Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 256 (NJ DDR 1977, S. 256); Weitere Erhöhung der Wirksamkeit des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung Strafentlassener Bürger Rede des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, Generaloberst Friedrich Dickel, zur Begründung des Strafvollzugsgesetzes und des Wiedereingliederungsgesetzes vor der Volkskammer am 7.4.1977 Mit den Entwürfen des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und des Gesetzes über die Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger in das gesellschaftliche Leben wird der Forderung des IX. Parteitages der SED entsprochen, die Vervollkommnung des sozialistischen Rechts planmäßig fortzuführen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung zu bringen. Das derzeit gültige Gesetz vom 12. Januar 1968 stimmt nicht mehr mit dem in der Deutschen Demoratischen Republik erreichten Entwicklungsstand überein. Die gesellschaftlichen Potenzen für die Erziehung der Strafgefangenen zu gewissenhafter Einhaltung der Gesetze und verantwortungsbewußtem Verhalten sowie auch für eine wirksame Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger in das gesellschaftliche Leben sind beträchtlich gewachsen. In den letzten Jahren wurden bereits wesentliche Schritte getan, um die veränderten Bedingungen und die gewonnenen Erfahrungen sowohl im Strafvollzug als auch bei der Wiedereingliederung zu berücksichtigen. Grundsätze für den Strafvollzug im sozialistischen Staat Die Entwürfe der neuen Gesetze entsprechen unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung. Sie gehen davon aus, daß in Verwirklichung des sozialistischen Humanismus auch den mit dem Gesetz in Konflikt Geratenen im Strafvollzug ihre grundlegenden Rechte garantiert werden. Im Strafvollzug wird zielstrebig darauf hingewirkt, die Strafgefangenen durch vielfältige erzieherische Maßnahmen wieder in die Gesellschaft einzugliedem. Sie unterliegen keiner Diskriminierung und werden nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt. Die mit dem Freiheitsentzug verbundenen Beschränkungen, so die äußere Bewegungs- und Handlungsfreiheit, werden nur in dem Maße vorgenommen, wie sie für die erfolgreiche Durchführung des Vollzuges erforderlich sind. Unser sozialistischer Staat läßt sich von dem Grundsatz leiten, daß die von einem Gericht der DDR zu unbedingter Freiheitsstrafe Verurteilten weiterhin Mitglieder der Gesellschaft sind und im Strafvollzug so erzogen werden sollen, damit sie künftig die Gesetze einhalten. Die sozialistische Gesellschaft nimmt auch während des Vollzuges der Strafe durch eine ganze Reihe von Aktivitäten ihre Verantwortung für den Strafgefangenen wahr. Deutlich werden die Rechte und Pflichten der Strafgefangenen und ihre Verwirklichung, besonders das Recht auf Arbeit einschließlich der Persönlichkeitsentwicklung im Arbeitsprozeß, hervorgehoben. Der Entwurf des neuen Strafvollzugsgesetzes rückt die Rolle der sozialistischen Gesellschaft und den Charakter des Staates als wesentlich für die Bestimmung des Inhalts und die Gestaltung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug stärker in den Vordergrund. Er geht davon aus, daß unsere Rechtsordnung, deren Bestandteil auch der Strafvollzug ist, der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie und damit unserer Gesellschaft und ihren Bürgern dient. Insgesamt wird der vorliegende Gesetzentwurf über den Strafvollzug durch die stärkere Hervorhebung des Erziehungsfaktors, die eindeutige Regelung der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen sowie die konkrete Ausprägung der vollzugsregelnden Bestimmungen charakterisiert. Zur Verdeutlichung des grundsätzlichen Anliegens des neuen Entwurfs einige Bemerkungen zu einzelnen vorgesehenen Regelungen. Der Arbeitseinsatz Strafgefangener erfolgt in entsprechender Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen in der Regel in der volkseigenen Industrie. Davon ausgehend enthält der Gesetzentwurf Festlegungen, mit denen die Stellung des Strafgefangenen im Arbeitsprozeß klarer bestimmt wird. Mit dem Entwurf wird der Grundsatz der Sicherstellung der Unterhaltsberechtigten der Strafgefangenen auf der Grundlage der Festlegungen des Familiengesetzbuchs gesetzlich verankert. Neu wird geregelt, daß die Dauer des Arbeitseinsatzes des Strafgefangenen nach der Entlassung aus dem Strafvollzug einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt wird. Damit wird verhindert, daß für ihn und seine Familie ggf. noch lange Zeit nach der Entlassung aus dem Strafvollzug finanzielle Auswirkungen der Straftat auftreten. Einheit von sicherer Verwahrung und Erziehung im Strafvollzug Im Kapital II wurden die grundsätzlichen Bestimmungen für die Gestaltung des Vollzuges aufgenommen. Hier wird eine wesentliche Änderung vorgenommen. Die bisherige starke Differenzierung hat sich nicht bewährt. Der vorliegende Entwurf sieht eine Reduzierung der Differenzierungsgrundsätze vor. Künftig soll der Vollzug der Freiheitsstrafe im „allgemeinen Vollzug“ oder „erleichterten Vollzug“ erfolgen. Auch diese Regelung wird dazu beitragen, die Wirksamkeit der Erziehung im Strafvollzug weiter zu erhöhen. Es ist vorgesehen, den Vollzug der Freiheitsstrafe an Jugendlichen nur noch in Jugendhäusem durchzuführen, um damit deutlich die Unterschiede zum Strafvollzug an Erwachsenen hervorzuheben und bessere Erziehungsmöglichkeiten zu schaffen. So wie generell wird besonders auch im Jugendstrafvollzug der Einbeziehung der Familienangehörigen dieser Jugendlichen bei der Erziehung hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Regelmäßig finden Aussprachen mit Erziehungsberechtigten und Vertretern des öffentlichen Lebens statt. Sie werden über die Entwicklung der Jugendlichen informiert und erhalten Einblick in die Berufsausbildung. Gerade im Jugendstrafvollzug besteht seit Jahren eine gute, ja vorbildliche berufliche Ausbildung, verbunden mit schulischen, allgemeinen Bildungsmaßnahmen. Konsequent vom Zweck der Strafen mit Freiheitsentzug und ihrem wirksamen Vollzug ausgehend, ist die Einheit von Sicherheit und Erziehung als durchgängiges Prinzip gestaltet. Damit wird dem gesellschaft- 256;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 256 (NJ DDR 1977, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 256 (NJ DDR 1977, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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