Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 73 (NJ DDR 1976, S. 73); Die hohe staatliche Anerkennung und Würdigung durch außerordentliche Leistungen und Verdienste vollbrachter Heldentaten findet ihren Ausdruck in der VO über die Stiftung des Ehrentitels „Held der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 28. Oktober 1975 (GBl. I S. 681) nebst der als Anlage veröffentlichten Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Held der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Ehrentitel wird für hervorragende Einzelleistungen verliehen, die hohe persönliche Einsatzbereitschaft, Mut, Kühnheit und Opferbereitschaft erfordern, für die weitere erfolgreiche Entwicklung der DDR überragende Bedeutung haben und als Heldentaten zu werten sind. Er kann in besonderen Ausnahmefällen auch an Bürger anderer Staaten verliehen werden, die Heldentaten' für die DDR vollbracht haben. * Ausgehend von den höheren Anforderungen an die staatliche Leitung und Planung sowie zur Durchsetzung einheitlicher Prinzipien in der Organisation und Tätigkeit der zentralen Staatsorgane beschloß der Ministerrat eine Reihe weiterer Statuten, nämlich das Statut des Ministeriums für Gesundheitswesen (Beschluß des Ministerrates vom 25. September 1975 [GBl. I S. 673]), das Statut des Ministeriums für Bauwesen (Beschluß des Ministerrates vom 4. September 1975 [GBl. I S. 682]), das Statut des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Beschluß des Ministerrates vom 23. Oktober 1975 [GBl. I S. 699]), das Statut des Ministeriums für Wissenschaft und Technik (Beschluß des Ministerrates vom 30. Oktober 1975 [GBl. I S. 725]) sowie das Statut des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Beschluß des Ministerrates vom 4. Dezember 1975 [GBl. I S. 753]). Mit diesen Statuten wurden die Rechtsgrundlagen für den Aufbau und die Tätigkeit des zentralen Staatsapparates in konsequenter Anwendung des Leninschen Prinzips des demokratischen Zentralismus weiter ver-vollkommnet/5/ und die Einheit von Aufgaben und Verantwortung sowie Rechten und Pflichten weiter durchgesetzt. In jedem Statut ist die Verantwortung des jeweiligen zentralen Staatsorgans für die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit festgelegt und die Rechtssetzungskompetenz des Ministers genau bestimmt. Besondere Beachtung verdient das Statut des Ministeriums für Wissenschaft und Technik, weil damit erstmals in umfassender Weise die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses Ministeriums statutarisch geregelt werden. Mit dem Statut der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik (Beschluß des Ministerrates vom 23. Oktober 1975 [GBl. I S. 703]) werden Stellung, Aufgaben, Arbeitsweise und Leitung sowie Geschäftsführung und Vermögen dieser volkseigenen Kreditinstitute geregelt, die insbesondere für die Betreuung der Bürger in' allen Geldangelegenheiten verantwortlich sind. Die Sparkassen sind Einrichtungen der Räte der Kreise, wobei für mehrere Kreise auf Beschluß der Volksvertretungen eine gemeinsame Sparkasse tätig werden kann. Sie sind verpflichtet, Sparkonten (§§ 238 bis 240) bzw. Spargirokonten (§§ 238 Abs. 2, 234 bis 236 ZPO) für die Bürger zu führen und den Zahlungsverkehr schnell, sicher und rationell durchzuführen. Ferner 15/ Zum Rahmenstatut für die Industrieministerien sowie zu weiteren Statuten von Ministerien und anderen zentralen staatlichen Organen vgl. die Gesetzgebungsübersichten in NJ 1975 S. 303 £., 451 und 633. gewähren sie den Bürgern Kredite zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse auf der Grundlage von Kreditverträgen (§§ 241 bis 243 ZGB). Zu ihren Aufgaben gehört es, die Bürger in allen Geldangelegenheiten fachkundig zu beraten und zu informieren (§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Statuts). Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms finanzieren die Sparkassen den Bau von Eigenheimen/6/ und Maßnahmen' für die Erhaltung des Wohnungsbestands. Sie führen die Finanzierung und Finanzkontrolle gegenüber den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung, den VEB Gebäude Wirtschaft, den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften und den Dienstleistungsbetrieben der örtlichen Volkswirtschaft durch. Das Statut der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Beschluß des Ministerrates vom 23. Oktober 1975 [GBl. I S. 692]) charakterisiert diese als das zentrale Organ des Ministerrates für die Verwirklichung der von Partei und Regierung beschlossenen Geld- und Kreditpolitik im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Bank arbeitet eng mit den entsprechenden zentralen Staatsorganen zusammen. Sie fördert auf der Grundlage des Planes durch die Ausnutzung von Kredit und Zins die Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion und den planmäßigen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden mit höchstem Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Sie nimmt auch Spareinlagen entgegen und fördert die Spartätigkeit der Landbevölkerung. Die Bank ist ihrer Stellung gemäß verpflichtet, staatliche Kontroll- und Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen und demzufolge die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft zu sichern. So übt sie gegenüber den VdgB die Aufsicht über das Bankgeschäft aus. Bei ihr besteht ein Revisionsorgan, das zur Herstellung der Gesetzlichkeit gegenüber LPGs, GPGs und anderen sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft sowie ihren kooperativen Einrichtungen das Recht hat, Auflagen zu erteilen. Mit der AO über den Sparverkehr bei den Geld- und Kreditinstituten der DDR vom 28. Oktober 1975 (GBl. I S. 705) und der AO über den Scheckverkehr vom 25. November 1975 (GBl. I S. 760) liegt in Verbindung mit dem neuen Statut der Sparkassen eine geschlossene und übersichtliche Regelung für den gesamten Sparund Scheckverkehr vor. Damit werden Bürger und Betriebe umfassender als bisher über ihre Rechte und Pflichten informiert, und die Rechtssicherheit wird erhöht./?/ Die beiden Anordnungen entsprechen § 46 ZGB, wonach Allgemeine Bedingungen' in Form von Rechtsvorschriften zu erlassen sind. In diesem Zusammenhang sei noch auf die AO über Allgemeine Bedingungen der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik für die Kontoführung und die Durchführung des Zahlungsverkehrs Geschäftsbedingungen der Staatsbank der DDR vom 25. November 1975 (GBl. I S. 757) hingewiesen. Diese Bedingungen gelten’ sowohl für die Geschäftsbeziehungen der Staatsbank mit ihren Vertragspartnern mit Sitz oder Wohnsitz in der DDR als auch für die Geschäftsbeziehungen der Sparkassen mit ihren Partnern, soweit sie die Führung von Konten für Betriebe, staatliche Organe und Einrichtungen sowie Vereinigungen und gesellschaftliche Organisationen und die Durchführung des Zah- /B/ Vgl. dazu § 3 der VO über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger vom 15. Dezember 1970 (GBl. II S. 722) und § 8 der VO über die Förderung des Baues von Eigenheimen vom 24. November 1971 (GBl. II S. 709). /7/ Ein spezieller Beitrag über die rechtliche Regelung des Spar- und Scheckverkehrs wird vorbereitet. 73;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 73 (NJ DDR 1976, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 73 (NJ DDR 1976, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen dar. Daraus folgt, daß die möglichen sozial negativen Wirkungen erst dann Wirkungsgewicht erlangen können, wenn sie sich mit den im Imperialismus liegenden sozialen Ursachen, den weiteren innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Forschung auf unserer Liniescie bei der Erarbeitung des Entwurfes eines Untersuchungshaft volXsugsgesetzes der alt allen beteiligten Organen gewonnen batten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X