Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 169

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 169 (NJ DDR 1980, S. 169); Neue Justiz 4/80 169 Welche ideologischen Probleme sind im Ergebnis der Wahlen besonders hervorzuheben? Die Wahlen zeigen eindeutig: die Autorität der gesellschaftlichen Gerichte und das Vertrauen der Werktätigen in ihre Tätigkeit sind gewachsen. Ihr erzieherischer Einfluß hat spürbar zugenommen. Lebhaft wurde beispielsweise über die Tatsache diskutiert, daß in der zurückliegenden Wahlperiode die konfliktvorbeugende Tätigkeit sich so entwickelte, daß in vielen Betrieben auf eine offizielle Beratung drei oder vier Aussprachen kamen, mit denen sich anbahnende Konflikte verhindert bzw. beseitigt werden konnten. Das ist natürlich ein wirksamer Beitrag zur Stärkung der Rechtssicherheit. Die Wahlen bestätigten die Tendenz, wonach die Zahl der Beratungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts dem Hauptfeld der Tätigkeit der KK jährlich um etwa 1 000 Fälle zurückgeht. 1979 waren es 42 308 Konflikte. Als wesentliche Ursachen lassen sich für diese Entwicklung u. a. die zunehmend bewußtere Anwendung und Durchsetzung des AGB und vor allem auch die vorbeugende Arbeit der KK anführen. Ein ideologisches Problem trat in diesem Zusammenhang insbesondere in solchen Betrieben auf, wo einzelne Kommissionen mitunter seit Jahren keine oder nur wenige Beratungen hatten. Hier wollte man die Anzahl der KK reduzieren. Dem war eindeutig entgegenzutreten. Es ist zwar richtig, daß die Tätigkeit auf Antrag die wichtigste Form der Arbeit einer KK ist und bleibt, aber es ist genauso richtig, daß sich darin ihre Tätigkeit nicht erschöpft. Die beratende konfliktvorbeugende Tätigkeit der KK und ihrer Mitglieder zählt ebenfalls, wenn wir die Gesamtwirkung einschätzen. In vielen Wahlveranstaltungen wurde vorgeschlagen, die KK künftig mehr für erzieherische Verfahren wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin gemäß § 255 Abs. 3 AGB in Anspruch zu nehmen. Während zur materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen 1979 z. B. 26 879 Beratungen durchgeführt wurden, geschah das mit erzieherischen Verfahren wegen Arbeitspflichtverletzungen nur in 2 690 Fällen. Das ist zu gering. In einer Reihe von Betrieben wird dieser Weg der erzieherischen Einflußnahme überhaupt noch nicht genutzt. Während allgemein die Zusammenarbeit der KK mit den gewerkschaftlichen Leitungen und betrieblichen Leitern als gut eingeschätzt wurde, waren einige Leiter zu kritisieren, weil sie ihren Rechtspflichten gegenüber den KK nicht nachkamen. Das bezieht sich vor allem auf ungenügende Reaktionen auf Empfehlungen (§ 14 GGG, § 22 KKO) und auf die unzureichende, mitunter sogar unterbleibende Auswertung der Tätigkeit und Entscheidungen der KK für die Leitungstätigkeit (§ 18 GGG, § 65 Abs. 2 KKO). Nicht übersehen werden soll aber auch, daß rund die Hälfte aller Konfliktfälle vermeidbar gewesen wäre, wenn die betreffenden Leiter sich ausreichende Rechtskenntnisse zum AGB verschafft bzw. die Einhaltung des Rechts zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit gemacht hätten. Ergeben sich für die weitere Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Sicherheits- und Justizorganen neue Erkenntnisse? * 1 Die gewachsene Qualität der Entscheidungen der KK drückt sich auch darin aus, daß 90 bis 95 Prozent aller Beschlüsse einer Überprüfung standhielten und rechtskräftig wurden. Ich möchte vor allem vier Faktoren nennen, die zu dieser beachtlichen Qualität der Rechtsanwendung führten: 1. Das breite System einer konkreten rechtspolitischen Schulung der Mitglieder der KK, deren Qualität stark von Staatsanwälten und Richtern beeinflußt wurde. 2. Die kontinuierliche Einschätzung der Arbeitsrechtsprechung durch die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte vor den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Allein 1979 gab es 150 solcher Berichterstattungen. 3. Die konkrete und umfassende Aufsicht der Staatsanwälte über die Gesetzlichkeit der Entscheidungen der KK, die Auswertung von allgemeinen Feststellungen und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Gerichte. 4. Die umfassende Rechtspropaganda und die rechtserzieherische Tätigkeit im Rundfunk und in den Presseorganen entwickelten sich zur echten Hilfe, wobei ich auf die wöchentliche Mittwochbeilage in der „Tribüne“ speziell hinweisen möchte. Es gibt aber auch konkrete Hinweise, was noch zu verbessern ist. So sollten aus der ständigen Analyse der Rechtsprechung, besonders auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, mehr Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der KK angeboten werden. Die Staatsanwälte sollten den KK noch bessere Anleitung und Hilfe geben, damit sich diese konsequenter mit jenen Leitern auseinandersetzen, die ihren Rechtspflichten nicht nachkommen. In einzelnen Fällen würde auch eine höhere Qualität der Übergabeverfügungen zur besseren Arbeit der KK beitragen. Das bezieht sich auch auf Anträge, die die Betriebe stellen. Genosse Sahr, Sie ziehen bereits eine erste Bilanz nach den Wahlen. Worauf sollten nach Ihrer Meinung die neugewählten KK ihre Tätigkeit konzentrieren? Hervorheben möchte ich, daß die rechtserzieherische Tätigkeit der KK einen noch größeren Anteil an der gesamten ideologischen Arbeit haben sollte. Das erfordert, daß vor allem jene Rechtsvorschriften des AGB mehr zur Wirkung gebracht werden, die dazu beitragen, die wirtschaftlichen Aufgaben zu erfüllen und die zugleich verhindern helfen, daß auf irgendwelchen Gebieten ökonomische Verluste ob an Zeit, Material oder Geld auftreten. Besonders die Beratungstätigkeit und die Aussprachen in der Öffentlichkeit bedürfen der weiteren Qualifizierung. Vorrangig bei der Behandlung von Arbeitsrechtsverletzungen, Fragen der Arbeitsdisziplin, der Mißachtung der Rechte der Werktätigen oder der Arbeitskollektive sollten differenziert einzelne Werktätige oder Kollektive eingeladen werden. Das erfordert eine höhere Qualität der Vorbereitung und Durchführung der Beratung oder Aussprache. Dazu haben auch die zuständigen gewerkschaftlichen und betrieblichen Leitungen beizutragen. Die höhere Wirksamkeit hängt schließlich auch davon ab, wie es künftig noch besser gelingt, die Realisierung der Entscheidungen und die Reaktionen auf gegebene Empfehlungen zu kontrollieren. Die rechtserzieherische Tätigkeit der Mitglieder der KK in ihren unmittelbaren Arbeitskollektiven wird künftig einen höheren Stellenwert erlangen. Das erfordert, daß nicht nur der Betriebsdirektor und die BGL mit der KK Zusammenarbeiten, sondern daß das eben auch die Leiter der Kollektive unmittelbar ich denke an die Meister, Brigadiere und Vertrauensleute im Interesse der Wahrung der Rechte der Werktätigen, der Erhöhung der Rechtskultur und der Rechtssicherheit tun. Das Gespräch führte Dr. Gerhard Steffens;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 169 (NJ DDR 1980, S. 169) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 169 (NJ DDR 1980, S. 169)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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