Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 411

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 411 (NJ DDR 1976, S. 411); innewohnende erzieherische Wirksamkeit zielstrebiger und verstärkt zu nutzen, nach wie vor aktuell ist, da insbesondere die Verhandlungen an Ort und Stelle zahlenmäßig gering sind und noch nicht den Erfordernissen und Möglichkeiten entsprechen. Dabei kommt es nicht vordergründig auf statistische Ergebnisse, sondern auf qualitative Fortschritte an. Die Vorbereitung dieser Verfahren ist mit dem Ziel zu verbessern, die Verhandlungen für die Erziehung der Bürger im Geiste der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und Verletzungen der Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens wirksam zu gestalten. Das Oberste Gericht wird nach Beratung und Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und dem Generalstaatsanwalt der DDR auf diesem Gebiet zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung eine Orientierung geben, auch hinsichtlich der Kriterien, welche Verfahren für eine Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit geeignet sind. Zur Erhöhung der vorbeugend-erzieherischen Wirksamkeit der Rechtsprechung müssen auch weitere Überlegungen darüber angestellt werden, wie gewährleistet werden kann, daß die Feststellung von Rechtsverletzungen in Betrieben und Institutionen sowie der Ursachen und Bedingungen von Straftaten und Rechtsstreitigkeiten in den einzelnen Verfahren noch besser den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht. Die Gerichte müssen bei der Anwendung der Gerichtskritik, von Hinweisen und Empfehlungen sowie anderen geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Rechtsverletzungen und Mängeln, die deren Entstehen begünstigen, alle Möglichkeiten ausnutzen. Die kritische Analyse der eigenen Arbeit muß unter diesen Gesichtspunkten weiter verstärkt werden. Diese Problematik ist auch für die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen bedeutsam. Die Gerichte müssen mit ihren Erfahrungen und Erkenntnissen dazu beitragen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit strikt durchgesetzt wird und Ordnung und Sicherheit im Territorium gewährleistet werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch zu überlegen, ob die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Vorständen der Gewerkschaften über das Arbeitsrecht hinaus z. B. auch auf strafrechtliche Probleme des Arbeitsschutzes sowie auf Fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Betrieben erstreckt werden sollte. Für die Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung und der vorbeugenden Tätigkeit der Gerichte ist eine noch engere Verbindung der Richter mit den Werktätigen, insbesondere mit der Arbeiterklasse, von entscheidender Bedeutung. In diesem Sinne sind alle Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der gerichtlichen Tätigkeit angefangen bei den Schöffen sowie die Möglichkeiten der Rechtserziehung und Rechtspropaganda stärker zu nutzen. Die Gerichte sind für das Volk da und haben den in unserem sozialistischen Recht ausgedrückten Klasseninteressen überzeugend und wirksam Geltung zu verschaffen. Das erfordert, den Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken der Werktätigen, der Reaktion der Öffentlichkeit auf die gerichtlichen Verfahren, der sachkundigen Information und Unterstützung der Bürger und dem achtungsvollen Verhalten ihnen gegenüber, der Vertiefung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zum sozialistischen Staat größere Beachtung zu schenken. Die Nutzung der Erfahrungen der Werktätigen trägt mit zur richtigen Bewertung und Lösung von Rechtskonflikten sowie letztlich zu überzeugend begründeten und verständlich abgefaßten Entscheidungen bei. Strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im gerichtlichen Verfahren Ausgehend von der Forderung des IX. Parteitages der SED, die sozialistische Gesetzlichkeit weiter zu festigen, das Recht konsequent durchzusetzen und seine gesellschaftliche Wirksamkeit vor allem im Sinne der Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen weiter zu erhöhen, lenkt das Oberste Gericht die Aufmerksamkeit aller Richter auf die Notwendigkeit, die Qualität der gerichtlichen Verhandlungen und Entscheidungen zu verbessern. Die strikte Gesetzlichkeit und die Überzeugungskraft der Entscheidungen der Gerichte sind von großer politischer Bedeutung; solche Entscheidungen sind eine der besten Formen zur Propagierung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Rechts./10/ Im Mittelpunkt der Erhöhung der Qualität steht die richtige Anwendung des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozeßordnung, des Straf- und des Strafverfahrensrechts. Hinsichtlich der gerichtlichen Verhandlungen geht es um zügig und konzentriert, aber unter strikter Einhaltung der prozessualen Normen gesellschaftlich wirksam durchgeführte Verfahren, die in stärkerem Maße zur Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen beitragen müssen. Bei der Einhaltung des Prozeßrechts ist noch manches Problem zu lösen. Die ZPO enthält die erforderlichen Regelungen, um die Verfahren zügig und konzentriert durchzuführen. In Ehesachen zeigt sich aber z. B., daß von der unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Möglichkeit, die streitige Verhandlung unmittelbar im Anschluß an die Aussöhnungsverhandlung durchzuführen (§ 51 Abs. 2 ZPO), undifferenziert und damit zu Lasten der Qualität der Verhandlungen Gebrauch gemacht wird. Die Statistik des ersten Quartals 1976 weist aus, daß in Bezirken mit besonders hoher Scheidungsquote Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder) mehr als die Hälfte aller Scheidungen von Ehen mit minderjährigen Kindern in einem Termin vorgenommen wurden. Dieser Entwicklung müssen alle Bezirksgerichte besondere Aufmerksamkeit schenken. Es ist unzulässig, eine größere Rationalität in Familien-, Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren entgegen den Bestimmungen der neuen ZPO erreichen zu wollen. Vielmehr kommt es auf die exakte Anwendung dieser Bestimmungen an. Für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts hat die Rechtsmittel- und Kassationsrechtsprechung der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts große Bedeutung. Vor allem die zweitinstanzlichen Gerichte tragen eine große Verantwortung bei der Entscheidung über Berufungen, Proteste und Beschwerden. Diese Entscheidungen haben, wenn sie politisch-juristisch richtig und überzeugend begründet sind, großen anleitenden Einfluß auf die Arbeit der nach geordneten Gerichte, vor allem der Kreisgerichte; zugleich tragen sie zur Festigung der Rechtssicherheit und zur Stärkung des Vertrauens der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat bei. Deshalb ist es erforderlich, die in den Berufungen und Beschwerden der Bürger angeführten Argumente und Hinweise in jedem Fall gründlich zu prüfen und die Entscheidungen auch dann überzeugend, d. h. auf der Grundlage des Gesetzes und der Verfahrensmaterialien, zu begründen, wenn das Rechtsmittel keinen Erfolg hat. Jedoch ist zu beachten, daß Beschlüsse, mit denen Rechtsmittel als offensichtlich unbegründet verworfen werden, /10/ Vgl. M. I. Kalinin, „Die Arbeit der Volksgerichte und örtlichen Staatsanwaltschaften“, NJ 1954 S. 253 ff. 411;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 411 (NJ DDR 1976, S. 411) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 411 (NJ DDR 1976, S. 411)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit nach dem Primat der Vorbeugung in dar politisch-operativen Arbeit im Sinnees darf nichts passieren durch die Aufdeckung und Aufklärung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz und Sicherheitsbeauftragten. Umfassende Nutzung der inoffiziellen Basis, besonders der Reisekader in das nichtsozialistische Ausland, zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten sollen und können durch die Prüfung von Verdachtshinweisen als Form der offiziellen staatlichen Untersuchungstätigkeit nicht ersetzt oder eingeschränkt werden.

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