Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 509

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 509 (NJ DDR 1977, S. 509); Neue Justiz 15/77 509 hat sich von der vorwiegenden Konfliktbearbeitung und Rechtsvertretung verstärkt zu einer prophylaktischen Arbeit bei der Entfaltung der mobilisierenden und organisierenden Rolle des Rechts, zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins entwickelt. Der Justitiar hat jetzt im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und den gesellschaftlich tätigen Kräften sowie den Leitungskadern eine große persönlich schöpferische Aktivität bei der Organisierung und Koordinierung der Rechtspropaganda und der Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen zu entfalten.* Die Partei der Arbeiterklasse, die Gewerkschaft, die FDJ und die anderen ehrenamtlich auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts tätigen Kräfte haben, ebenso wie die Leiter in den Produktionsbetrieben, das gleiche Ziel, nämlich überall im täglichen Leben die Einhaltung des sozialistischen Rechts durchzusetzen und die bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen zu entwickeln. Aus dieser gleichen Zielstellung ergibt sich objektiv auch die Notwendigkeit, Rechtspropaganda und -erziehung im Betrieb zu koordinieren. Die Analyse im VEB Gießerei „Rudolf Harlaß“, Karl-Marx-Stadt, zeigte, daß jeder 7. Werktätige des Betriebes in einer gesellschaftlichen Funktion an der Rechtsverwirklichung mitarbeitet. Das sind z. B. Schöffen, Schiedsrichter beim Vertragsgericht, Abgeordnete, ehrenamtliche Arbeitsschutzinspektoren, FDJ-Kontrollposten und Mitglieder der Konflikt- sowie Rechtskommissionen, der Verkehrssicherheitsaktive, der ehrenamtlichen Kontrollgruppen für Ordnung, Sicherheit sowie Qualität und andere gewerkschaftliche Kommissionen. Durch Einbeziehung dieser Kräfte erreicht man eine breite Massenwirksamkeit bis in die Arbeitskollektive bei der Festigung des Rechts- und Verantwortungsbewußtseins und bei der Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Die Koordinierung führt damit zugleich zu einer höheren Effektivität. Dabei gilt es, die Entwicklung des Rechts- und Verantwortungsbewußtseins und die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eng mit den Anstrengungen aller Werktätigen im Wettbewerb um die Erreichung hoher Produktionsergebnisse, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Qualitätsverbesserung zu verbinden. Dadurch wird die Rechtsarbeit zum produktionsfördernden Element im Betrieb. Die Lösung der ökonomischen Aufgaben, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Erhöhung der Effektivität, erfordern unabdingbar die Hebung des Rechtsbewußtseins und die Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Da diese Aufgaben gleichermaßen wenn natürlich aus unterschiedlicher Sicht bzw. Verantwortung heraus vor der Betriebsparteiorganisation, der Gewerkschaftsleitung und der staatlichen Leitung stehen, wurde ein gemeinsamer Maßnahmeplan dieser drei Leitungen als einheitliches Führungsinstrument für die Rechtsarbeit, Rechtspropaganda und Rechtserziehung ausgearbeitet. Dem Justitiar wurde die Koordinierung der Aufgaben übertragen. Seit nunmehr drei Jahren hat sich diese Arbeitsweise in unserem Betrieb bewährt Wir fassen in dem jährlichen Maßnahmeplan die Aufgaben in einem einheitlithen Dokument zusammen. In diesem Maßnahmeplan werden konkret mit Verantwortlichkeit und Terminen die einzelnen Aufgaben festgelegt. Er enthält u. a. Aufgaben zur Entfaltung und Weiterentwicklung des Wettbewerbs um die Anerkennung als „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, Schulungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für alle Leiter, einschließlich der Meister, Maßnahmen zur Qualifizierung auf verschiedenen ‘Rechtsgebieten und Aufgaben zur Ausbildung im Ar- beits-, Gesundheits- und Brandschutz, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Verkehrsteilnehmerschulung, gezielte Schulungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts für bestimmte Bereiche, Schulungsmaßnahmen für die Mitglieder der Konfliktkommissionen, des Neuereraktivs und anderer Kommissionen. Der Maßnahmeplan enthält auch Festlegungen über populärwissenschaftliche Veranstaltungen nach unterschiedlichen Interessengebieten der Werktätigen. Der Plan für das Jahr 1977 enthält u. a.: ein Leserforum zur Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“ und gezielte Auswertung der Femsehreihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“, Frauenforen in allen Fertigungsbereichen zu Rechtsanliegen der Frauen, zum ZGB und zu Erziehungsfragen, Vorträge und Diskussionen über das Zivilrecht und Auswertungen von Rechtsverletzungen vor Arbeitskollektiven,. £ Vorträge vor Jugendlichen, speziell zu den Themen „Jugendkriminalität“ und „Rowdytum oder Übermut?“ Die Rechtspropaganda wird vor allem in den Arbeitskollektiven geleistet. Wir organisieren die. Veranstaltungen in der Regel gemeinsam mit der URANIA und der Vereinigung der Juristen sowie den zuständigen AGL-Vorsitzenden, FDJ-Sekretären und Vorsitzenden der Frauenausschüsse. Der gemeinsame Maßnahmeplan wird jährlich nach Diskussion in einer Koo'rdinierungsberatung bestätigt. Die Arbeitspläne der gesellschaftlich tätigen Kräfte bauen entsprechend der speziellen Aufgabenstellung und unter Wahrung ihrer Selbständigkeit auf 'diesen Plan auf. Bewährt hat sich, die Erfüllung der Aufgaben in das System der Rechenschaftslegungen der Leiter und Kollektive einzubeziehen. Das erfolgt durch den Betriebsdirektor insbesondere in einer jährlichen Klausurtagung der erweiterten staatlichen Leitung mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und durch die BGL zu den jährlich durchgeführten Rechtskonferenzen. Für die Koordinierung ist auch hier der Justitiar in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Rechtskommission der BGL verantwortlich. Aus der Analyse über die Realisierung der Aufgaben des jeweiligen Planjahres unterbreitet der Justitiar Entscheidungsvorschläge für den Inhalt der weiterhin durchzuführenden Maßnahmen im Folgejahr. Durch den 1. Sekretär der BPO, den Vorsitzenden der BGL und den Betriebsdirektor wird eingeschätzt, daß bedeutende Fortschritte bei der Ausprägung des Rechtsbewußtseins unserer Werktätigen eingetreten sind. So wurde die Verantwortlichkeit der Leitungskräfte für die Rechtsarbeit in ihren Bereichen gefestigt. Die ressortmäßige Bearbeitung von Rechtsfragen ist beseitigt. Die termin- und qualitätsgerechte Vertragserfüllung wird straff organisiert und kontrolliert. Frühere Tendenzen der Unterschätzung des Wirtschaftsrechts und Inkonsequenz bei der Berechnung von Sanktionen sind überwunden. Die Leiter nutzen das Arbeitsrecht als Hebel zur Organisation der Arbeit und zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin. Die Zahl der Arbeitsrechtsstreitigkeiten ist zurückgegangen. Weitere Ergebnisse zeigen sich in der Zurückdrän-gung von Arbeitsunfällen, der Senkung des Auschusses und in der erhöhten Beteiligung der Werktätigen in der Neuererbewegung. Insgesamt schlagen sich also die Ergebnisse der planmäßigen koordinierten Rechtsarbeit in stabiler Planerfüllung und in der Steigerung der Arbeitsproduktivität nieder. Die Verpflichtung unseres Betriebskollektivs, zu Ehren des 60. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution eine kontinuierliche Planerfüllung über 100 Monate abzurechnen, ist deutlicher Ausdruck des gestiegenen sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins unserer Werktätigen. Vgl. hierzu K.-H. Christoph, „Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechtserziehung und Rechtspropaganda“, NJ 1977 S. 100 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 509 (NJ DDR 1977, S. 509) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 509 (NJ DDR 1977, S. 509)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X