Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 487

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 487 (NJ DDR 1976, S. 487); rische Einwirkung auf den Verurteilten zuständigen Leiter sowie die Arbeitskollektive zu übermitteln./!)/ Die Kontrolle über die Verwirklichung der gemeinnützigen Freizeitarbeit übt das Gericht hauptsächlich durch die ihm gemäß § 12 Abs. 2 der 1. DB zur StPO vom Rat des Kreises zu übermittelnden Mitteilungen aus. Das schließt jedoch nicht aus, daß sich das Gericht auch zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der weiteren Kontrolle des Bewährungsverhaltens des Verurteilten verschafft, insbesondere durch Berichte des für die erzieherische Einwirkung zuständigen Leiters, des Arbeitskollektivs und der Schoflen. Notwendig ist, daß das Gericht jederzeit über den Stand der Verwirklichung der von ihm ausgesprochenen Verpflichtungen zu gemeinnütziger Freizeitarbeit informiert ist. Um die Gesamtübersicht zu gewährleisten, empfiehlt sich außer den notwendigen Unterlagen in den einzelnen Verfahrensakten eine listenmäßige Zusammenstellung. Auf diese Weise kann das Gericht ohne größeren Aufwand schnell erkennen, in welchen Fällen die Verwirklichung einer Verpflichtung unangemessen lange dauert und wann über den Rat des Kreises auf eine Beschleunigung der Verwirklichung Einfluß zu nehmen ist. Von großer Bedeutung für die Verwirklichung der Verpflichtung zu gemeinnütziger Freizeitarbeit ist, daß die Gerichte in allen Fällen, in denen der Verurteilte insbesondere nach entsprechenden Bemühungen des Einsatzbetriebes oder des Rates des Kreises die Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, sofort mit der gebotenen Konsequenz reagieren. Das ist erforderlich, um Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Verpflichtung in einem möglichst frühen Stadium zu überwinden und eine Verfestigung des /9/ Zum Inhalt und zur Form der Informationen, Hinweise und Empfehlungen an die für die erzieherische Einwirkung auf den Verurteilten zuständigen Leiter und die Kollektive vgl. H. Weber/H. Willamowski/A. Zoch, a. a. O., S. 677 f. und 715 f., sowie R. Stranovsky, a. a. O., S. 82. pflichtwidrigen Verhaltens des Verurteilten nicht zuzulassen. Besonders bei Informationen der Räte der Kreise über Pflichtverletzungen von Verurteilten (z. B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, wiederholte Bummelei während des Einsatzes, Störungen des Arbeitsablaufs) haben die Gerichte zügig die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Wenn die Gerichte die gesetzlichen Möglichkeiten zur erzieherischen Einwirkung auf die zu Freizeitarbeit Verpflichteten rechtzeitig und in differenzierter Weise anwenden, erreichen sie in der Regel positive Ergebnisse. Nach einer erzieherischen Aussprache und der Erteilung einer Verwarnung wegen des disziplinlosen Verhaltens erfüllen diese Verurteilten ihre Verpflichtungen meistens ordnungsgemäß, so daß die Anordnung des Vollzugs der angedrohten oder der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe selbst bei anfänglichem Nichterscheinen zum Arbeitseinsatz nicht erforderlich wird. So informierte z. B. die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates der Stadt das Kreisgericht Rostock-Stadt darüber, daß ein zu fünf Tagen Freizeitarbeit Verpflichteter nach der ersten Aufforderung nicht zur Arbeit erschienen war. Daraufhin führte das Kreisgericht mit dem Verurteilten wegen seines pflichtwidrigen Verhaltens gemäß § 35 Abs. 5 und § 342 Abs. 5 StPO eine erzieherische Aussprache und erteilte ihm eine Verwarnung. Das bewirkte, daß die Verwirklichung der Verpflichtung bereits nach zwei Monaten abgeschlossen war. Haben Verwarnung und erzieherische Aussprache jedoch ausnahmsweise nicht den gewünschten Erfolg, müssen die Gerichte unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände prüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf der Bewährungszeit (§§ 35 Abs. 4 Ziff. 2, 45 Abs. 6 Ziff. 2 StGB; §§ 344 Abs. 2, 350 a Abs. 2 StPO) vorliegen, und die notwendigen Entscheidungen treffen. Aus anderen sozialistischen Ländern WLADIMIR IWANOWITSCH TEREBILOW, Minister der Justiz der UdSSR Der XXV. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben der Justizorgane und Gerichte in der UdSSR Die XXV. Parteitag zog das Fazit der Tätigkeit in allen Bereichen des politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Löbens in unserem Land und legte für einen längeren Zeitraum die Hauptrichtungen der Innen- und Außenpolitik des Sowjetstaates fest. Bei der Entwicklung des politischen Systems der Sowjetgesellschaft geht es um die Vervollkommnung des sozialistischen Staatswesens, die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie, die Stärkung der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, die Aktivierung der Arbeit der gesellschaftlichen Organisationen. Ergebnisse der bisherigen Gesetzgebungsarbeit Wie auf dem Parteitag festgestellt wurde, sind in der letzten Zeit auf Initiative der Partei- und Regierungsorgane neue Gesetze ausgearbeitet und beschlossen worden, die große soziale und politische Bedeutung haben. Es wurden Normativakte vorbereitet, die Lebensbereiche betreffen, welche früher von der rechtlichen Regelung nicht berührt wurden. Damit wurden die Rechtsnormen mit dem neuen von unserer Gesellschaft erreichten Stand in Einklang gebracht. Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU wurden die Grundlagen der Gesetzgebung über die Volksbildung und über die Bodenschätze sowie weitere Akte über die Nutzung der Naturreichtümer und den Umweltschutz erlassen. Von der Regierung der UdSSR wurden umfassende Akte zur Vervollkommnung des Systems der Leitung der Volkswirtschaft erlassen: die Ordnungen über die Industrievereinigungen, über die Produktionsvereinigung (Kombinat), über die Wissenschafts-Produktionsvereinigung und andere. Mit dem Erlaß dieser Akte und der früher beschlossenen Allgemeinen Ordnung über die Ministerien der UdSSR wurde die Schaffung der Rechtsgrundlage für die Tätigkeit aller Leitungsbereiche in der Volkswirtschaft im wesentlichen abgeschlossen. In Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Justizorgane aktiv an der Vervollkommnung und Systematisierung der Gesetzgebung mitgewirkt. Mitarbeiter der Justiz waren an der Ausarbeitung der Entwürfe aller wichtigen Gesetzgebungsakte der UdSSR beteiligt, die in den letzten Jahren angenommen wurden. Ferner wurde an der Vorbereitung von Vorschlägen für die Außerkraftsetzung von Normativakten weitergear- 48 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 487 (NJ DDR 1976, S. 487) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 487 (NJ DDR 1976, S. 487)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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