Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 74 (NJ DDR 1976, S. 74); lungsverkehrs hierfür betreffen. Hervorzuheben sin'd die Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit der Bank und ihrer Vertragspartner für die einander beim Abschluß oder bei der Erfüllung eines Vertrags zugefügten Schäden (§ 18). * Mit der Neufassung der VO über die Einstellung und Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen und Leistungen vom 25. September 1975 (GBl. I S. 729) werden Voraussetzungen geschaffen, um die Staatsdisziplin zu erhöhen, die Verantwortung der Minister zu stärken und das Verfahren bei der Durchführung von Pro-duktionseinstellungen und -Verlagerungen zu vereinfachen. Die Regelung betont ausdrücklich, daß Einstellungen und Verlagerungen nur in Ausnahmefällen und dann mit geringstem volkswirtschaftlichem Aufwand sowie ohne Störung der Liefer- und Leistungsbeziehungen auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans durchzuführen sind. Sie gewährleistet, daß Entscheidungen über Produktionseinstellungen nicht getroffen werden dürfen, wenn die planmäßige Versorgung der Bevölkerung und der Volkswirtschaft sowie geplante Exportlieferungen, einschließlich Ersatzteillieferungen, gefährdet sind oder nicht geplante Importe notwendig werdön (§ 3 Abs. 3). Die Neuregelung umfaßt im wesentlichen vier Schwerpunkte: 1. Bei der Produktionseinstellung wird das Entscheidungsrecht der Generaldirektoren der WB und der Leiter anderer wirtschaftsleitender Organe sowie der Räte der Bezirke, das bislang an die Zustimmung der zuständigen Minister gebunden war, auf die Minister übertragen (§ 4 Abs. 1), deren' Verantwortung damit eindeutig festgelegt ist. Für Produktionseinstellungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der sozialistischen internationalen Spezialisierung und Kooperation wird der bisherige allgemeine Hinweis auf entsprechende Rechtsvorschriften durch eine konkrete Regelung ersetzt. Danach ist die Produktion im Inland solange fortzuführen, bis die erforderlichen Lieferungen' aus den Partnerländern gesichert sind. Die Zustimmung der beteiligten Minister ist vor dem Abschluß der Importverträge einzuholen (§ 5). Der Begriff der Produktionseinstellung wird durch die Aufnahme einer Regelung über die Einstellung der Produktion von Nebenprodukten präzisiert (§ 2 Abs. 2). In diesem Zusammenhang wird festgelegt, daß über die Produktionseinstellung eines Erzeugnisses erst dann entschieden werden darf, wenn die erforderlichen Zustimmungen zur Produktionseinstellung des Nebenprodukts, das aus technologisch bedingten Gründen nicht mehr anfällt, erteilt wurden (§ 4 Abs. 4). 2. Die Mitwirkung der zentralen Organe bei Produktionseinstellungen erfolgt nach dem Grundsatz, daß die Verantwortung der Minister für ihren Entscheidungsbereich nicht eingeschränkt werden darf. Für den Fall, daß zwischen den beteiligten Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie dem Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirks keine Einigung über eine Produktionseinstellung erzielt wird, obliegt die Entscheidung dem Leiter des zuständigen bilanz-verantwortlichen zentralen Staatsorgans in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Materialwirtschaft (§ 4 Abs. 5). 3. Ebenso wie über Produktionseinstellungen entscheiden jetzt die Minister auch über Produktionsverlagerungen. Abweichend von der bisherigen Regelung wurde das Entscheidungsrecht bei Verlagerungen demjenigen Minister übertragen, in dessen Verant- wortungsbereich die Produktion übernommen werden soll. Eine Übereinstimmung mit dem Minister, aus dessen Verantwortungsbereich die Produktion abgegeben werden soll, ist herbeizuführen (§ 12 Abs. 1). Die Erfahrungen haben gezeigt, daß Leiter abgebender Bereiche oftmals über die Produktionsverlagerung entschieden, ohne daß die erforderliche Übereinstimmung mit dem übernehmenden Bereich erzielt wurde. Das Ergebnis war dann die Einstellung der Produktion. Mit der Entscheidung durch den Minister des übernehmenden Bereichs soll nunmehr gesichert werden, daß alle leitungsmäßigen Voraussetzungen für die Fortführung der Produktion geschaffen' werden. 4. Im Interesse der Absicherung der Volkswirtschaft gegen Störungen, die durch rechtswidrige Produktionseinstellungen und -Verlagerungen eintreten können, ist vorgesehen, daß vom Staatlichen Vertragsgericht auf Antrag von Ministern- und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie von Vorsitzenden' der Räte der Bezirke Wirtschaftssanktionen bis zu 500 000 M verhängt werden können (§ 16). Diese Regelung erfolgte, weil die in der aufgehobenen VO vom 6. Januar 1971 vorgesehene Zahlung von Ordnungsstrafen zur Sicherung der Staatsdisziplin nicht die notwendige Wirkung erzielt hatte. Aus diesem Grunde wurde auf eine neue Ordnungsstrafbestimmung verzichtet. Mit der 2. VO über Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe Lieferverordnung (LVO) vom 23. Oktober 1975 (GBl. I S. 689) erhält der VI. Abschnitt der LVO vom 8. Mai 1972 (GBl. II S. 363) eine neue Fassung; des weiteren wird ein VII. Abschnitt hinzugefügt. Der neugefaßte Abschn. VI berücksichtigt insbesondere die Praxis bei der Sicherung des Bedarfs der Besteller an Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und Baureparaturen. Dabei wurde der Einsatz von General- oder Hauptauftragnehmern für die Mitwirkung bei der Vorbereitung sowie zur Durchführung von Investitionen und der Einsatz von Hauptauftragnehmern für die Vorbereitung und Durchführung von' Baureparaturen der Besteller eindeutiger geregelt. Der Einsatz der General- oder Hauptauftragnehmer hat auf Verlangen der Besteller durch die zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe zu erfolgen. Treten beim Einsatz von General- oder Hauptauftragnehmern bei den zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen von ihnen nicht zu überwindende Schwierigkeiten auf, so ist entsprechend § 9 LVO der Leiter des übergeordneten Organs unter Angabe der Gründe und Darlegung entsprechender Lösungsvorschläge zu informieren. Damit wird gewährleistet, daß nach der festgelegten Entscheidungspyramide eine endgültige Entscheidung über den Einsatz der General- und Hauptauftragnehmer getroffen wird. Diese Regelung dürfte bei einer künftigen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Investitionen in der gesamten Volkswirtschaft zu beachten sein. Der hinzugefügte Abschn. VII regelt die Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen. Damit soll vor allem die Einhaltung der Staatsdisziplin bei der Deckung des Bedarfs der Besteller zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung und die Erfüllung der ökonomischen Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung wirksam unterstützt werden. Die Regelung verpflichtet insbesondere die Leiter der übergeordneten Organe der Betriebe oder der wirtschaftsleitenden Organe, alle Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der LVO zu sichern. Der zuständige Leiter ist verpflichtet, ein Disziplinarverfahren' einzuleiten, wenn durch Leiter oder leitende Mitarbeiter der Betriebe bzw. der wirtschaftsleitenden Organe die Be- 74;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Edelmetallen durchgeführt. Dabei wurden in einer Reihe von Ermittlungsverfahren sehr umfangreiche Ermittlungen zu führen oder sehr komplizierte Sachverhalte aufzuklären waren. Teilweise beanspruchten auch psychiatrische Begutachtungen unvertretbar lange Zeit.

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