenzierung der Rechte und Pflichten entsprechend der Spezifik der Ebenen gelegt. In § 56 Abs. 1 werden die drei Hauptrichtungen der Einflußnahme des Rechts auf die gesellschaftliche Entwicklung, wie sie auf dem X. Parteitag der SED formuliert wurden und auch in der Stellungnahme des Sekretariats des Zentralkomitees der SED zur Berichterstattung der Kreisleitung Annaberg zum Ausdruck kommen, als Hauptrichtungen der Arbeit der Volksvertretungen auf diesem Gebiet gesetzlich fixiert. Erstmals enthält ein Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen eine Regelung über die Verantwortung des Kreistages und des Rates des Kreises für die Organisierung der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, ebenso über die Pflicht des Kreistages, entsprechend der bewährten Praxis auf diesem Gebiet in langfristigen Programmen Maßnahmen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung und Sicherheit festzulegen (§56 Abs. 2, vgl. auch §38 Abs. 1). Hinsichtlich der Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger und der Erziehung von Bürgern, die die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, wird stärker als im alten Gesetz auf das Zusammenwirken der Kreisorgane mit den Städten und Gemeinden orientiert. * Soweit einige Hauptanliegen, die mit der Neufassung des Gesetzes verfolgt werden und die es in der staatlichen Arbeit zu verwirklichen gilt. Wie Monika Werner, Bürgermeister von Hennigsdorf, vor der Beschlußfassung in der Volkskammer namens der SED-Fraktion erklärte,' wird das Gesetz für alle örtlichen, aber auch für die zentralen Staatsorgane Anlaß sein, ihre Tätigkeit einzuschätzen und entsprechend den höheren Anforderungen zu qualifizieren.11 Beschlußfassung heißt noch nicht Verwirklichung. Beratungen über das Gesetz in der Tagung der Volksvertretung und in den Ratskollektiven, Schulungen der Abgeordneten usw., so wichtig sie sind, sichern noch nicht, daß nach den Maßstäben des Gesetzes gearbeitet wird. Deshalb muß der Umsetzung jetzt unsere volle Aufmerksamkeit gelten. Dabei scheinen mir drei Gesichtspunkte von besonderer Bedeutung zu sein: Erstens die Tatsache, daß das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen als eines der wichtigsten staatsrechtlichen Gesetze unseres Staates, als unmittelbar von der Verfassung abgeleitete Rechtsvorschrift verstanden werden muß, die nicht nur die Mitarbeiter der Staatsorgane und die Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und berufenen Bürger, son- 10 Vgl. R. Steding, „Entwicklung sozialistischer Dörfer entscheidende Bedingungen für das Gedeihen der LPG“, Staat und Recht 1983, Heft 2, S. 123 fl., wo das Problem einer spezifischen staatsrechtlichen Stellung des Dorfes (als Teil einer Gemeinde) m. W. erstmals formuliert wurde (S. 126 f.). 11 Vgl.: Recht eines jeden Bürgers auf Mitwirkung weiter ausgebaut (Stellungnahme der Fraktion der SED zum Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen vor der Volkskammer), ND vom 5. Juli 1985, S. 4.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 352 (NJ DDR 1985, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 352 (NJ DDR 1985, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Begriff der inneren dient dem Ziel, vorhandene feindliche, negative und unzufriedene Kräfte zum poiitisch-organisatorisohen Zusammenschluß zu inspirieren Vorhandensein eines solchen Zusammenschlusses in den sozialistischen Staaten antisozialistische Kräfte zur Schaffung einer inneren Opposition und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu fördern und zu aktivieren. VgT. Mielke,E., Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der Partei Tagung des der Dietz Verlag Berlin Auflage Hager, Die entscheidende Kraft ist das Schöpfertum der Arbeiterklasse Diskussionsbeitrag auf dem Plenum der Neues Deutschland Seite Honecker, Die Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X