Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 390 (NJ DDR 1983, S. 390); 390 Neue Justiz 10/83 Das Prinzip der Gleichheit und der gleichen Sicherheit Prof. Dr. habil. EDITH OESER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Das Prinzip der Gleichheit und der gleichen Sicherheit begegnet uns seit einigen Jahren im Zusammenhang mit Verhandlungen über Rüstungsstopp, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung. Es wird von den sozialistischen Ländern als conditio sine qua non für jeden Erfolg in Richtung Abrüstung angesehen. Seit der Verschärfung der Konfrontations- und Hochrüstungspolitik der USA-Administration, insbesondere seit der Übernahme der Präsidentschaft durch R. Reagan, ist die Einhaltung dieses Prinzips jedoch hart umstritten. Im folgenden soll gezeigt werden, worin die materiellen Grundlagen des Prinzips bestehen, in welchem Umfange es vertragliche Vereinbarungen darüber gibt und daß insoweit seine Einhaltung eine völkerrechtliche Verpflichtung der beteiligten Staaten darstellt. Das militär-strategische Gleichgewicht als materielle Grundlage des Prinzips Es ist auffällig, daß das Prinzip der Gleichheit und der gleichen Sicherheit etwa seit den 60er Jahren in internationalen Dokumenten (Verträgen, Kommuniques usw.) erscheint. Das hängt mit der einschneidenden Veränderung des internationalen Kräfteverhältnisses auch auf militärischem Gebiet zusammen. Seit dem Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre wird davon gesprochen, daß der Sozialismus dem Imperialismus, die UdSSR den USA, die Staaten des Warschauer Vertrages denen der NATO militärisch gleichwertig gegenübergetreten sind.1 So heißt es beispielsweise in dem der 31. Tagung der UN-Vollversammlung vorgelegten Memorandum der Sowjetunion vom 28. September 1976 u. a.: „Gegenwärtig bilden sich somit neue politische und materielle Voraussetzungen für ein entschiedeneres Voranschreiten auf dem Wege zur Einstellung des Wettrüstens, zur Abrüstung. Diese Voraussetzungen bestanden früher, darunter auch in den ersten Nachkriegsjahrzehnten, noch nicht. Jetzt sind sie gegeben. “-Der gegenwärtige Zustand wird als „annäherndes Kräftegleichgewicht“ auf militärischem Gebiet bzw. als „militärstrategisches Gleichgewicht“ bezeichnet. So führte der Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU, J. Andro-p o w , auf der Plenartagung des Zentralkomitees*am 15. Juni 1983 aus: „Ein militärisch-strategisches Gleichgewicht zwischen Sozialismus und Imperialismus trägt objektiv zur friedlichen Koexistenz bei. Die Erlangung dieses Gleichgewichts ist eines der wichtigsten Ergebnisse der letzten Jahrzehnte , und wir erlauben nicht, es zu stören.“3 Und in seiner Rede auf der Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR am 16. Juni 1983 legte Außenminister A. Groin y k o dar: „Trotz des hartnäckigen, während der gesamten Nachkriegszeit gezeigten Strebens der imperialistischen Kreise nach militärischer Überlegenheit über die Länder des Sozialismus wurde zwischen der Organisation des Warschauer Vertrages und der NATO ein Gleichgewicht der Kräfte erzielt. Gerade diese militär-strategische Parität diente und sollte weiterhin dienen als sichere Garantie für internationale Stabilität. Ausgehend vom bestehenden Gleichgewicht, setzt sich die Sowjetunion dafür ein, den Weg der Begrenzung und Reduzierung der Rüstungen so zu gehen, daß dieses Gleichgewicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt erhalten bleibt, doch auf immer niedrigerer Ebene.“'* Die Schaffung des militär-strategischen Gleichgewichts zwischen Sozialismus und Imperialismus, das sich auf strategische Kernwaffen, Kernwaffen mittlerer Reichweite und konventionelle Waffen erstreckt5, hat damit zu einer qualitativ neuen Grundlage für die Gestaltung der internationalen Beziehungen geführt, was sich auch bei Abrüstungsverhandlungen auswirken muß. Alle bis in die erste Hälfte der 60er Jahre hinein unternommenen Versuche der UdSSR, das Wettrüsten zu stoppen und zur Abrüstung überzugehen, standen unter dem Vorzeichen, daß die USA und ihre NATO- Verbündeten bemüht waren, einen waffentechnischen Vorsprung aufrechtzuerhalten. Dies zwang die UdSSR, ihr Verteidigungspotential entsprechend zu vervollkommnen.® Erst die Herausbildung der militär-strategischen Parität, die den USA die Möglichkeit nahm, die Sowjetunion mit der nuklearen Bedrohung zu erpressen7, hat im Zusammenwirken mit den großen politischen Anstrengungen der sozialistischen Staaten und wachsenden Friedensaktivitäten der demokratischen Öffentlichkeit die USA und andere NATO-Staaten vor allem anfangs der 70er Jahre veranlaßt, in größerem Maße auf die außenpolitischen Initiativen der UdSSR einzugehen, was schließlich zu einer ganzen Reihe bedeutender internationaler Verträge und Abkommen über Maßnahmen zur Entspannung und Rüstungsbegrenzung geführt hat. Die objektive militär-strategische Parität und ihre Anerkennung durch die Staaten ist ein qualitativ neuer und günstigerer Ausgangspunkt für jeden Schritt auf dem Gebiet der Abrüstung und darüber hinaus zur Friedenssicherung überhaupt. Die Wichtigkeit dieser Entwicklung ergibt sich besonders daraus, daß wie z. B. die vom Ministerpräsidenten Schwedens, O. Palme, geleitete Kommission feststellte gegenwärtig die Hauptgefahr für den Frieden vom Wettrüsten ausgeht. G. Arbatow, Leiter des USA-Instituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und Mitglied der Palme-Kommission, erläuterte diese Feststellung mit den Worten: „Man kann freilich sagen, daß historisch gesehen das Wettrüsten ein Ergebnis schlechter politischer Beziehungen ist. Heute ist es aber ein Generator des Mißtrauens und des Verdachts , ein Ansporn für abenteuerliche Handlungsweisen und deswegen auch der Hauptfaktor, der die politischen Beziehungen beeinträchtigt .“8 Militärexperten sind sich darüber einig, daß sich das militär-strategische Gleichgewicht aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Deswegen sind Vergleiche der jeweiligen Potentiale und der Lage schwierig, weshalb eben auch von „annäherndem“ oder „relativem“ Gleichgewicht gesprochen wird. Innerhalb des militärischen Gleichgewichts gibt es viele Asymmetrien z. B. in bezug auf militärische Strukturen und Waffensysteme, so daß beispielsweise J. Strelzow, Mitglied der Kommission für Abrüstung beim Sowjetischen Komitee zur Verteidigung des Friedens, zu dem Ergebnis kommt, daß „Asymmetrie die ,Norm‘, die Regel ist, während Symmetrie, eine absolute quantitative und qualitative Gleichheit dieser oder jener Kernwaffen, allenfalls die Ausnahme von der Regel sein kann“.9 Über die Tatsache der annähernden militärischen Parität herrschte auch bis zur Unterzeichnung des Vertrages zwischen der UdSSR und den USA über die Begrenzung der strategischen Offensivwaffen (SALT II) vom 18. Juni 1979w im wesentlichen Einigkeit. So bestätigte der damalige amerikanische Verteidigungsminister Brown im April 1979: „Wir sind an einem Punkt angelangt, wo die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion eine annähernde Parität im strategischen Bereich haben; und im konventionellen Bereich haben wir und unsere Verbündeten auch wiederum eine annähernde Parität ,“u Um trotz der genannten Asymmetrien zu Aussagen über die annähernde militärische Gleichheit zu kommen, war es notwendig, innerhalb der verschiedenen Faktoren ein Kriterium zu finden, das das Wesentliche der annähernden Gleichheit auf militärischem Gebiet ausmacht: die strategische Parität. So schreibt J. Strelzow, „daß man sich an der Schwelle der 70er Jahre in den USA darüber klar wurde: Als strategische Parität ist die Fähigkeit jeder Seite anzusehen, bei allen denkbaren Varianten des Kriegsausbruchs strategische Kräfte in solchen Ausmaßen zu behalten, daß der anderen Seite in einem Antwortschlag ,unannehmbarer Schaden“ zugefügt werden kann. Mit anderen Worten, offen oder stillschweigend wurde anerkannt, daß beide Seiten Potentiale für gegenseitig garantierte Vernichtung bei einem;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit einschließlich der Utitersuchunoscrbeit und die im Straf- verfahren nicht miteinander identisch. Dio Unterschiede zwisehen ihnen werden vor allem durch die unterschiedliche Erlangung der Beweismittel hervorgerufen.

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