Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 170 (NJ DDR 1980, S. 170); 170 Neue Justiz 4/80 i Aus anderen sozialistischen Ländern Sozialistischer Wettbewerb und Arbeitsrecht Dr. A. 1. ZEP1N, wiss. Mitarbeiter am Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Seit den ersten kommunistischen Subbotniks, die W. I. Lenin die Große Initiative nannte, und seit dem ersten Fünf jahrplan, dem die XVI. Parteikonferenz im April 1929 zustimmte, sind die Fünfjahrpläne als das Hauptinstrument zur Durchsetzung der Wirtschaftspolitik der Partei, die wissenschaftlich begründete Planung der Entwicklung des Landes, untrennbar mit dem Wettbewerb als einer Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Erfüllung dieser Pläne verbunden. Unter den Bedingungen des reifen Sozialismus wurde der Wettbewerb eine mächtige Triebkraft nicht nur des wirtschaftlichen, sondern auch des sozialen Fortschritts, der geistigen und sittlichen Entwicklung des Sowjetvolkes. Der Mechanismus der sozialistischen Wirtschaftsführung und der Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs wird ständig vervollkommnet. Eine neue wichtige Etappe dabei hängt mit der Verwirklichung des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR „Über die Verbesserung der Planung und die verstärkte Einflußnahme des Wirtschaftsmechanismus auf die Erhöhung der Effektivität der Produktion und der Qualität der Arbeit“* zusammen, ln ihm sind Maßnahmen zur weiteren Vervollkommnung der Planung, zur Erhöhung der Effektivität der Investitionen, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der Wirkung anderer ökonomischer Hebel und Stimuli vorgesehen. Es wurde die prinzipiell neue Verbindung zwischen der Organisierung des Wettbewerbs und den Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung hergestellt, und der weitere Ausbau der Mitwirkung der Arbeitskollektive an der Ausarbeitung der Fünfjahr- und Jahrespläne sowie an der Kontrolle über ihre Erfüllung wurde vorgesehen. Damit die Juristen erfolgreich dazu beitragen können, diesen Beschluß, der eine engere Verbindung der Planung und des Wirtschaftsmechanismus mit dem Wettbewerb vorsieht, zu verwirklichen, muß u. E. entschieden die Auffassung überwunden werden, daß der sozialistische Wettbewerb eine Kategorie ist, die moralisch-ethischer Natur, aber nicht mit dem Recht verbunden ist. Es muß die wichtige Rolle des Rechts bei der Organisierung des Wettbewerbs, die Notwendigkeit der Vervollkommnung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für seine weitere Entwicklung und für die Erhöhung seiner Wirksamkeit verdeutlicht werden. Diesen Fragen sowie der Verbindung der Arbeitsstimuli mit dem Wettbewerb ist der vorliegende Beitrag gewidmet. Die Grundlagen des sozialistischen Wettbewerbs und die Rolle des Rechts bei seiner Organisierung Der Wettbewerb beruht auf materieller Grundlage und ist selbst eine objektive ökonomische Kategorie, ein Element der Produktionsverhältnisse. Eine solche objektive Grundlage ist im Sozialismus die Kooperation der Arbeit und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln. Wie K. Marx bemerkte, produzieren die Menschen nur, „indem sie auf eine bestimmte Weise Zusammenwirken und ihre Tätigkeiten gegeneinander austauschen. Um zu produzieren, treten sie in bestimmte Beziehungen und Verhältnisse zueinander, und nur innerhalb dieser gesellschaftlichen Beziehungen und Verhältnisse findet ihre Einwirkung auf die Natur, findet die Produktion statt“.1 Zur Kooperation der Arbeit schrieb Marx, daß „der bloße gesfellschaftliche Kontakt einen Wetteifer und eine eigene Erregung der Lebensgeister “ erzeugt, durch die Vereinigung der Arbeit werden die Produktivkräfte gesteigert, da sie „den Wetteifer der einzelnen erregt und ihre Lebensgeister spannt “2. Im Sozialismus ist jeder an der Kooperation der Arbeit Beteiligte neben den übrigen Mitgliedern der Gesellschaft Herr und Eigentümer der Produktionsmittel und schließt sich mit den anderen zur gemeinsamen Tätigkeit für die Herstellung des für die Gesellschaft notwendigen Produkts als gleicher mit gleichen zusammen. Das bedingt die kameradschaftliche Zusammenarbeit und den Wettbewerb als Wettstreit in der Arbeit und als kameradschaftliche gegenseitige Hilfe. Der Wettbewerb ist also objektiv bedingt.3 Gleichzeitig tritt er über das Handeln der Menschen zutage, d. h. er hat eine ideologische, eine geistige Grundlage, da er immer mit den Motiven, Bestrebungen, Zielen und Gefühlen der an der Kooperation der Arbeit Beteiligten verbunden ist. W. I. Lenin betonte bei der Charakterisierung der ersten kommunistischen Subbotniks, daß „sie uns die bewußte und freiwillige Initiative der Arbeiter bei der Entwicklung der Arbeitsproduktivität, beim Übergang zu einer neuen Arbeitsdisziplin, bei der Schaffung sozialistischer Wirtschafts- und Lebensbedingungen zeigen“.4 Das Problem besteht darin, diese Handlungen der Menschen zu organisieren und über den subjektiven Faktor die objektiven ökonomischen Möglichkeiten zur Wirklichkeit werden zu lassen. Die Organisierung des Wettbewerbs und ihre ständige Verbesserung ist folglich Bestandteil der wirtschaftlich-organisatorischen Funktion des Sowjetstaates. Während der Wettbewerb für die Werktätigen selbst eine Erscheinungsform der Initiative und des Neuerertums, eine lebendige, schöpferische Sache ist, verlangt er von den Staats- und Wirtschaftsorganen und von den Leitungen der Betriebe und Produktionsvereinigungen Organisation, Leitung und Regelung. Hieran ist auch das Recht unmittelbar beteiligt, insbesondere durch die Arbeitsgesetzgebung. Erstens ist der Wettbewerb dem Arbeitsverhältnis dem „Verhältnis zwischen den Menschen je nach ihrer Beteiligung an der gesellschaftlichen Arbeit“5 organisch eigen. Solche gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse, in denen der Wettbewerb entsteht und realisiert wird, sind Rechtsverhältnisse, juristische Verhältnisse Denn“, so lehrte W. I. Lenin, „will man nicht in Utopien verfallen, so darf man nicht annehmen, daß die Menschen sofort nach dem Sturz des Kapitalismus lernen werden, ohne alle Rechtsnormen für die Allgemeinheit zu arbeiten, sind doch die ökonomischen Voraussetzungen für eine solche Änderung durch die Abschaffung des Kapitalismus nicht sofort gegeben“.5 Zweitens ist der Wettbewerb als eine Form des Arbeitslebens, der Lebenstätigkeit des Menschen, als sein Verhältnis zu den anderen Menschen im Prozeß der Arbeit an sich ein notwendiges Objekt rechtlicher Regelung. Insbesondere ist er Objekt der Produktionsfunktion des Arbeitsrechts, die in der Einwirkung des Rechts „auf jene Gruppe von Verhältnissen, die mit der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion und der Verbesserung der Qualität der Arbeit verbunden sind,“7 besteht. Der sozialistische Wettbewerb kann also nicht ohne rechtliche Regelung auskommen. Er bedarf in bestimmtem Maße normativer Regelungen, vor allem auch bei seiner Organisierung und Leitung. Das sind besonders die Verfassung der UdSSR, die Verfassungen der Unionsrepubliken und der autonomen Republiken, der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die weitere Verbesserung der Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs“ vom 31. August 1971, die gemeinsamen Beschlüsse des Zentralkomitees der KPdSU, des Ministerrates der UdSSR, des Zentralrates der Gewerkschaften der Sowjetunion und des Zentralkomitees des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion „Über die Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs für die Erfüllung und Übererfüllung der Jahrespläne der Volkswirtschaft“. In Art. 15 der Verfassung der UdSSR sind Platz und Rolle des sozialistischen Wettbewerbs im Wirtschaftsleben der Sowjetgesellschaft als einer der Hebel verankert, mit deren Hilfe der Staat die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erhöhung der Effektivität der Produktion und der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 170 (NJ DDR 1980, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 170 (NJ DDR 1980, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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