Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 391 (NJ DDR 1983, S. 391); Neue Justiz 10/83 391 Antwortschlag“ besitzen und keine Möglichkeit; haben, dem Gegner einen entwaffnenden Erstschlag zuzufügen.“12 * * Das Entscheidende am militärischen Gleichgewicht ist demnach die objektiv unabhängig vom Willen der Beteiligten bestehende Situation, daß jeder atomare Erstschlag zur Selbstvernichtung führt, daß es „in einem Kernwaffenkrieg, würde er entfesselt, keine Sieger geben (kann) “.13 Die Erkenntnis der Konsequenzen dieser objektiven Lage war eine der Ursachen, die die führenden Politiker der Westmächte in den 70er Jahren zwang, auf die Vorschläge der sozialistischen Länder zur Einleitung des Entspannungs- und Abrüstungsprozesses, auf die friedliche Koexistenz einzugehen. In einer Studie des Amtes für Rüstungskontrolle und Abrüstung in den USA heißt es z. B., daß der Eintritt der strategischen Parität mit der UdSSR zu „einer tiefgreifenden Veränderung der Konzeption der nationalen Sicherheit führte und starke Beweggründe für den Abschluß von Abkommen über die Rüstungskontrolle auslöste“.i'* Der frühere USA-Präsident R. Nixon legte dazu u. a. dar, daß die klassische Konzeption vom Gleichgewicht der Kräfte „das ständige Manövrieren am Rande der Überlegenheit“ einschloß, und fügte hinzu: „Im Zeitalter der Kernwaffen ist dies sowohl unrealistisch als auch gefährlich: unrealistisch, weil sich bei einer solchen ungeheuren Machtkonzentration auf beiden Seiten eine geringfügige Überlegenheit nicht in einem greifbaren Vorteil oder auch nur in anwendbarer politischer Stärke niederschlägt; und gefährlich, weil Versuche zur Erlangung taktischer Vorteile zu einer Konfrontation katastrophalen Ausmaßes führen könnten.“15 - Was die Konzeption der nationalen (und der internationalen) Sicherheit betrifft, so ist folgendes klar: Solange militärische Faktoren zur Gewährleistung der Sicherheit eine Rolle spielen, muß die militärische Parität stets, und zwar möglichst auf absteigendem Niveau, erhalten bleiben. Unter den Bedingungen der militärischen Parität stellt die gegenseitige Abhängigkeit der Sicherheit ein wesentliches Element der Sicherheit der UdSSR und der USA dar. Das ist von sowjetischer Seite konsequent so formuliert worden: „Freiheit und Sicherheit anderer Staaten sind eine wesentliche Voraussetzung für unsere eigene Freiheit und Sicherheit. Zugleich sind unsere Freiheit und Sicherheit eine notwendige Voraussetzung für eine freie und unabhängige Entwicklung anderer Länder.“16 Diese Sicherheitskonzeption ist eine Einladung zur friedlichen, gleichberechtigten internationalen Zusammenarbeit, eine konstruktive Gegenposition zum bürgerlichen, auf der Politik der Stärke aufgebauten und auf einen Doppelstandard hinauslaufenden Sicherheitsbegriff, wonach die eigene Sicherheit in der Unterlegenheit der anderen gesehen wird. Die Konzeption von der gegenseitigen Bedingtheit und Abhängigkeit der Sicherheit zwischen der UdSSR und den USA, zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und denen der NATO und überhaupt in der Welt hat ein positives Echo ausgelöst. Das zeigt sich z. B. in der Formel von der „Sicherheitspartnerschaft“, deren Inhalt bereits 1981 wie folgt Umrissen wurde: Niemand darf militärische Überlegenheit anstreben; annäherndes Gleichgewicht und Parität reichen aus zur Gewährleistung der Verteidigung.17 * Und im Januar 1983 hat der sowjetische Außenminister A. Gromyko den Sachverhalt auf die Formel gebracht: „Gegenwärtig kann man die Sicherheit nicht auf Kosten anderer festigen.“16 Es ist ganz klar, daß die tatsächliche Gleichheit auf militärischem Gebiet und die gegenseitige Anerkennung der Gleichheit der Sicherheit sozialistischer und imperialistischer Staaten weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen überhaupt haben muß, daß sie die Möglichkeit zu gleichberechtigten Abrüstungsschritten eröffnet und der friedlichen internationalen Zusammenarbeit kräftige Impulse verleiht. Für die Abrüstung ist die militär-strategische Parität deshalb so wichtig, weil sie einen realen Ausgangspunkt für die Beendigung des Wettrüstens bei allen Waffenarten darstellt. Die Herstellung des militärischen Gleichgewichts, zu dem die sozialistischen Staaten zur Wahrung ihrer Sicherheit gezwungen waren, stellt für sie keinen Selbstzweck dar. Da sie keine Überlegenheit über die NATO-Staaten erstreben und die mi- litärische Parität ihnen für die Verteidigung ihrer Sicherheit ausreicht, verbinden sie sie mit der Abrüstung. Die Herstellung der Parität erfolgte zu dem einzigen Zweck, die Abrüstung auf der Grundlage der Gleichheit und der gleichen Sicherheit in jedem Stadium voranzubringen. Die Chance dieser Lage haben 119 UN-Mitgliedstaaten im Dezember 1982 mit der Resolution 37/100 B der UN-Vollver-sammlung zum Ausdruck gebracht. Darin fordern sie die UdSSR und die USA auf, ein sofortiges „Einfrieren der nuklearen Rüstungen“ als ersten Schritt zu einem umfassenden Abrüstungsprogramm zu proklamieren. Als Begründung für diesen Vorschlag wird in der Resolution angeführt, „daß die derzeitigen Bedingungen für ein Einfrieren äußerst günstig sind, da die nukleare Militärmacht der UdSSR und der USA jetzt gleichwertig ist und offensichtlich zwischen beiden insgesamt annähernde Parität besteht“.19 In Verwirklichung dieser Resolution hat die Regierung der UdSSR am 16. Juni 1983 einen Appell an die USA, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China gerichtet, gemeinsam alle Kernwaffen quantitativ und qualitativ einzufrieren. In dem dazugehörigen Interview Außenminister A. Gromykos wird die Zielstellung der Regierung der UdSSR wie folgt erläutert: „Manch einer könnte einwenden: Das Einfrieren an sich bannt doch noch nicht die Gefahr eines nuklearen Konflikts. Das stimmt. Doch wir sagen auch nicht, das Einfrieren der nuklearen Arsenale sei das Endziel. Mit dem Schritt, zu dem wir aufrufen, soll eine Bewegung in Richtung auf Reduzierungen und in der Endkonsequenz die Liquidierung der nuklearen Rüstungen eingeleitet werden.“20 Die vertragliche Vereinbarung des Prinzips Das Prinzip der Gleichheit und der gleichen Sicherheit, wie wir es heute kennen, hat sich über mehrere Jahre entwickelt. Dabei hat sich seine verbale Ausgestaltung verändert, einzelne inhaltliche Seiten wurden besonders betont. Insgesamt ist es zunächst als Ziel, dann als Voraussetzung für erfolgreiche Ab- rüstungsverhandlungen und -maßnahmen formuliert worden. Auffällig ist ferner, daß anfangs die tatsächliche Gleichheit kaum Eingang in die Formulierungen gefunden hat, sondern daß der Schwerpunkt auf der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsinteressen lag. Erstmalig wurde das Prinzip in Ziff. 5 der Gemeinsamen Erklärung über die vereinbarten Prinzipien für Abrüstungs- verhandlungen zwischen der UdSSR und den USA vom 20. September 1961 (sog. Sorin-McCloy-Abkommen) wie folgt formuliert: „Alle Maßnahmen zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung sollten so ausgeglichen sein, daß kein einziger Staat oder keine Gruppe von Staaten in keiner Etappe der Erfüllung des Vertrages einen militärischen Vorteil erlangt und daß die Sicherheit für alle gleichermaßen gesichert ist.“ 21 Angesichts der realen Ungleichheit im militärischen Kräfteverhältnis konnte es sich damals „nur“ um die vereinbarte Formulierung eines anzustrebenden Zieles handeln. Es zeigte sich, daß die allgemeine und vollständige Abrüstung nicht mit einem Schritt erreichbar war, daß Erfolge zur Erreichung dieses Ziels nur auf Teilgebieten angestrebt werden konnten und das sie selbst dort erst in den 70er Jahren nach der Veränderung der militärischen Kräftekonstellation einzutreten begannen. Zu diesen Erfolgen gehört auch, daß seit etwa 1970 der Grundsatz der Gleichheit und der gleichen Sicherheit nicht nur als Ziel, sondern wiederholt als Voraussetzung für Abrüstungsverhandlungen formuliert worden ist. Am Beginn steht m. E. eine wichtige Passage aus dem Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXIV. Parteitag der KPdSU (März 1971), in dem die Grundlagen für das vereinbarte Friedensprogramm der sozialistischen Staatengemeinschaft formuliert wurden. Nach der Darlegung, weshalb mit den USA über die Einschränkung der strategischen Rüstung verhandelt wird, heißt es, „daß Abrüstüngsverhandlungen nur dann produktiv sein können, wenn den Interessen der Sicherheit der Seiten gleichermaßen Rechnung getragen wird und niemand einseitige Vorteile sucht“. 22 Offensichtlich widerspiegelt sich diese Position in der Ver-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der die Botschaf der in der zu betreten, um mit deren Hilfe ins Ausland zu gelangen; die Staatsgrenze der zur nach Westberlin zu überwinden; ihr Vorhaben über das sozialistische Ausland die auf ungesetzliche Weise verlassen wollten, hatten, Verbindungen zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen, feindlichen Sinrich-tungen, Verbindungen zu sonstigen Einrichtungen und Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die Bürgern Unterstützung leisteten, handelte es sich - wie in der Vergangenheit - hauptsächlich um Verwandte und Bekannte.

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