Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 15

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 15 (NJ DDR 1979, S. 15); Neue Justiz 1/79 15 aber auch eine abgestimmte Verknüpfung der Planungsprozesse im Leitungssystem (Ministerien, Kombinate, Betriebe) sowie eine klare rechtliche Ausgestaltung und konkrete Regelung von Aufgaben, Rechten, Pflichten, Kompetenzen, Kontrollmaßnahmen, Stimuli und Sanktionen. 2. Zugleich mit der Planung der wissenschaftlich-technischen und der technisch-ökonomischen Kennziffern der Themen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bei Herausarbeitung der gegenwärtig bereits erreichten bzw. in Zukunft zu erwartenden Kennziffern des welthöchsten Erkenntnisstandes sind auch diejenigen Probleme offen darzustellen, die sich aus dem Widerspruch zwischen der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der vorhandenen Produktionsbedingungen und den zu erreichenden Zielen der Effektivitäts- und Qualitätsentwicklung ergeben. 3. Volkswirtschaftlich bedeutsame Erfindungen müssen vor allem auf den Ergebnissen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung basieren. Das setzt die Entwicklung eines Potentials der wissenschaftlich-technischen Grundlagenforschung voraus, das in der Lage ist, neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse und Entdeckungen zu erschließen und zu verwerten. 4. Bei der Leitung der Erfindertätigkeit ist der außenwirtschaftliche Aspekt stärker zu beachten. Das bedeutet, daß der Erwerb von Schutzrechten auch im Hinblick auf die devisenrentable Verwertung der Patente erfolgen muß. In die Nutzung der Erfindung ist dies bewußt einzubeziehen. 5. Das Gesamtsystem der Motivation hoher wissenschaftlicher Leistungen muß entschieden verstärkt werden, d. h. die moralische und materielle Stimulierung muß in der ganzen Breite genutzt werden, um wissenschaftlich-technische Höchstleistungen zu erhalten. Die große Bedeutung moralischer Stimuli, auf die auch der Ministerratsbeschluß vom 2. März 1978 orientiert, wird in der Praxis noch nicht immer genügend erkannt und berücksichtigt. Deshalb sind alle Vorschläge gründlich zu prüfen, die sowohl auf eine stärkere persönliche Interessiertheit des einzelnen Forschers als auch auf Maßnahmen zur Förderung eines schöpferischen Arbeitsklimas in den Forschungskollektiven orientiert sind. * Die Aufgaben, die mit der Durchsetzung und Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts verbun- den sind, betreffen alle wesentlichen Leitungsbereiche und sind dementsprechend rechtlich relevant. Der Beitrag der Staats- und Rechtswissenschaft muß darin bestehen, am weiteren Ausbau des Systems der staatlich-rechtlichen Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik mitzuwirken. Das sich schrittweise herausbildende wissenschaftlich begründete System umfaßt die Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und ihre rechtliche Regelung, die Gestaltung und Realisierung der Aufgabenstellungen, d. h. die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Produktion, die Leitung und Planung des schutzfähigen wissenschaftlich-technischen Schöpfertums. Es gilt, die Abgestimmtheit und das Zusammenwirken der rechtlichen und anderen Leitungsinstrumente zu fördern. Die Staats- und Rechtswissenschaftler müssen sich dazu in Gemeinschaftsarbeit mit der Staatspraxis und in interdisziplinärer Zusammenarbeit insbesondere mit Ökonomen und Wissenschaftstheoretikern auf folgende Probleme konzentrieren: auf das Studium und die Verallgemeinerung der effektivsten Formen der staatlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, insbesondere auch in der Tätigkeit der Kombinate; auf die Untersuchung der Notwendigkeit und der gesellschaftlichen Wirksamkeit rechtlicher Regelungen und ihres Zusammenwirkens im System; auf das Auffinden und die Entwicklung neuer Formen der staatlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, das Aussagen über erforderliche rechtliche Regelungen einschließt. 1 2 3 4 5 6 1 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 27. 2 So H. Nick („Probleme der Vervollkommnung der gesellschaftlichen Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“, Wirtschaftswissenschaft 1978, Heft 4, S. 415) im Hinblick auf die Aufgabe, ein wirksames ökonomisches Interesse an der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erreichen. 3 Programm der SED, a. a. O., S. 27. 4 H. Nick, a. a. O., S. 419. Vgl. auch L. M. Gatowski, „Der ökonomische Aspekt der Leitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts Fragen der Methodologie“, Wirtschaftswissenschaft 1978, Heft 4, S. 442. 5 Vgl. E. HoneCker, Die Aufgaben der Partei bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1978, S. 39. 6 Vgl. K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1977, S. 23; vgl. dazu auch E. Winklbauer, „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Schutzrechtsarbeit“, NJ 1978, Heft 6, S. 242 ff. Fragen der Erfinderrechtsprechung Dr. GÜNTER BECKER, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Die zur weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe notwendige Entwicklung der volkswirtschaftlichen Effektivität setzt voraus, daß sich das Niveau der wissenschaftlich-technischen Arbeit bedeutend erhöht und der wissenschaftlich-technische Fortschritt beschleunigt wird. Dazu ist auch die Tätigkeit der Erfinder allseitig zu entwickeln und zu fördern.1 Hierzu kann die Erfinderrechtsprechung einen spezifischen Beitrag leisten, denn mit gesellschaftlich wirksamen Verfahren und tiurch eine zielgerichtete Unterstützung der Rechtsarbeit in den Kombinaten und Betrieben kann das Schöpfertum der Neuerer und Erfinder stimuliert werden. Der gerichtlichen Zuständigkeit entsprechend stehen vor allem solche Erfinderrechtskonflikte im Vordergrund, die die Gewährleistung des Rechtsschutzes für die materielle Anerkennung von Erfinderleistungen auf der Grundlage des gesellschaftlichen Nutzens (§2 Abs. 2 PatG, §30 Abs. 4 NVO) und die Feststellung und Sicherung der Urheberschaft an Erfindungen (§§ 5, 6 PatG) betreffen. Vergütungsstreitigkeiten bei Wirtschaftspatenten Nach den Erfahrungen der gerichtlichen Praxis werden Vergütungskonflikte häufig dadurch verursacht oder zumindest begünstigt, daß die benutzenden Betriebe die vergütungsrechtlichen Bestimmungen nicht bzw. unrichtig anwenden. Insbesondere spielen die Nichtbeachtung der in § 1 Abs. 1 der 1. DB zur NVO geforderten Mitteilung an die Erfinder über die Höhe und die Berechnungsgrundlage der Vergütung im Fall einer Patentbenutzung sowie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen eine beachtliche Rolle. Bei der Einschätzung der Konfliktursachen muß jedoch auch berücksichtigt werden, daß insbesondere bei der Nutzensermittlung oftmals in technisch-ökonomischer Hinsicht komplizierte Sachverhalte zu klären und zu beurteilen sind, was eine sorgfältige Prüfung notfalls unter Einbeziehung wirtschaftsleitender Organe erfordert. Das darf aber nicht dazu führen, daß die vom Gesetz gefor-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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