Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 510

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 510 (NJ DDR 1977, S. 510); 510 Neue Justiz 15/77 Buchumschau Sozialistisches Recht Lehrbuch für das Grundlagenfach Verlag Die Wirtschaft, Berlin 1977; 80 S.; EVP: 2 M Entsprechend dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrates der FDJ vom 7. Dezember 1976 „Für ein hohes Niveau bei der Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED auf dem Gebiet der Berufsausbildung“ wird ab 1. September 1977 das GrundlagÄÄach „Sozialistisches Recht“ in die Berufsausbildung eingeführt. Es soll dazu beitragen, daß sich die Lehrlinge Kenntnisse über das Arbeits-, Famüien- und Zivilrecht sowie das Jugendgesetz aneignen und ihr sozialistisches Rechtsbewußtsein und -verhalten weiter ausprägen. Der Lehrplan für das Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ wurde unter Auswertung sowjetischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse mehrjähriger Untersuchungen des Zentralinstituts für Berufsbildung der DDR sowie von Erprobungen im Forschungszentrum Halle/ Neustadt ausgearbeitet und für die Berufsausbildung von Absolventen der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule als verbindlich erklärt. (Ein Lehrplan für Absolventen der 8. Klasse wird gegenwärtig vorbereitet.) In dem Grundlagenfach sollen den Lehrlingen aller Berufe einheitlich die Wesenszüge, Grundsätze und Aufgaben des sozialistischen Rechts im Rahmen einer planmäßigen und systematischen Stoffvermittlung erläutert werden. Damit wird gleichzeitig die Grundlage für die Einordnung aller berufsspezifischen Rechtsvorschriften (z. B. zivilrechtliche Bestimmungen über das Käuferrecht; Richtlinien der Deutschen Bauordnung; berufs- oder arbeitsspezifische Arbeitsschutzbestimmungen), die in den einzelnen Fächern und Lehrgängen des berufstheoretischen und berufspraktischen Unterrichts behandelt werden, in die Zusammenhänge des sozialistischen Rechts als Ganzes geschaffen. Die im Lehrplan für das'Grundlagenfach konzipierten Aufgaben und Ziele sowie die Lehrplaninhalte in den einzelnen Stoffgebieten sind durch die unmittelbare Verknüpfung der Berufsausbildung mit dem Produktions- und Arbeitsprozeß geprägt Ihre Umsetzung im berufstheoretischen Unterricht stellt hohe Anforderungen an die mit dem Unterricht im Grundlagenfach betrauten Berufspädagogen (vgl. W. Hein/I. Zepezauer, „Zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung des neuen Grundlagenfaches .Sozialistisches Recht1“, Berufsbildung 1977, Heft 4, S. 168 ff.). Bei der qualifizierten Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele des Grundlagenfaches werden die Lehrkräfte, die gründlich auf die Erteilung des Unterrichts vorbereitet wurden,'durch die Herausgabe von Folgematerialien zum Lehrplan unterstützt. Dazu gehören zentral entwickelte Unterrichtsmittel, die in einer staatlichen Ausrüstungsnormative erfaßt sind. Dort sind auch die Mittel angeführt, die zur selbständigen Aneignung des Inhalts von Rechtsvorschriften durch die Lehrlinge in den Unterrichtskabinetten vorhanden sein müssen. Es wird eine Methodische Anleitung, für das Grundlagenfach herausgegeben, die detaillierte methodische und fachliche Hinweise zur Gestaltung de§ Unterrichts in allen Stoffgebieten sowie Empfehlungen für den Einsatz der vorgesehenen Unterrichtsmittel enthält. Zu den Folgematerialien gehört auch das Lehrbuch „Sozialistisches Recht“ für die Lehrlinge, das rechtzeitig mit Unterrichtsbeginn vorliegt. Das Lehrbuch ist im Auftrag und mit Unterstützung des Zentralinstituts für Berufsbildung von einem Autoren- kollektiv unter der Gesamtredaktion von Prof. Dr. J. Michas und Dr. sc. G. Udke entwickelt worden. Es wurde vom Staatssekretariat für Berufsbildung als berufsbildende Literatur zur Erprobung freigegeben. Das Lehrbuch gliedert sich in Übereinstimmung mit den Stoffgebieten des Lehrplanes in 6 Kapitel. Sie behandeln den gesellschaftlichen Auftrag des sozialistischen Rechts und die Verantwortung und Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der sozialistischen Arbeitsrechtsverhältnisse, bei der Durchsetzung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, des Umweltschutzes, bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten. Abschließend wird ein gedrängter Überblick über die Aufgaben und die Verantwortung der Bürger bei der Gestaltung sozialistischer Familienbeziehungen gegeben. Das Lehrbuch wird zweifellos zur Effektivität des Rechtsunterrichts an den Berufsschulen beitragen. Es ist durchgehend von der didaktisch-methodischen Grundstruktur des Unterrichts im Grundlagenfach geprägt: Enge Verbindung der schöpferischen Aneignung von Rechtskenntnissen durch die Lehrlinge mit dem rationalen und emotionalen Bewußtmachen der gesellschaftlichen Notwendigkeit und persönlichen Bedeutsamkeit der sozialistischen Rechtsnormen und der Ableitung persönlicher Konsequenzen für die Tätigkeit und das Verhalten im Betrieb und im persönlichen Leben. In den einzelnen Kapiteln wird die große Verantwortung sichtbar gemacht, die die Jugend auf der Grundlage des Jugendgesetzes für die Durchsetzung des, sozialistischen Rechts trägt. Überzeugend wird die Rolle von Ordnung, Disziplin und Sicherheit am Arbeitsplatz für die Gewährleistung des sozialistischen Rechts dargelegt. Das Lehrbuch regt die Lehrlinge an, die erworbenen Kenntnisse im beruflichen und persönlichen Leben anzuwenden und sich den Inhalt sozialistischer Rechtsnormen selbständig anhand von Rechtsquellen anzueignen. Dazu tragen eine anschauliche Darstellungsweise, geeignete Abbildungen und Gesetzesübersichten am Schluß eines jeden Kapitels bei. Das Lehrbuch wendet sich vorrangig an die Lehrlinge. Das muß der Jurist stets bedenken, wenn er sich mit dem Buch vertraut macht. Ohne den Gehalt der theoretischen Aussagen zu schmälern, mußten sich die Autoren auf die Erläuterung der wesentlichsten Fragen eingebettet in die Aufgaben und Zielstellungen des Grundlagenfaches beschränken. Meines Erachtens ist dies gelungen. Gleichwohl ist dem Autorenkollektiv bei der Vorbereitung der 2. Auflage, an der bereits gearbeitet wird, zu empfehlen, eine Verbesserung einzelner Kapitel anzustreben: Im Kapitel 1 sollte noch stärker die Konzeption des Jugendverbandes zur Durchsetzung des Jugendgesetzes und zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen zum Ausdruck gebracht werden. Kapitel 2 bedarf angesichts der neuen Regelungen im AGB einer Überarbeitung, wobei auch der Zusammenhang zwischen der Regelung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse und der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Jugend, insbesondere mit Hilfe von Jugendförderungsplänen, verdeutlicht werden sollte. In den Kapiteln 3 und 4 sind Hinweise auf die differenzierte persönliche Verantwortlichkeit für schuldhafte Verletzungen der entsprechenden Rechtsvorschriften angebracht. Kapitel 5 sollte konzeptionell nochmals durchdacht werden. Es erscheint nicht sinnvoll, das Kapitel mit den Aufgaben des Strafrechts zu beginnen. Diese sollten vielmehr in die staatlichen und gesellschaftlichen Bemühungen zur Zurückdrängung der Kriminalität eingeordnet werden, wobei in einem gesonderten Abschnitt die Vorbeugung von Straftaten unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben- der Betriebe und des Jugendverbandes be-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 510 (NJ DDR 1977, S. 510) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 510 (NJ DDR 1977, S. 510)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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