Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 195 (NJ DDR 1981, S. 195); Neue Justiz 5/81 195 Staat, Recht und Demokratie nach dem X. Parteitag Der X. Parteitag hat der wadisenden Rolle des sozialistischen Staates und des Rechts sowie der Entwicklung der sozialistischen Demokratie große Aufmerksamkeit geschenkt. Die marxistisch-leninistische Position unserer Partei zur Frage der politischen Macht der Arbeiterklasse wurde erneut bekräftigt. Die allseitige Stärkung der politischen Macht der Arbeiterklasse ist und bleibt die Grundfrage der sozialistischen Revolution. Die im Programm unserer Partei enthaltenen Leitsätze, daß 1. unser sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern eine Form der Diktatur des Proletariats ist, die die Interessen des ganzen Volkes der DDR vertritt; 2. unser sozialistischer Staat das Hauptinstrument der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und auf dem Wege zum Kommunismus ist; 3. die Hauptrichtung, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt, die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie ist, haben sich im Leben unserer sozialistischen Gesellschaft und in der harten Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus bewährt. Diese Leitsätze sind deshalb auch in Zukunft in der täglichen Arbeit der Mitarbeiter aller Staatsorgane konsequent anzuwenden. Der Parteitag bewies überzeugend, daß unser sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern politisch stabil ist, seine wirtschaftliche Leistungskraft enorm gesteigert und damit seinen Platz unter den 10 bedeutendsten Industriestaaten der Welt behauptet hat. Gleichzeitig erwies er sich als ein Eckpfeiler des Friedens in Europa. Das alles zusammen verschaffte der DDR international hohe Achtung und Autorität. Mit aller Klarheit wurde im Rechenschaftsbericht ausgesprochen, daß es niemandem gestattet wurde und niemandem gestattet wird, den sozialistischen Staat anzutasten. Deshalb ist und bleibt es für die Kommunisten und Kollegen in den Justizorganen Verfassungsauftrag, im engsten Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen die sozialistische Ordnung und das friedliche Leben der Bürger der DDR gegen jegliche Angriffe der aggressiven Kräfte des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, die Souveränität der Republik, ihre territoriale Integrität, die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Sicherheit zu gewährleisten. Unser sozialistisches Strafrecht ist ein zuverlässiges Instrument bei der Lösung dieses Auftrags. Zur eindrucksvollen Bilanz, die der X. Parteitag auf dem Wege zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ziehen konnte, gehört auch die weitere Festigung der Rechtssicherheit, die Geborgenheit der Bürger unseres Landes und das weiter gewachsene Staats- und Rechtsbewußtsein unserer Werktätigen. Niemals zuvor wurde die Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in dieser Breite als Sache der sozialistischen Gesellschaft begriffen und durch die Mitarbeit der Werktätigen so aktiv unterstützt, wie seit dem IX. Parteitag. Angesichts der Verschärfung der Rechtsunsicherheit, der Verstärkung des Terrorismus und der Verbrechensexplosion in den vom Imperialismus beherrschten Staaten betrachten und anerkennen die in Sicherheit und Geborgenheit lebenden Bürger der DDR diese Tatsache immer mehr als eine große Errungenschaft des Sozialismus. Bei der vom X. Parteitag gewiesenen Wegstrecke zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR gilt es, auf der Grundlage des Programms unserer Partei auch die sozialistische Rechtsordnung weiter planmäßig auszubauen. Das heißt, auf der Grundlage der Beschlüsse des X. Parteitages insbesondere das sozialistische Recht in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens noch umfassender wirksam zu machen. „Das sozialistische Recht ist Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse. Es dient der Verwirklichung der Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und Menschenwürde der Bürger.“4 Diese programmatische Bestimmung des Inhalts und Ziels unseres Rechts erhält im Bericht an den Parteitag für die nächsten Jahre eine weitere konkrete Orientierung: „Das sozialistische Recht schützt die Errungenschaften des werktätigen Volkes der DDR gegen alle Angriffe des Klassengegners. Zugleich sind Recht und Gesetzlichkeit eng damit verbunden, wahrhaft sozialistische Beziehungen zwischen den Menschen herauszubilden und die ökonomischen Aufgaben zu lösen.“6 Der einmütige Beschluß des X. Parteitages, die Politik der Hauptaufgabe auch in den achtziger Jahren fortzusetzen, stellt auch an die Arbeit der Justizorgane neue Anforderungen. So wie die „Tätigkeit der Staatsorgane noch mehr als bisher auf die Leistungssteigerung der Volkswirtschaft und die Erhöhung ihrer Effektivität zu konzentrieren ist“6, so muß die tägliche Arbeit der Justizorgane darauf gerichtet sein, zu prüfen, wie mit den zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen die große Arbeit unseres Volkes für einen hohen wirtschaftlichen Leistungsanstieg konkret unterstützt werden kann und muß. Dazu sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um die schöpferische Arbeit der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb unter der Losung: „Hohes Leistungswachstum durch steigende Arbeitsproduktivität, Effektivität und Qualität alles für das Wohl des Volkes und den Frieden!" zu fördern. Dazu trägt aber auch bei, überall eine Atmosphäre der Achtung des Rechts, der kommunistischen Ehrlichkeit sowie der hohen Staats- und Arbeitsdisziplin zu fördern. Mit wirksamen Maßnahmen der Verwirklichung des sozialistischen Rechts ist darauf Einfluß zu nehmen, daß n planmäßiger und jederzeit störungsfreier Wirtschartsablauf gewährleistet, Produktionssicherheit und damit Leben und Gesundheit der Werktätigen geschützt sowie die Unantastbarkeit des Volkseigentums garantiert wird. Planmäßiger Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung * 1 2 Auf der Grundlage des Parteiprogramms und in Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages ist und bleibt der planmäßige Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung in folgenden Hauptrichtungen fester Bestandteil der Politik unserer Partei: 1. Für die weitere Gesetzgebungsarbeit gilt die Forderung im Programm der Partei, die sozialistische Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft planmäßig auszubauen. „Das heißt auch, solche Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu überarbeiten oder neu zu fassen, die dem Stand der Entwicklung nicht mehr entsprechen“.7 So hat der Parteitag den Auftrag erteilt, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe entsprechend dem neuen Entwicklungsstand zu präzisieren sowie ein neues Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften auszuarbeiten. Großer Wert sollte bei der Vorbereitung des Planes der Gesetzgebung der gründlichen Analyse der Wirksamkeit der jeweiligen Rechtsgebiete bzw. Gesetze mit Unterstützung der Wissenschaft beigemessen werden, um reale Aufgaben konkret bestimmen zu können. Zu beachten bleibt auch der Verfassungsgrundsatz (Art-65), daß Entwürfe grundlegender Gesetze vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet werden. An die Überschaubarkeit und Verständlichkeit der neu zu schaffenden Rechtsvorschriften für den Bürger sind strengere Anforderungen zu stellen.8 2. Der X. Parteitag hat als weitere Hauptrichtung des planmäßigen Ausbaus der sozialistischen Rechtsordnung die Entschlossenheit unserer Partei bekräftigt, Recht und Gesetzlichkeit weiter zu festigen. Das entspricht der kontinuierlichen Fortführung der programmatischen Aufgabe, wonach die Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zum Schutze des sozialistischen Eigentums, einschließlich des Schutzes vor Havarien und Bränden, zu bewußter Disziplin und hoher Wachsamkeit zu den wichtigen Aufgaben der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen sowie eines jeden Bürgers gehört. In den letzten fünf Jahren ist es unter Führung des Zentralkomitees immer besser gelungen, die Rechtsverwirklichung und die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in die komplexe Lösung der politisch-ideologischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Aufgaben durch die Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Genossenschaften einzuordnen. In diesem Prozeß nahmen die Tagungen des Staatsrates zur Auswertung und Verallgemeinerung von Erfahrungen in den Kreisen und Städten sowie zur Tätigkeit der Justizorgane, der Verfas-sungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer durch seine;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage als entscheidende Voraussetzung zur Erfüllung des übertragenen. Klassenauftrages, die Entwicklung einer zielstrebigen, den Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen entsprechenden politisch-ideologischen und parteierzieherischen Arbeit mit dem Angehörigen, die konsequente Durchsetzung der erforderlichen baulichen, technischen, nach richten-technischen und brandschutz-technischen Maßnahmen in den Kreis- und Objektdienststellen verantwortlich. Oie haben den Leitern der Kreis- und Objektdienststellen erforderliche Aufgaben zu übertragen.

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