Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 114 (NJ DDR 1977, S. 114); Interessante Überlegungen wurden zu der Frage vorgetragen, in welchem Maße arbeitsrechtliche Regelungen und Grundsätze in Regelungen des LPG-Rechts einfließen. Da die landwirtschaftliche Arbeit, wesentlich beeinflußt durch die Anwendung industriemäßiger Produktionsmethoden, heute eine grundsätzlich gleiche Arbeitsorganisation und -disziplin wie im Bereich der industriellen Arbeit erfordert, sind die von der Arbeiterklasse mit dem sozialistischen Arbeitsrecht gesammelten Erfahrungen für die Genossenschaftsbauern sehr wertvoll. Andererseits darf aber nicht übersehen werden, daß die Annäherung der genossenschaftlichen Arbeits-, Verteilungs-, Sozial- und Leitungsverhältnisse an die im Bereich des Volkseigentums wirkenden Verhältnisse ein langwieriger Prozeß ist. Angesichts der weiter fortbestehenden genossenschaftlichen Eigentumsverhältnisse steht eine völlige juristische Vereinigung beider Regelungsbereiche keineswegs auf der Tagesordnung. Ein wichtiger Diskussionspunkt war auch die weitere Vervollkommnung der innergenossenschaftlichen Verhältnisse. Einheitlich wurde die Auffassung vertreten, daß die bewährten Grundsätze der genossenschaftlichen Demokratie auch beim Übergang der LPGs zur industriemäßigen Produktion bestehenbleiben. Die Vollversammlung bleibt oberstes Organ der LPG. Neben sie treten neue Formen der Einbeziehung der Genossenschaftsbauern in die eigenverantwortliche Leitung ihrer Betriebe. Es wurde von mehreren Rednern die Bedeutung hervorgehoben, die die Bildung und Tätigkeit von Brigaderäten als Beratungsorgane der Einzelleiter und von Brigadeversammlungen unter den Bedingungen der industriemäßigen Produktion erlangen. Der Umfang der juristischen Betreuung der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe erstreckt sich wie in der Diskussion hervorgehoben wurde auf den gesamten Reproduktionsprozeß der betreuten Betriebe. Der Justitiar soll vor allem aktiv an der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den betreuten Betrieben mitwirken, diese bei der Vorbereitung und Durchführung der Planaufgaben unterstützen und das sozialistische Recht in seinen vielfältigen Formen erläutern. Zum Fragenkomplex des Bodenrechts/5/ bestand ein Hauptanliegen der Konferenz darin, anhand der in der DDR existierenden Bedingungen die Hauptrichtungen für die weitere Vergesellschaftung der Bodennutzung zu kennzeichnen. Die rationelle Gestaltung der Bodennutzung ist gegenwärtig vor allem unter folgenden drei Aspekten bedeutsam: 1. Im Zusammenhang mit der Realisierung des staatlichen Investitionsprogramms erhöhen sich die Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung der Bodennutzungsverhältnisse. 2. In der sozialistischen Landwirtschaft beeinflussen verschiedene neuartige Faktoren (Intensivierung der Bodennutzung, Vertiefung der Kooperation, Anwendung indu- /5/ Zu aktuellen bodenrechtlichen Problemen und einigen daraus für die Lehre und Erziehung zu ziehenden Schlußfolgerungen nahmen Prof. Dr. Rohde, Dr. Schietsch und Dr. Zänker (alle Berlin) Stellung. striemäßiger Produktionsmethoden u. a. m.) die Art und Weise der Nutzung des Bodens. 3. Die zügige Umsetzung des sozialpolitischen Programms erfordert den Ausbau der persönlichen Bodennutzung zur Befriedigung individueller Bedürfnisse der Bürger (bezüglich des Wohnens und der Erholung). Die Neuregelung des Besitzwechsels bei Bodenreformgrundstücken durch die VO vom 7. August 1975 (GBl. I S. 392) stellt eine solche, der Durchsetzung des sozialpolitischen Programms der SED dienende, rechtliche Maßnahme dar. Ausgehend von der enormen Bedeutung, die dem Boden und seiner rationellen Nutzung zukommt, muß der Kodifi-zierung des Bodenrechts ein zentraler Platz eingeräumt werden. Es wurde betont, daß die gesellschaftlichen Bedingungen für die Schaffung eines einheitlichen Bodengesetzbuchs herangereift seien. Die Konferenz beschäftigte sich ferner mit der effektiveren Gestaltung von Lehre und Erziehung im Fach LPG-Recht. Von verschiedenen Seiten her und mit Blick auf speziell gelagerte Problemkreise (Entwicklung der Kooperationsbeziehungen, Gestaltung der inneren Verhältnisse der LPGs) wurde die Notwendigkeit verdeutlicht, aus den sich in der sozialistischen Landwirtschaft vollziehenden Veränderungen auch für die Ausbildung die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Fragen der Neubestimmung des Regelungsgegenstands des LPG-Rechts sollten auch in die Lehrdisziplin LPG-Recht übernommen werden. Eine besondere Rolle spielte in der Konferenz die Auseinandersetzung mit dem Agrarrecht imperialistischer Staaten und mit bürgerlichen Agrarrechtstheorien. Es wurde zusammenfassend herausgearbeitet, daß das Landwirtschaftsrecht der imperialistischen Staaten wie das bürgerliche Recht in seiner Gesamtheit der Aufrechterhaltung der ökonomisch-politischen Macht des Monopolkapitals und der rechtlichen Fundierung der Agrarpolitik des imperialistischen Staates dient. Abschließend kann festgestellt werden, daß die mit der Konferenz angestrebte wissenschaftlich-theoretische Zielsetzung erreicht worden ist. Das äußert sich in folgenden Hauptergebnissen, die im Schlußwort von Prof. Dr. sc. G. R o h d e verdeutlicht wurden: 1. Es ist gelungen, die gesellschaftlichen Prozesse, die gegenwärtig in der sozialistischen Landwirtschaft und hinsichtlich der Vergesellschaftung der Bodennutzung vor sich gehen, zu analysieren und Schlußfolgerungen für die weitere Vervollkommnung des LPG- und Bodenrechts zu ziehen. Besonderes Gewicht hat die Tatsache, daß in allen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft angestrengt daran gearbeitet wird, die landwirtschaftliche Produktion zu intensivieren und unter Ausnutzung vielfältiger Formen der sozialistischen Kooperation industriemäßige Produktionsmethoden durchzusetzen. Dabei sind dem LPG- und Bodenrecht entscheidende Aufgaben gestellt. 2. Die neu gewonnenen Erkenntnisse der Konferenz stellen einen wertvollen Beitrag für die Weiterentwicklung des Lehr- und Erziehungsprozesses an den Universitäten dar. Aus der Praxis für die Praxis Dreistufige Arbeits- und Brandschutzkontrolle sowie Schutzgüteregelungen im Bauwesen In den Betrieben und Kombinaten des Bauwesens haben sich die staatlichen Leiter und die Gewerkschaftsleitungen kontinuierlich bemüht, die materiellen Arbeitsbedingungen planmäßig zu verbessern, ein straffes technologisches Regime zu verwirklichen, nur Arbeitsmittel mit Schutzgüte einzusetzen und die Werktätigen zum arbeits- und brandschutzgerechten Verhalten zu befähigen. Auf diese Weise wurden die Initiativen der Werktätigen im Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit unterstützt. Besonders die im sozialistischen Wettbewerb immer breiter genutzte Bassow-Initiative und die dreistufige Arbeitsund Brandschutzkontrolle haben dazu beigetragen, daß die Arbeitssicherheit ständig erhöht wurde und die Arbeitsunfälle immer weiter zurückgedrängt wurden. Diese Initiativen wirkten sich im Bauwesen so positiv aus, weil die technologischen Besonderheiten in diesem Volkswirtschaftsbereich die mit dem Bauablauf verbundene ständige Veränderung der Arbeitsbedingungen sowohl eine 114;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 114 (NJ DDR 1977, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 114 (NJ DDR 1977, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklärung der Beweisführungsprozeß entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung ist die Festlegung des Zieles der Bearbeitung des jeweiligen Vorganges, weil damit die Potenzen des konkreten Ermittlungsverfahrens - zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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