Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 257 (NJ DDR 1977, S. 257); liehen Anliegen Rechnung getragen, Strafgefangene jederzeit sicher zu verwahren. In diesem Zusammenhang sei hervorgehoben, daß nur in etwa einem Drittel aller Fälle bei begangenen Straftaten Strafen mit Freiheitsentzug durch die Gerichte ausgesprochen werden. Bei den in den Strafvollzug eingewiesenen Personen war also infolge schwerwiegender Gesetzesverstöße die Anwendung einer Strafe mit Freiheitsentzug unausweichlich. Der Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug gebührt deshalb nach wie vor ungeteilte Aufmerksamkeit. Den Erfordernissen der sicheren Verwahrung unter Beachtung der Gefährlichkeit der Straftat und der Höhe der Freiheitsstrafe tragen die Trennungsgrundsätze entsprechend Rechnung. Die Bestimmungen für die Erziehung der Strafgefangenen sind im vorliegenden Entwurf präziser gefaßt. Die Einbeziehung der Strafgefangenen selbst in den Erziehungsprozeß wurde grundsätzlich weitergeführt. Wichtige Prinzipien des Vollzuges, wie Aufrechterhaltung persönlicher Verbindungen der Strafgefangenen mit ihren Angehörigen oder Mitwirkung staatlicher Organe und die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in den Erziehungsprozeß, wurden in Auswertung der Erfahrungen umfassender ausgestaltet. Diese Prinzipien haben nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Vorbereitung der Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger in das gesellschaftliche Leben. Der Gesetzentwurf enthält ferner Grundsätze der Unterbringung, Versorgung und medizinischen Betreuung der Strafgefangenen. Damit werden diese wichtigen Bestimmungen für die Durchführung des Strafvollzuges erstmalig auch gesetzlich verankert. Auf der Grundlage der übereinstimmenden Zielstellung und des Charakters des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug in den sozialistischen Staaten wurden und werden systematisch und schöpferisch bewährte Erfahrungen der Bruderländer für die weitere Vervollkommnung der Gestaltung des Strafvollzuges in der Deutschen Demokratischen Republik ausgewertet und, soweit möglich, angewandt. Sie haben gleichfalls bei der Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes Berücksichtigung gefunden. Anforderungen an Angehörige des Strafvollzuges und gesellschaftliche Kräfte Die Gesetzentwürfe stellen an alle, die zu ihrer Verwirklichung Verantwortung tragen, qualitativ neue Ansprüche. Namentlich die Angehörigen des Strafvollzuges, die eine bedeutungsvolle und komplizierte Tätigkeit ausüben, haben noch höheren Anforderungen gerecht zu werden. Die Angehörigen des Strafvollzuges erfüllen, ausgerüstet mit dem erforderlichen politischen und fachlichen Wissen, guter Allgemeinbildung, pädagogischen und psychologischen Kenntnissen und Fähigkeiten, ihren verantwortungsvollen Auftrag. Durch korrektes und sachliches Auftreten, stets vorbildliches Handeln werden sie die ihnen mit diesem Gesetz auferlegten Pflichten jederzeit gewissenhaft wahmeh-men. Der Erziehungsprozeß im Strafvollzug wird wirkungsvoll unterstützt von zahlreichen gesellschaftlichen Kräften der Kollektive in den Betrieben, in denen Strafgefangene zur Arbeit eingesetzt sind, Mitarbeitern der Volksbildung, des Gesundheitswesens und anderer staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung wirken viele ehrenamtliche Helfer, vor allem der örtlichen Räte, mit. Diese Bürger scheuen weder Zeit noch Mühe und leisten seit Jahren eine dankenswerte erzieherische Arbeit. Auf der Grundlage der neuen Gesetze wird diese aufopferungsvolle Tätigkeit, die von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist, noch stärker zum Tragen kommen. Wiedereingliederung Strafentlassener als gesamtgesellschaftliches Anliegen Auch in dem Entwurf des Gesetzes über die Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger in das gesellschaftliche Leben wird den gewachsenen Möglichkeiten Rechnung getragen, die sich aus der gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung unserer Republik namentlich nach dem VIII. Parteitag der SED ergeben. Sie noch zielstrebiger und wirksamer für den Wiedereingliederungsprozeß, für die weitere Erziehung, konkrete Hilfe und Unterstützung des betreffenden Bürgers zu nutzen ist eines der vordringlichsten Anliegen des vorliegenden Entwurfs. Der Gesetzentwurf bringt nachdrücklich die prinzipielle Stellung des sozialistischen Staates zum straffällig gewordenen Menschen zum Ausdruck. Er hebt die Wiedereingliederung des Bürgers als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen hervor. Vor allem durch die gleichberechtigte Eingliederung in den Arbeitsprozeß und weitere gesellschaftliche Einflußnahme ist der Wille des aus dem Strafvollzug entlassenen Bürgers zu fördern und zu festigen, künftig die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und die allgemeingültigen Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu achten. Damit orientiert der Gesetzentwurf zugleich auf die konkrete Vorbeugung von Rückfallkriminalität. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, daß der Entwurf die Besonderheiten der Wiedereingliederung Jugendlicher berücksichtigt und auch dazu spezielle Regelungen getroffen wurden. Allseitig geht der Gesetzentwurf von den Möglichkeiten zur Einbeziehung entsprechender gesellschaftlicher Kräfte in den Wiedereingliederungsprozeß aus und trifft die erforderlichen Festlegungen. Die örtlichen staatlichen Organe haben jahrelang bedeutsame Erfahrungen bei der Wiedereingliederung gesammelt. Diese finden in dem Gesetzentwurf ihren Niederschlag, um sie nunmehr rechtsverbindlich noch stärker zum Tragen zu bringen. Konkret wird die Verantwortung der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Territorium der entsprechende Bürger seinen Wohnsitz hat, für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung bestimmt. Ebenso die Pflichten der Leiter der Betriebe und Einrichtungen, in deren Bereich der Betreffende künftig arbeiten wird. Selbstverständlich bilden die Erziehung im Strafvollzug und die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürger in das gesellschaftliche Leben eine Einheit. Im Interesse der größeren Verständlichkeit und Überschaubarkeit unserer Rechtsnormen ist vorgesehen, 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 257 (NJ DDR 1977, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 257 (NJ DDR 1977, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraph, Ziffer bis Strafprozeßordnung sein, die Festnahme auf frischer Tat sowie die Verhaftung auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls.

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