Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 171 (NJ DDR 1980, S. 171); Neue Justiz 4/80 171 Qualität der Arbeit sowie die dynamische, planmäßige und proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft gewährleistet. Aus Art. 8 der Verfassung der UdSSR folgt das Recht der Arbeitskollektive, den sozialistischen Wettbewerb zu entwickeln und die Verbreitung fortschrittlicher Arbeitsmethoden zu fördern. Der sozialistische Wettbewerb hängt mit den Verhaltensmotiven des Menschen bei der Erfüllung seiner Arbeitsfunktion in der Kooperation der Arbeit, im Arbeitskollektiv zusammen. Er ist eine Erscheinungsform der schöpferischen Einstellung des Menschen zu seiner Arbeit als Quelle des Reichtums der Gesellschaft und des persönlichen Wohlstandes, als Faktor, der die Ehre, Würde und Stellung des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft bestimmt. Gemäß Art. 14 der Verfassung der UdSSR trägt der Staat dazu bei, die Arbeit zum ersten Lebensbedürfnis jedes sowjetischen Menschen zu machen, indem er materielle und moralische Stimuli miteinander verbindet und das Neuerertum sowie die schöpferische Einstellung zur Arbeit fördert. Artikel 21 der Verfassung der UdSSR weist auf die materielle Basis hin, die die Grundlage dafür schafft: die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, die wissenschaftliche Arbeitsorganisation, die Reduzierung und in der Zukunft die völlige Beseitigung der schweren körperlichen Arbeit auf der Grundlage komplexer Mechanisierung und Automatisierung der Produktionsprozesse in allen Zweigen der Volkswirtschaft. Dafür zu sorgen ist eine verfassungsmäßige Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane und der leitenden Mitarbeiter der Produktionsvereinigungen, Betriebe und der anderen Organisationen. Diese Faktoren sichern den Massencharakter des sozialistischen Wettbewerbs und sind wichtige rechtliche Mittel für seinei Organisierung. Der sozialistische Wettbewerb ist gleichzeitig auch eine Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten, an der Leitung von Wirtschaft und Produktion. Das Recht der Bürger .auf Mitwirkung an der Leitung von staatlichen, und gesellschaftlichen Angelegenheiten ist in Art. 48 der Verfassung der UdSSR verankert. Der Wettbewerb ist eine Form der Wahrnehmung dieses Rechts am Arbeitsplatz, im Arbeitskollektiv, die Form seiner Realisierung durch die eigene Arbeitstätigkeit, durch die Einstellung zu ihr als staatsbürgerliche Pflicht, durch das Gefühl, Herr der Produktion zu sein. Die massenweise Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere in der Form des sozialistischen Wettbewerbs, hat nicht nur ökonomische, sondern auch große gesellschaftliche Bedeutung. Sie fördert die Überwindung der Unterschiede zwischen den Klassen und sozialen Schichten in der Sowjetgesellschaft, zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, fördert die Erziehung der Werktätigen zur Verantwortung für die Angelegenheiten des Arbeitskollektivs und der Gesellschaft. Zugleich hat auch die ideologische Seite, die Tatsache, daß die Menschen in Kenntnis der objektiven Gesetze tätig werden und sich zu ihrer Arbeit als wirkliche Herren der Produktion verhalten, große Bedeutung. Platz und Rolle des Wettbewerbs im System der sozialistischen Sowjetdemokratie charakterisiert L. I. Bresh-n e w in der Rede auf dem XVI. Kongreß der Gewerkschaften der UdSSR: „Zur guten Leitung ,von oben“ verfügt der Sozialismus noch zusätzlich über eine große Kraft zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Das sind schöpferische Aktivität, Initiative und Arbeitsenthusiasmus von Millionen Der Wettbewerb ist ein unersetzliches Mittel zur Erziehung des neuen Menschen, er fördert seine politische und moralische Reife.“8 Als höchster Ausdruck der sozialen Aktivität der Sowjetbürger ist der sozialistische Wettbewerb eine vielseitige gesellschaftliche Erscheinung. Eine seiner Seiten besteht darin, daß er besonders durch seine organische Verbindung mit den Arbeitsverhältnissen eine Form der unmittelbaren Demokratie ist.9 Der Wettbewerb und die Vervollkommnung der Arbeitsgesetzgebung Die Zusammenhänge zwischen der Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs und dem Recht erfordern es, eine Reihe theoretischer und praktischer Fragen zu behandeln. Unseres Erachtens müssen die Rechtswissenschaftler im Rahmen des Plans zur Herstellung der Übereinstimmung der Unionsgesetzgebung mit der Verfassung der UdSSR die geltenden gesetzlichen Bestimmungen unter dem Gesichtspunkt ihrer Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung über die Rolle und die Bedeutung des sozialistischen Wettbewerbs analysieren. Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR „Über die Verbesserung der Planung und die verstärkte Einflußnahme des Wirtschaftsmechanismus auf die Erhöhung der Effektivität der Produktion und der Qualität der Arbeit“, der die Verstärkung der Verantwortung der Planungs- und Wirtschaftsorgane für die Koordinierung der Aktivitäten der am Wettbewerb Beteiligten und die Schaffung der Bedingungen für die Realisierung der schöpferischen Initiativen der Werktätigen vorsieht. Sie ergibt sich auch aus den Hinweisen der Partei auf die Notwendigkeit, die Wirksamkeit des Wettbewerbs ständig zu erhöhen, seinen Einfluß auf das Wirtschaftsleben und das gesamte gesellschaftliche Leben zu verstärken und seine Möglichkeiten bei der kommunistischen Erziehung der Werktätigen stärker zu nutzen. Die Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb, die Entwicklung von Initiative und Schöpfertum sind das Recht der Werktätigen und der Arbeitskollektive. Folglich muß auch die entsprechende Pflicht der Betriebsleitung, die Realisierung dieses Rechts zu sichern, in normativer Form ausgedrückt sein. Eine solche Pflicht ist aber in den Grundlagen für die Arbeitsgesetzgebung bisher nicht vorgesehen. Der Wettbewerb ist auf die Erreichung hoher quantitativer und qualitativer Ergebnisse gerichtet, d. h. solcher Leistungen, die die festgelegten Arbeitsnormen bei effektiverer Nutzung der lebendigen und der vergegenständlichten Arbeit und bei Einsparung von Arbeitskräfte-, Material- und anderen Reserven der Produktion überbieten. W. I. Lenin sah im Wettbewerb eine Quelle zur Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Er schrieb, daß die Organisierung des Wettbewerbs notwendig ist „zur unablässigen Hebung der Organisierthedt, Disziplin und Arbeitsproduktivität, zum Übergang zur höheren Technik, zur Einsparung von Arbeit und Produktion, zur allmählichen Verkürzung des Arbeitstages ,“.10 Daraus ergibt sich, daß die in Art. 108 AGB der RSFSR und in den entsprechenden Artikeln der Arbeitsgesetzbücher der anderen Unionsrepubliken festgelegten Aufgaben der Betriebsleitung hinsichtlich der Organisierung des Wettbewerbs und seiner Förderung einer entsprechenden Ergänzung bedürfen. In den dem Gesetz nächgeordneten Normativakten der Ordnung über die Produktionsvereinigung, der Ordnung über den sozialistischen staatlichen Produktionsbetrieb und der Rahmenarbeitsordnung ist die Pflicht der Betriebsleitung zur Organisierung des Wettbewerbs auch nur in allgemeinen Zügen enthalten. Worin diese Pflicht konkret besteht, wird in diesen Bestimmungen bisher nicht dargelegt. Es sollte also die Pflicht der Betriebsleitung zur Schaffung der notwendigen organisatorisch-technischen und ökonomischen Bedingungen für die Erfüllung der sozialistischen Verpflichtungen der Werktätigen und der Arbeitskollektive gesetzlich verankert und die Verantwortlichkeit der Betriebsleitung für die Nichterfüllung dieser Pflicht festgelegt werden. Dadurch werden entsprechende Abänderungen an den Arbeitsgesetzbüchern der Unionsrepubliken sowie den betreffenden dem Gesetz nächgeordneten Normativakten erforderlich. Die sich auf die Betriebsleitung insgesamt beziehenden Bestimmungen sollten in bezug auf alle ihr angehörenden leitenden Mitarbeiter konkretisiert werden. Die Stimuli der Arbeit und der Wettbewerb Vor den Gesellschaftswissenschaftlern steht die Aufgabe, die materiellen und moralischen Stimuli der Arbeit theoretisch weiter zu analysieren. Das gilt auch für die juristische Wissenschaft, insbesondere was Rechtsprobleme anbetrifft, die mit der Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs verbunden sind. Der sozialistische Wettbewerb gehört vom juristischen Standpunkt aus zu der sozialen Tätigkeit, deren gesellschaftliche Notwendigkeit nicht in Form einer Rechtspflicht der Werktätigen und der Arbeitskollektive verankert wer-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 171 (NJ DDR 1980, S. 171) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 171 (NJ DDR 1980, S. 171)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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