Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 196 (NJ DDR 1981, S. 196); 196 Neue Justiz 5/81 Kontrollen über die Verwirklichung der Gesetze und der Ministerrat der DDR durch Verallgemeinerung guter Erfahrungen der örtlichen Räte bei der Festigung der Gesetzlichkeit wirksamen Einfluß auf die Durchsetzung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. In der politisch-ideologischen Arbeit gewinnen folgende Fragen zur Klärung und Präzisierung an Bedeutung: Die objektiven Gründe für die wachsende Rolle des sozialistischen Rechts bei der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft; die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit als Sache der gesamten Gesellschaft, nicht nur der Sicherheitsund Justizorgane; die Funktion des sozialistischen Rechts beim zuverlässigen Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes der DDR (es ist Treuepflicht gegenüber dem sozialistischen Vaterland, die DDR gegenüber allen Angriffen des Klassengegners zu schützen und allen Einflüssen des imperialistischen Gegners aktiv entgegenzutreten) ; die Einheit von sozialistischer Demokratie und Festigung von Staatsdisziplin, die Einheit von Rechten und Pflichten; die Bedeutung des Kampfes um eine hohe Rechtssicherheit. Wtei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Genosse Erich Honecker mit folgenden Worten deutlich macht: „Je verantwortungsbewußter die Bürger ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft erfüllen und je gewissenhafter ihre Rechte gewahrt werden, um so mehr werden Ehrlichkeit und Verantwortungsbewußtsein gefördert, Geborgenheit geschaffen und Leistung stimuliert.“9 Unsere Aufmerksamkeit verdienen auch noch vorhandene falsche ideologische Positionen mancher Bürger zu unserem Recht. Das sind Mitbürger, die die Bedeutung des Rechts nur in der Lösung von Konflikten sehen, oder solche, die Gesetze sogar als Hindernisse betrachten und die Durchsetzung der Rechtsnormen der betrieblichen Zweckmäßigkeit gegenüberstellen. Es entspricht der Vorbildrolle der Staatsorgane und der Leiter von Arbeitskollektiven in allen gesellschaftlichen Bereichen,- daß sie das sozialistische Recht vorbildlich Inhalten und bei den Bemühungen um eine hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit stets an der Spitze stehen. Von ihrem Verhalten hängt es maßgeblich ab, in welchem Tempo es gelingt, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu festigen, die Achtung vor dem Gesetz zu stärken, die Staatsautorität zu erhöhen und eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und gesellschaftswidrigem Verhalten zu entwickeln. Die Initiativen vieler Arbeitskollektive, die in der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit erfolgreich darum ringen, all das zu bewahren und zu schützen, was erarbeitet wurde, fanden im Bericht an den Parteitag Anerkennung. Die inzwischen staatlich anerkannten etwa 81 000 Bereiche bzw. Kollektive der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit, davon etwa 75 000 in der Volkswirtschaft und 6 000 in Städten, Gemeinden und Wohngebieten, nehmen im sozialistischen Wettbewerb der Arbeiterklasse und im „Mach mit!“-Wettbewerb der Nationalen Front in den. Wohngebieten einen festen Platz ein. Für die weitere zielstrebige politische Leitung und Unterstützung dieser Massenbewegung geben die zehn Schwerpunkte der ökonomischen Strategie der 80er Jahre eine konkrete Orientierung. Es muß erreicht werden, daß der vom X. Parteitag ausgearbeiteten Wirtschaftsstrategie entsprechende konkrete Verpflichtungen von Arbeitskollektiven 'übernommen und abgerechnet werden. Damit werden immer mehr wirklich vorbildliche Bereiche im tiefsten Sinne des Wortes entwickelt, die getragen vom bewußten Handeln des ganzen Kollektivs die Atmosphäre der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit dauerhaft festigen. Immer größeres Gewicht gewinnen dabei der Schutz des sozialistischen Eigentums sowie die konsequente Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeits-, Brand- und Havarieschutz. Angesichts des notwendigen hoflen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der notwendigen Steigerung der Material- und Energieökonomie auf allen Gebieten und des Grundsatzes der Politik unserer Partei und unseres Staates, daß beim Kampf um die Planerfüllung die Sicherheit der Menschen an erster Stelle steht, ist „die strikte Einhaltung der in den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften festgelegten staatlichen Ordnung eine unabdingbare und erstrangige Aufgabe aller Staatsorgane, Kombinate und Betriebe, ihrer Leiter und Kollektive sowie aller Werktätigen.“10 Der Kampf um die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Rahmen des „Mach mit!“-Wettbewerbs der Nationalen Front sollte als wichtiges Anliegen die Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnung einschließen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, daß die Hauptaufmerksamkeit dem einheitlichen Handeln aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bei der Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen geschenkt werden muß. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe haben ihre Verantwortung für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in den letzten Jahren verstärkt wahrgenommen. Das geschah insbesondere auf der Grundlage von Beschlüssen über langfristige Aufgaben, mit denen diese Komplexe besser in die perspektivische Leitung und Planung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Territoriums eingeordnet wurden. Diese Aufgabenstellungen haben dazu beigetragen, das kontinuierliche und abgestimmte Zusammenwirken mit den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, den Gewerkschaften, der Nationalen Front, den Sicherheitsund Justizorganen sowie den auf diesem Gebiet tätigen ehrenamtlichen Kräften wirksamer zu gestalten. Der Staatsrat der DDR hat die Erfahrungen des Kreistages Zeitz als neue Qualität staatlicher Leitungstätigkeit aufgegriffen, gewürdigt und verallgemeinert. Diese bewährte Arbeit sollte fortgeführt werden. 3. Die Rechtserziehung und Rechtspropaganda sind al$ Bestandteil der politisch-ideologischen Massenarbeit zielstrebig fortzuführen und weiter auszubauen. Der weitere entschlossene Kampf um die Festigung von Recht und Gesetzlichkeit schließt die weitere Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen ein. Die seit dem IX. Parteitag geleistete Rechtspropaganda und -erziehung haben eine neue Qualität erreicht. Das kommt darin zum Ausdruck, daß sie im Rahmen des Kampfes um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in Betrieben und Wohngebieten, bei öffentlichen Diskussionen der Entwürfe bedeutender Gesetze, in populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen, bei Verhandlungen der Gerichte vor erweiterter Öffentlichkeit, bei Verfahrensauswertungen und im vertrauensvollen Dialog mit den Bürgern große Massenwirksamkeit erzielt hat. Sie ist auch stärker zum Bestandteil der Bildung, der kommunistischen Erziehung des Nachwuchses der Arbeiterklasse und der studentischen Jugend geworden. Die Massenorganisationen leisten eine zielstrebige Arbeit. Das Gewicht der Rechtspropaganda in den Massenmedien hat zugapommen. Die Schriftenreihe des Staatsverlages und der URANIA „Recht in unserer Zeit“ hat sich bewährt. Besonders hervorzuheben ist aber auch die aktive Arbeit der Genossen und Kollegen in den Justizorganen auf allen Rechtsgebieten. Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserer Republik unter den Bedingungen der harten Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus verlangt, daß in der künftigen Öffentlichkeitsarbeit die Fragen der politischen Macht, des Staates und des Rechts noch prinzipieller von marxistisch-leninistischen Positionen aus behandelt werden. Gleichzeitig gilt es, die mit konterrevolutionärer Zielstellung gepriesene Pluralismustheorie gleich welcher Interpretation zu entlarven. Unsere ökonomische Strategie zur Entwicklung der Volkswirtschaft in den 80er Jahren verlangt weiter, daß die Rechtspropaganda enger mit dem Kampf um die erfolgreiche Erfüllung der ökonomischen Aufgaben verbunden wird. Das heißt, daß die Rechtspropaganda ihr Hauptfeld des Wirkens in den Arbeitskollektiven behält und die Leiter die aufgabenbezogenen Rechtskenntnisse erweitern sollten. Der Vorsitzende der Antragskommission auf dem Parteitag, Genosse Paul V e r n e r , hat in seinem Bericht auf die Notwendigkeit hingewiesen, „daß einige staatliche Organe durch eine wirksamere Rechtspropaganda den Bürgern die Gesetze umfassender erläutern und sich konsequent für deren Verwirklichung einsetzen sollten“.11 Fortsetzung auf S. 198;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 196 (NJ DDR 1981, S. 196) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 196 (NJ DDR 1981, S. 196)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X