Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 488 (NJ DDR 1976, S. 488); beitet. (Vom Gesetzgeber und der Regierung wurden einige tausend veraltete Normen außer Kraft gesetzt.) Im Aufträge der Regierung wurde unter Mitwirkung des Ministeriums der Justiz der UdSSR der Plan für die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen für die Wirtschaftsgesetzgebung vorbereitet, der jetzt realisiert wird. Die Entwürfe aller wichtigen Gesetzgebungsakte werden jetzt in der Regel nach Plänen vorbereitet, die durch die Regierung bestätigt wurden, und sie werden vor allem von den Wirtschaftsministerien und Ämtern selbst unter aktiver Mitwirkung der Justizorgane und der Rechtswissenschaftler erarbeitet. Intensiv wurde an der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Regelung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW gearbeitet. Es wurde eine einheitliche Klassifikation für die Erfassung der Gesetzgebung ausgearbeitet. Die Justizministerien der Unionsrepubliken werden zentral mit den Karteikarten der Unionsgesetzgebung beliefert, und alle Gerichte sowie Justizorgane und -einrichtungen erhalten eine Kartei der Normativakte, die im Bulletin der laufenden Gesetzgebung veröffentlicht sind. Auch in den Unionsrepubliken wurde eine umfangreiche Arbeit zur Vervollkommnung der Gesetzgebung geleistet. Das betrifft vor allem die Gesetzbücher über den Boden, die Gewässemutzung und die Besserungsarbeit, die Gesetzbücher der Arbeit u. a. m. Diese Arbeit wurde zum größten Teil von den Justizministerien der Republiken geleitet. Praktisch wurde in den Justizministerien aller Republiken ein zweckmäßiges, einheitliches System für die Erfassung der geltenden Gesetzgebung geschaffen. Das Schwergewicht aber hat das Ministerium der Justiz der UdSSR in den letzten vier Jahren auf die Vorbereitung und Herausgabe der Sammlung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der UdSSR gelegt. Diese Arbeit ist von größter staatlicher Bedeutung und verfolgt drei Ziele: den Staats- und Wirtschaftsorganen die geltende Gesetzgebung in geschlossener einfacher und geeigneter Form zugänglich zu machen, veraltete Akte aus der Gesetzgebung zu entfernen und die Grundlage für die weiteren Arbeiten zur Kodifizierung der Unions- und der Republikgesetzgebung, d. h. eine feste Basis für die Herausgabe des Gesetzbuchs des Sowjetstaates zu schaffen, die in den Beschlüssen des XXV. Parteitages gefordert wird. Die Vorbereitung der Sammlung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nähert sich jetzt ihrem Ende. Der Abschluß dieser Arbeit wird ein guter Beitrag der Juristen zu Ehren des 60. Jahrestages der Sowjetmacht sein. In den letzten Jahren ist auch in den Unionsrepubliken beschlossen worden, systematische Sammlungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republiken herauszugeben. Viele Ministerien der Justiz in den Republiken arbeiten intensiv an der Vorbereitung der Sammlungen. Jedoch muß festgestellt werden, daß erst in fünf Republiken (in der Belorussischen SSR, der Kasachischen SSR, der Aserbaidshanischen SSR, der Litauischen SSR und der Lettischen SSR) einzelne Bände erschienen sind. Weitere Vervollkommnung der Gesetzgebung Es ist zwar eine umfangreiche Arbeit zur Kodifizierung und Systematisierung der Gesetzgebung geleistet worden; dennoch können wir uns in Auswertung der Beschlüsse des XXV. Parteitages nicht mit dem erreichten Stand zufriedengeben, zumal die Gesetzgebung die Grundlage für die gesamte Rechtsarbeit ist. Unter Gesetzlichkeit verstehen wir gewöhnlich die Durchführung der geltenden Gesetze durch alle Institutionen, Staatsfunktionäre und Bürger. Um die Forderungen der Gesetze aber erfüllen zu können, müssen die Gesetze selbst vorhanden sein. Das bedeutet, daß die Sorge um die Gesetzlichkeit mit der Vorbereitung und dem Erlaß der Gesetzgebungsakte beginnt. Deshalb müssen alle Justizorgane und -einrichtungen, alle Juristen an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und an der Systematisierung der Gesetzgebung mitwir-ken und dies als festen Bestandteil ihrer Tätigkeit betrachten. Die Mitwirkung an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen sollte eine erstrangige Aufgabe und jedenfalls eine der Hauptaufgaben der Rechtswissenschaftler sein. Das Grundanliegen und Ergebnis vieler rechtswissenschaftlicher Untersuchungen sollte stets mehr oder weniger die Behandlung von Problemen der strikten Anwendung und der Vervollkommnung der geltenden Gesetzgebung sein. Welche praktischen Schwerpunktaufgaben ergeben sich in Auswertung der Beschlüsse des XXV. Parteitages für die Mitarbeiter der Justizorgane auf dem Gebiet der Kodifizierung und Systematisierung der Gesetzgebung sowie bei der Mitwirkung zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen? Zunächst kommt es darauf an, die Arbeit an der Herausgabe der Sammlung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der UdSSR abzuschließen und Verzeichnisse der außer Kraft gesetzten Akte vorzubereiten. Es sei hervorgehoben, daß der Abschluß der Vorbereitungsarbeiten für die Sammlung die wichtigste und vordringlichste Aufgabe ist, die bis zum 60. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution zu erfüllen ist. Das bedeutet jedoch keineswegs, daß damit die Arbeit zur Systematisierung der Gesetzgebung abgeschlossen ist. Der Abschluß dieses Stadiums gestattet vielmehr, zu einer qualitativ neuen Stufe der Systematisierung überzugehen. Auf dem Parteitag wurde die Aufgabe gestellt, ein Gesetzbuch des Sowjetstaates herauszugeben. Das wird, wie im Bericht des Genossen L. I. Breshnew hervorgehoben wurde, zu einer höheren Stabilität unserer gesamten Rechtsordnung beitragen und unsere Gesetze allen Sowjetbürgern zugänglicher machen. Die Schaffung des Gesetzbuchs wird sich nach unserer Ansicht wesentlich von der Vorbereitung der Sammlung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden. Dieser Unterschied äußert sich vor allem darin, daß die Schaffung des Gesetzbuchs eine gewisse Präzisierung des Systems der Sowjetgesetzgebung erfordert. Die Vorbereitung des Gesetzbuchs setzt ferner eine eingehendere Überprüfung veralteter Normativakte, die Ersetzung zahlreicher Akte zu gleichen Fragen durch ein „komplexes, einheitliches“ Gesetz oder einen Regierungsbeschluß sowie die Ausarbeitung neuer Akte zu bisher nicht geregelten Fragen voraus. Viel ist auch zu tun, um in Durchführung des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 25. Juni 1975 die rechtliche Regelung der Wirtschaftstätigkeit zu verbessern. Es ist ein Plan für die Ausarbeitung von Entwürfen im Bereich der Wirtschaftsgesetzgebung für die nächsten drei bis vier Jahre vorzubereiten und der Regierung vorzulegen. Zur Lösung der Aufgaben dieses Planes ist die Koordinierung der Arbeit der Wirtschaftsministerien und Ämter zu sichern. Es muß ihnen die notwendige methodische Unterstützung gegeben werden, und es ist eine entsprechende Kontrolle auszuüben. Ferner muß unmittelbar an der Vorbereitung der Entwürfe der in diesem Plan vorgesehenen wichtigsten Akte mitgearbeitet werden. 488;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 488 (NJ DDR 1976, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 488 (NJ DDR 1976, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Abschnitt Absatz Seite Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien Besuchsverkehr, Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter Aufenthalt im Freien Überwachung des Besuchsverkehrs Postkontrolle Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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