Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 412

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 412 (NJ DDR 1976, S. 412); wiederum nicht so umfangreich begründet werden, daß sie den Charakter von Urteilen annehmen./ll/ Schutz des sozialistischen Staates, des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft Auf dem IX. Parteitag der SED wurde festgestellt, daß die Entspannung zur Haupttendenz der internationalen Entwicklung wurde. Gleichzeitig ist aber darauf hingewiesen worden, daß der Imperialismus sein ihm eigenes aggressives und expansives Wesen nicht verloren hat./12/ Deshalb ist es wichtig, neue Methoden der Feindtätigkeit rechtzeitig zu erkennen und vom Klassenstandpunkt aus richtig zu beurteilen. Dem Schutz unseres sozialistischen Staates, seiner Grenzen zur BRD und zu Westberlin sowie seiner Ordnung ist nach wie vor in der Rechtsprechung besondere Beachtung zu schenken, wobei entsprechend der sich manchmal schnell verändernden Klassenkampfsituation sofort mit einer politisch-juristisch richtigen Einschätzung konsequent zu reagieren ist. Das trifft auch auf einen Teil der gefährlichsten Angriffe auf die Volkswirtschaft zu, die den Charakter von Verbrechen gegen die DDR tragen. Die Erhöhung der Klassenwachsamkeit und die Sicherung der sozialistischen Ordnung vor feindlichen Anschlägen ist auch für die Zivilrechtsprechung von großer Bedeutung. In Rechtsstreitigkeiten, an denen Unternehmer aus kapitalistischen Staaten beteiligt sind, werden oftmals, zum Teil geschickt verdeckt, Angriffe gegen unsere Volkswirtschaft geführt. Sie müssen als solche von den Gerichten erkannt und konsequent zurückgewiesen werden. Der IX. Parteitag hat darauf hingewiesen, das Verhältnis von materiellem, finanziellem und arbeitsmäßigem Aufwand und dem volkswirtschaftlichen Ergebnis entscheidend zu verbessern, um eine erfolgreiche Erfüllung der ökonomischen Aufgaben zu gewährleisten. Deshalb ist auch in Zukunft ein entschiedener Kampf gegen kriminelle Angriffe auf das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu führen. Bei Diebstahl, Betrug oder Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums, bei Vertrauensmißbrauch, Verletzung der Preisbestimmungen, Falschmeldung und Vorteilserschleichung müssen die politischen und ökonomischen Zusammenhänge und Auswirkungen gründlich aufgedeckt werden, um das einzelne Verfahren richtig zu beurteilen und wirksam dazu beizutragen, die Ursachen und Bedingungen, die solche Rechtsverletzungen hervorgebracht oder begünstigt haben, zu beseitigen. Damit sowie mit der rechtspropagandistischen Tätigkeit müssen die Gerichte in den jeweiligen Betrieben konkret die Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin fördern. Bei der richtigen Differenzierung und Individualisierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit muß der außerordentlichen Unterschiedlichkeit dieser Angriffe voll Rechnung getragen werden; sie reichen von Staatsverbrechen über Straftaten, die aus Egoismus und Raffgier begangen werden, bis hin zu solchen Delikten, die nicht auf persönlicher Bereicherung beruhen und doch erhebliche Schäden verursachen. Angriffe gegen das sozialistische Eigentum sind konsequent zu ahnden. Das bedeutet jedoch nicht, grundsätzlich Freiheitsstrafen auszusprechen. Konsequenter Schutz heißt, alle gesetzlich zulässigen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Potenzen zu nutzen. Auch eine wirksam ausgestaltete Verurteilung auf Bewährung ist Al/ Vgl. dazu J. Schlegel/H. Blöcker/R. Schindler, „Verwerfung der Berufung durch Beschluß wegen offensichtlicher Unbegründetheit (§ 293 StPO)14, NJ 1972 S. 158. /12/ Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 15 und 17. in vielen Fällen konsequenter Schutz des sozialistischen Eigentums bzw.- der Volkswirtschaft. Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Bewährungsverurteilung heißt natürlich nicht wahllose Ausschöpfung, sondern Auswahl der geeigneten Möglichkeiten. Deshalb kommt es in der weiteren Arbeit darauf an, unter Berücksichtigung der Tatschwere insbesondere auch der Tatmotive , des exakt bestimmten Tatbeitrages und der Persönlichkeit des Täters beim Ausspruch der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit noch sorgfältiger zu differenzieren. Dabei sind auch die auf die Wiedergutmachung des Schadens gerichteten Anstrengungen des Täters zu berücksichtigen. Wir möchten die Gerichte in diesem Zusammenhang verstärkt darauf orientieren, alle Möglichkeiten für die zügige Wiedergutmachung des materiellen Schadens zu nutzen. Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Strafen mit und ohne Freiheitsentzug bei auf Bereicherungsstreben beruhenden Straftaten gegen das sozialistische Eigentum ist ein Problem, das nach wie vor unsere Aufmerksamkeit erfordert. Das betrifft insbesondere die Straftaten mit Schäden um etwa 3 000 M, bei denen wegen der Herbeiführung besonders schädlicher Folgen i. S. von § 39 Abs. 2 StGB die Anwendung der Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung aller anderen für die Strafzumessung beachtlichen Gesichtspunkte zu prüfen ist. Die differenzierte Anwendung der Strafen mit und ohne Freiheitsentzug auf der Grundlage der §§ 30, 33 und 39 StGB schließt ein, daß unter bestimmten Voraussetzungen auch bei geringeren Schäden die Anwendung einer Freiheitsstrafe ebenso notwendig sein kann wie umgekehrt die einer Strafe ohne Freiheitsentzug bei höheren Schäden. Der Analyse bedarf die Strafzumessung bei solchen Tätern, die bei der Begehung der Straftat ihnen eingeräumte Befugnisse (z. B. bei §§ 161a, 165 und 247 StGB) mißbraucht haben. In diesen Fällen wird nicht immer geprüft, ob als Zusatzstrafe das Verbot bestimmter Tätigkeiten (§ 53 StGB) auszusprechen ist. Davon wird z. Z. insgesamt zu wenig Gebrauch gemacht. Andererseits wird diese Zusatzstrafe manchmal undifferenziert angewandt. Auch die gesellschaftliche Wirksamkeit von Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren, in denen es um den Ersatz von Vermögensschäden, Fragen des Neuererrechts, der Arbeitsdisziplin u. ä. geht, muß unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des sozialistischen Eigentums weiter erhöht werden. Insbesondere eine differenzierte Rechtsprechung zur disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit Werktätiger kann wirksam zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin sowie zur Auseinandersetzung mit Verletzungen des Arbeitsrechts überhaupt beitragen und damit die Erziehung zur freiwilligen Einhaltung des Rechts fördern. Mit der Arbeitsrechtsprechung müssen die Gerichte im vor uns liegenden Abschnitt unserer Entwicklung zielstrebiger zur Förderung des starken ökonomischen Leistungsanstiegs in seiner Einheit mit der ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beitragen, indem sie strikt vom Zusammenhang von Rechten und Pflichten ausgehen, wie er im Arbeitsrecht geregelt ist. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die Bedeutung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Neuererwesens hingewiesen. Die Neuererbewegung als politische Massenbewegung der Arbeiterklasse und der Intelligenz ist ein wesentlicher Faktor für die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion und die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fort-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 412 (NJ DDR 1976, S. 412) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 412 (NJ DDR 1976, S. 412)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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