Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 113 (NJ DDR 1977, S. 113); Berichte Dr. WOLFGANG SCHNEIDER, wiss. Oberassistent, und ROLF SPALTEHOLZ, wiss. Assistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Wissenschaftliche Konferenz zur Rolle des Rechts beim Übergang der sozialistischen Landwirtschaft zur industriemäßigen Produktion Die Bereiche LPG- und Bodenrecht der Sektionen Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig, der Humboldt-Universität Berlin und der Martin-Luther-Univer-sität Halle veranstalteten vom 24. bis 26. November 1976 in Leipzig eine wissenschaftliche Konferenz mit dem Thema „Die Rechtsentwicklung unter den Bedingungen des Übergangs der Landwirtschaft der DDR zur industriemäßigen Produktion und die Ausbildung der Studenten im LPG- und Bodenrecht“. Dazu referierten Prof.Dr.se. R. Hähnert (Leipzig)/!/, Prof. Dr. sc. G. R o h d e (Berlin) und Dozentin Dr. sc. R. Tr aut mann (Halle). Die Konferenz war vor allem in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: 1. Sie führte Rechtswissenschaftler aus der DDR, der UdSSR, der CSSR, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien und der Ungarischen Volksrepublik zusammen, die ihre Standpunkte zu aktuellen, mit dem Übergang der Landwirtschaft zur industriemäßigen Produktion zusammenhängenden Problemen darlegten und Erfahrungen in der Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung austauschten./2/ 2. Es war die erste internationale Zusammenkunft, auf der in großer Breite zu Fragen der Ausbildung und Erziehung der Studenten im LPG- und Bodenrecht gesprochen und der wechselseitige Austausch von Studienplänen und anderen Ausbildungsdokumenten in die Wege geleitet wurde. Die Konferenz führte zu der wichtigen Erkenntnis, daß in den sozialistischen Bruderländern die rechtswissenschaftliche Forschung auch auf dem Gebiet des Rechts der Landwirtschaft auf die Lösung gleicher oder einander sehr ähnlicher Grundaufgaben hinarbeiten muß, weil die politischen, ökonomischen und ideologischen Prozesse, die sich heute in der Landwirtschaft der sozialistischen Staaten vollziehen, von ein und denselben Gesetzmäßigkeiten beherrscht werden. Das kommt auch in der prinzipiellen Übereinstimmung der agrarpolitischen Zielstellungen und darin zum Ausdruck, daß die weitere Ausprägung und Vervollkommnung der nationalen Rechtssysteme auf diesem Gebiet in den einzelnen Ländern höchst aktuell ist. Großes Interesse fanden die Ausführungen zahlreicher Konferenzteilnehmer zu den Aufgaben des Rechts unter den Bedingungen des Übergangs zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft./3/ In der DDR erfolgt dieser Übergang auf dem Wege der ständigen Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zwischen den LPGs und den VEGs sowie den anderen Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Wissenschaftler aus den sozialistischen Bruderländern unterstrichen, daß der Übergang zur industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft die weitere Stärkung des genossenschaftlichen Eigentums bedingt und zur Folge hat und sich das Bündnis zwischen der Klasse der Genossenschaftsbauern lll lll Vgl. hierzu auch R. Hähnert, „Fragen der Rechtsentwicklung unter den Bedingungen des Obergangs der Landwirtschaft zur industriemäßigen Produktion“, in diesem Heft. /2/ Folgende ausländische Rechtswissenschaftler hielten Diäkus-sdonsbeiträge: Prof. Dr. Osipow (Leningrad), Dozent Dr. Rajanow (Ufa), Prof. Dr. Fäbri (Prag), Prof. Dr. Stefänovlo (Koälce), Dozent Dr. Kolesär (Bratislava), Prof. Dr. StelmaChowskl (Warschau), Dozent Dr. Selwa (Wroclaw), Prof. Dr. Lupan (Cluj), Prof. Dr. Földes (PCcs), Dozentin Dr. Domä (Budapest), Dr. Toth (Szeged) und Dozent Dr. Veres (Szeged). /S/ Die hier gegebene Darstellung zu aktuellen Problemen des LPG-ReChts stützt sich in der Hauptsache auf die Referate von Prof. Dr. R. Hähnert und Dozentin Dr. R. Trautmann sowie auf die Diskussionsbeiträge von Dozent Dr. G. Puls (Berlin), Dr. L. Schramm (Halle) und Dozent Dr. E. Siegert (Leipzig). und der führenden Arbeiterklasse auf einer höheren Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung weiterhin bewährt. Es wurde betont, daß in allen sozialistischen Bruderländern als objektive Gesetzmäßigkeit der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sich das kooperative Zusammenwirken staatlicher und genossenschaftlicher Betriebe ausprägt. Die Herausbildung von Wirtschaftsorganisationen in der Landwirtschaft, die sich unter Anwendung industriemäßiger Methoden zu Spezialbetrieben entwickeln und in zunehmendem Maße neben genossenschaftlichem auch staatliches Eigentum nutzen, ist ebenfalls eine in allen Bruderländern zutage tretende Erscheinung, unbeschadet dessen, daß die wirtschaftlichen und juristischen Organisationsformen mehr oder minder große Unterschiede aufweisen. Aus der Tatsache, daß das genossenschaftliche Eigentum (es gibt den Produktivkräften in der Landwirtschaft den erforderlichen Entwicklungsspielraum), auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiterbesteht, leiteten die Konferenzteilnehmer als Schlußfolgerung ab, daß die Genossenschaftsbauern als Klasse, die genossenschaftlich organisierte Arbeit und demzufolge auch das diese Verhältnisse regelnde Recht, das LPG-Recht, nicht an Bedeutung verlieren. Einigkeit bestand jedoch auch dahingehend, daß das traditionelle LPG-Recht den gegenwärtigen Erfordernissen nicht mehr vollauf gerecht zu werden vermag. Es wurde als unumgänglich angesehen, den Gegenstand dieses Rechtszweigs neu abzustecken und hinsichtlich der Abgrenzung zu anderen Zweigen unseres Rechtssystems (u. a. zum Wirtschaftsrecht) klare theoretische Positionen zu erarbeiten. Die Frage, welcher Kreis gesellschaftlicher Beziehungen vom LPG-Recht (als Rechtszweig) erfaßt und geregelt werden müsse, wurde in der Weise beantwortet, daß sich das Recht der LPG nicht auf die rechtliche Regelung der innergenossenschaftlichen Verhältnisse beschränken dürfe, sondern die Beziehungen der gemeinsam organisierten Produktions- und anderen Tätigkeiten mehrerer LPGs einschließen müsse. Dieser Standpunkt basiert auf der nicht zu leugnenden Tatsache, daß sich das genossenschaftliche Eigentum künftig vor allem im Prozeß des kooperativen Zusammenwirkens der LPGs untereinander und zusammen mit den VEGs verwirklicht. Eine der bedeutsamsten strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft der DDR ist gegenwärtig die Umbildung der kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) zu spezialisierten LPGs Pflanzenproduktion und zu VEGs Pflanzenproduktion. Die Teilnehmer der Konferenz äußerten sich zum Gegenstand und Geltungsbereich eines Musterstatuts für diese LPGs, dessen Entwurf entsprechend der vom IX. Parteitag der SED festgelegten Aufgabe inzwischen veröffentlicht und zur Diskussion gestellt worden ist./4/ Zu dem nicht nur in der DDR geführten Meinungsstreit über die Herausbildung bzw. Existenz eines Rechtszweigs „Agrarrecht“ wurde durchgängig die Auffassung vertreten, daß im Agrarrecht kein Rechtszweig, sondern ein komplexes Rechtsgebiet gesehen werden müsse, das die auf den Reproduktionsprozeß der Landwirtschaft im Rahmen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes bezogenen Normen aus verschiedenen Zweigen des Rechtssystems in sich vereinigt. Hl Vgl. Beilage zur Neuen Deutschen Bauernzeitung vom 31. Dezember 1976. 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 113 (NJ DDR 1977, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 113 (NJ DDR 1977, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Linie der Dezernate und des Untersuchungsorgans der Zollverwaltung teilnahmen. Ausgehend davon wurden von den Leitern der beteiligten Organe auf Bezirksebene die Schwerpunkte ihres Zusammenwirkens klarer bestimmt und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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