Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 371

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 371 (NJ DDR 1977, S. 371); Einhaltung der Forderungen der sowjetischen Gesetze gewährleisten. Es handelt sich um die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, das Vertragsgericht, andere Verwaltungsorgane und die Volkskontrolle. Die Partei erwartet von all diesen Organen noch mehr Initiative, Prinzipienfestigkeit und Unduldsamkeit im Kampf gegen jedwede Verletzungen der sowjetischen Rechtsordnung. Die Verfassung ist ein Gesetz für alle. Sowohl die Sowjets aller Ebenen als auch die Regierung, die Ministerien und anderen zentralen staatlichen Organe wie auch die örtlichen Machtorgane müssen ihre Arbeit stets an ihren Forderungen überprüfen. Die Parteiorganisationen sind aufgerufen, von den Kommunisten, die Leiter von Staatsund Wirtschaftsorganen sind, strikter Auskunft darüber einzuholen, wie sie ihre verfassungsmäßigen Pflichten erfüllen. Die neue Verfassung wird es Millionen und aber Millionen sowjetischer Menschen ermöglichen, sich noch aktiver in die Leitung der Wirtschaft und in die Kontrolle der Arbeit des Staatsapparates einzuschalten. Die Bedeutung der neuen Verfassung der UdSSR geht weit über die Grenzen unserer Heimat hinaus. Sie wird der ganzen Welt anschaulich vor Augen führen, wie sich der sozialistische Staat entwickelt und worin das Wesen der sozialistischen Demokratie besteht. Die Verfassung wird die vielfältigen Formen und das gewaltige Ausmaß der ständig wachsenden realen Beteiligung der breiten Volksmassen an der Leitung des Staates und der Gesellschaft sichtbar machen. Die neue Verfassung wird anschaulich zeigen, daß der erste Staat des siegreichen Sozialismus für alle Ewigkeit das Wort „Frieden“ auf sein Banner geschrieben hat als höchstes Prinzip seiner Außenpolitik, die den Interessen des Sowjetvolkes und aller anderen Völker unseres Planeten entspricht. Sie wird den reichen Erfahrungsschatz des Weltsozialismus weiter mehren. Die im Grundgesetz der UdSSR verankerten Leistungen und Errungenschaften des siegreichen Sozialismus werden für die Völker der Länder, die erst vor kurzem den sozialistischen Entwicklungsweg gewählt haben, inspirierend wirken und den werktätigen Massen der Welt des Kapitals in ihrem Kampf um ihre Rechte, für die Befreiung vom Joch der kapitalistischen Ausbeutung Zuversicht einflößen. Mit der Volksaussprache über den Entwurf der neuen Verfassung steht eine umfangreiche und bedeutsame Arbeit bevor. Es kommt darauf an, die Erörterung des Entwurfs organisch mit der Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag des Oktober zu verbinden, denn das Sowjetvolk wird das Dokument erörtern, in dem die Haupterrungenschaften der Revolution und der von uns zurückgelegte Weg des Aufbaus der neuen Gesellschaft ihren Niederschlag gefunden haben. Die Aufgabe besteht vor allem darin, die größtmöglich breite, freie und wirklich sachkundige Erörterung des Entwurfs zu gewährleisten und die werktätigen Massen in sie einzubeziehen. Die Annahme der neuen Verfassung wird ein wichtiger Markstein in der politischen Geschichte des Landes. Sie wird ein weiterer historischer Beitrag der Partei Lenins, unseres gesamten Volkes zum großen Werk des Aufbaus des Kommunismus und darüber hinaus zur internationalen Sache des Kampfes der Werktätigen der ganzen Welt für Freiheit, den Fortschritt der Menschheit und dauerhaften Frieden auf der Erde. (Aus dem Leitartikel der „Prawda“ vom 26. Mai 1977; Übersetzung: Intertext, Fremdsprachendienst der DDR) Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. sc. ANITA GRANDKE und wiss. Oberassistent Dr. WOLFGANG RIEGER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Reform des Ehe- und Familienrechts in der BRD Die Reform des Eherechts, insbesondere des Scheidungsrechts, gehörte zu den Versprechungen, die zu Beginn der SPD/FDP-Regierungskoalition in der BRD im Jahre 1969 mit besonderem Nachdruck verkündet worden waren. Die gesetzgeberischen Vorarbeiten und die parlamentarischen Debatten dauerten mehrere Jahre lang. Mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1421), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Juli 1977 in Kraft tritt/1/, fanden die Auseinandersetzungen zwischen der BRD-Regierungskoa-lition und der CDU/CSU-Opposition im Bundestag, im Bundesrat und in den Ausschüssen ihr Ende. Gründe für die Reform des Ehe- und Familienrechts Das Ergebnis der parlamentarischen Auseinandersetzungen, die bei den Bürgern der BRD den Eindruck eines heftigen grundsätzlichen Streits zwischen den politischen Parteien erwecken konnten, ist ein Kompromiß, der weit hinter dem zurückbleibt, was selbst unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Gesellschaftssystems der BRD an progressiven Regelungen im Ehe- und Familienrecht vorstellbar und möglich gewesen wäre. Trotz aller herausgekehrter Gegensätzlichkeit der Parteienstandpunkte besteht in Wirklichkeit zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien als systemtragenden Parteien Einigkeit darüber, daß mit der Eherechtsreform Ehe und Familie als systemstabilisie- /I/ Bereits ln Kraft sind seit dem 16. Juni 1976 die Aufhebung der Eheverbote der Geschlechtsgemeinschaft, des Ehebruchs und der Namensehe sowie seit dem 1. JuU 1976 das neue Namensrecht. rende Institutionen erhalten und gestärkt werden sollen. So gab es auch über die im Reformvorhaben gesetzten Schwerpunkte Beseitigung des gesetzlichen Leitbildes der Hausfrauenehe, Übergang vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip als Scheidungsgrund, Versorgungsausgleich nach Ehescheidung, Vereinheitlichung des Familienverfahrens durch Schaffung von Familiengerichten im Grundsatz keine Auseinandersetzungen zwischen den vier Bundestagsparteien. Einigkeit bestand darüber, daß Veränderungen des Ehe-rechts angesichts der „Kluft, die zwischen moralischen Überzeugungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung und den gesetzlichen Normen aufgebrochen ist“/2/, herbeigeführt werden müssen. Die Bereitwilligkeit der herrschenden Klasse der BRD, mit einer Reform auf diese Kluft zu reagieren, hat sicherlich vielfältige Ursachen. Die Familie hat für sie unter den systemstabilisierenden Faktoren einen hohen Stellenwert: als individueller Freiraum mit Ventilfunktion für die auf den einzelnen im Ausbeutungsprozeß wirkenden Zwänge und Drücke, als Refugium und Reproduktionsbereich apolitischen Denkens und Verhaltens und als disziplinierender Faktor für die Werktätigen. Deshalb müssen im Imperialismus die Institutionen „Ehe“ und „Familie“ im Sinne der herrschenden Klasse funktionsfähig gehalten werden. Die offenkundige, gesetzlich geregelte Benachteiligung und Unterordnung der Frau in der Familie, die dem Streben großer Bevölkerungskreise nach /2/ BRD-Bundestag, Stenographischer Bericht, 209. Sitzung, S. 14423. 371;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 371 (NJ DDR 1977, S. 371) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 371 (NJ DDR 1977, S. 371)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X