Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 192 (NJ DDR 1979, S. 192); 192 Neue Justiz 4/79 mung mit den geltenden gesetzlichen Normen zu verhalten. Die Pflicht zur Information als eine allgemeine Grundanforderung an das Verhalten ist allen bekannt. Den Kraftfahrern wird dies z. B. auch während der Fahrschulausbildung vermittelt. Außerdem wird wohl kaum von einem Fahrzeugführer ernstlich behauptet werden, er habe nicht gewußt, daß die Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegt. Der Angeklagte war also verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen. Dazu war er auch in der Lage. Anderenfalls hätte er nicht als Fahrzeugführer am Verkehr teilnehmen dürfen. Das Stadtgericht hat auf diese dem Angeklagten obliegenden Pflichten zutreffend hingewiesen. Es wäre jedoch verfehlt, als Voraussetzung für die Feststellung der Schuld des Angeklagten zu fordern, daß er spezielle Einzelkenntnisse über die Normen der StVO und ihre Interpretation nachweist. Das würde u. U. sogar dazu führen, abwegige Rechtsvorstellungen des Täters als Grund für den Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit anzuerkennen. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob es sich um spezielle, komplizierte oder einfache Verhaltensanforderungen handelt. Es wäre z. B. nicht zu billigen, das Überfahren eines Fußgängerüberwegs mit hoher Geschwindigkeit, auf dem sich Personen befinden, als strafrechtlich relevante Pflichtverletzung selbst bei nicht genauer Kenntnis der konkreten Norm der StVO zu beurteilen, nur weil es sich um eine einfache Pflichtenlage handelt, während die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls infolge einer komplizierten, jedoch richtig lösbaren Situation auf einer Kreuzung ggf. wegen Nichtkenntnis der entsprechenden Bestimmungen der StVO entschuldbar wäre. Die im vorliegenden Urteil in diesem Zusammenhang gemachten Ausführungen dürfen nicht etwa in diesem Sinne verstanden werden. Aus der Entscheidung ergibt sich ein weiteres, jedoch nicht beantwortetes Problem. Im Urteil wird festgestellt, daß es nicht nur darauf ankommt festzustellen, daß der Angeklagte unbewußt seine Pflichten verletzte, sondern daß auch die Ursachen dafür dargelegt werden müssen. Diese zutreffende Forderung führte zu den im Urteil insoweit wiedergegebenen Erkenntnissen. Danach hat der Angeklagte risikovoll gehandelt, und zwar in Kenntnis sowohl der nach der alten StVO geltenden Rechtspflichten (deren Außerkrafttreten durch die neue StVO er ja nicht angenommen hatte) als auch der in § 1 StVO enthaltenen Forderung nach rücksichtsvollem Verhalten. Der Angeklagte hat also bewußt mit Risiko diese ihm obliegenden Sorg-faltspflichten verletzt. Außerdem hat er gesehen, daß vor ihm eine Straßenbahn hielt, und er mußte deshalb mit aussteigenden Fahrgästen rechnen eine Überlegung, die keine besondere Intelligenz, Ausbildung oder Schulung erfordert. Trotz dieser Kenntnisse fuhr er mit 40 bis 45 km/h an die Haltestelle heran. Daß dieses Verhalten unter den konkreten Umständen nicht mit den Pflichten aus § 1 der alten und der neuen StVO vereinbar ist, hat der Angeklagte gewußt, auch wenn er sich mit den §§ 19 und 36 StVO nicht speziell vertraut gemacht haben sollte. Deshalb stellt die Fahrweise des Angeklagten eine bewußte Verletzung der Rechtspflichten aus § 1 StVO dar. Schließlich ist die Bewertung des Verhaltens des Angeklagten auch nicht davon abhängig, ob die aus der Straßenbahn aussteigenden Fahrgäste die Ampelregelung für Fahrzeuge erkennen können oder nicht. Selbst wenn sie dies könnten, haben sich die Fahrzeugführer an Haltestellenbereichen nach den Bestimmungen der §§ 19 und 36 StVO zu verhalten. Darauf dürfen Fußgänger vertrauen. Der Entscheidung des Stadtgerichts ist im Ergebnis (auch hinsichtlich der Anwendung des § 196 Abs. 3 Ziff. 2 StGB und der erkannten Strafe) zuzustimmen. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts COÄEPJKAHME X.-K. XOÜ3MHrEP BbiGopbi npeflceflaxeJieH, cyfleß u HapoflHHx aaceflaTejieü paüoHHUx cyßOB h hjjchob tpctchckhx komhcchm 3Ha'urrejnHoe oGmecxBeHHoe coCuTHe 150 T. 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CONTENTS Hans-Joachim Heusinger : Election of the directors, Judges and lay iudges oi the district courts and of the members of disputes commlsslons: an Important social event 150 Tord R1 e m a n n : Elections to the people’s representatlve bodles: reallzatlon of the soverelgnty of the working people 154 Gunter Görner/Rolf Meißner : On the actlvitles of the Legal Committee of the 33rd sesslon of the UN-General Assembly 157 People’s representatlve bodles and legaüty Elfriede L e y m a n n : The lmportance of the municlpal and vlllage regulatlons for the strengthenlng of socialist legallty wlthln the territory 160 Expertences made ln Zeitz in strengthenlng soclallst lega-lity (an interview wlth Egon Bergmann, Chairman of the important Council) 163 From the actlvitles of the GDB Lawyers’ Association Karl-Heinrich Borchert : War crlmes and crimes against humanlty are consistently belng prosecuted ln the GDR 165 Edith O e s e r : Unlimited prosecutlon of Nazi and war crlmes, a command of international law 167 New legal provlslons Claus J. Kreutzer : Price formation and guarantees when buylng second-hand goods 169 From other soclallst countries V. Chernyshov: The participation of soclety in the protection of the legal Order 173 Heinz W o s t r y : Social inspectors help ln re-education 174 Discussion I. Hans Hlnderer : H. Wolfgang R ö ß g e r : On the examination of causality and gullt for offences due to negllgence 175 State and law in lmperlalism Emst Gottschling: " Elections in bourgeois soclety, appearances and reality 177 Practlcal experiences Joachim Kruse: Cooperation between the Public Notary Office and the local bodles 180 Wolfgang W e 1 n e c k : Legal issues of ascertalnlng the consumption of energy 181 Marga Michalskl : On the presence of the social prosecutor and defender ln the trial 182 Questlons and answers 183 General supervision of legallty by the procurator 185 Jurisdiction on labour, civil and penal law 186 Materials on the central Issues of legal Propaganda Soclallst democracy I IV Übersetzung: Dr. Emst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 192 (NJ DDR 1979, S. 192) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 192 (NJ DDR 1979, S. 192)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit gewonnen. Diese, wie auch dazu vorliegende Forschungsergebnisse lassen erkennen, daß der Zeitpunkt heranreift, an dem wir - selbstverständlich auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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