Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 72

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 72 (NJ DDR 1976, S. 72); Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1975 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 39 bis 48 sowie im Teil II Nr. 7 bis 13 veröffentlichten Rechtsvorschriften./*/ Das herausragende Ereignis für die Gesetzgebung im IV. Quartal 1975 war die 16. Tagung der Volkskammer am 5. Dezember 1975. Ihr wichtigster Tagesordnungspunkt war die Beschlußfassung zum Gesetz über den Vertrag vom 7. Oktober 1975 über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 5. Dezember 1975 (GBl. II S. 237). Mit diesem Vertrag wurde ein staats- und völkerrechtlich gleichermaßen wichtiges Dokument bestätigt, das grundlegende Bedeutung für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und den allmählichen Übergang zum Aufbau der kommunistischen Gesellschaft in der DDR besitzt und auf die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der SED und der KPdSU, der DDR und der UdSSR auf allen Gebieten bis über das Jahr 2000 hinaus gerichtet ist/1/ * Mit dem ebenfalls in der 16. Tagung der obersten Volksvertretung beschlossenen Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1976 vom 5. Dezember 1975 (GBl. I S. 737) wurde eine wichtige Rechtsgrundlage geschaffen, um die mit dem VIII. Parteitag der SED eingeleitete stabile und kontinuierliche Entwicklung auf allen Gebieten konsequent fortzusetzen. Die Bedeutung des Planes 1976 ergibt sich vor allem daraus, daß er den Beginn eines neuen Planjahrfünfts, d. h. des Zeitraums von 1976 bis 1980 und damit eines weiteren bedeutsamen Abschnitts für die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR dar-stellt./2/ Das Gesetz legt die Aufgaben und Ziele fest, um den erreichten Leistungsanstieg dauerhaft fortzusetzen und die Stabilität und Kontinuität in der volkswirtschaftlichen Entwicklung zu gewährleisten. Dementsprechend sieht der Volkswirtschaftsplan 1976 vor, das produzierte Nationaleinkommen auf 105,3 Prozent zu erhöhen und damit einen Umfang von 149,3 Milliarden Mark zu erreichen. Die industrielle Warenproduktion soll auf 106 Prozent wachsen und die Arbeitsproduktivität in der Industrie auf 105,5 Prozent gesteigert werden. Im Gesetz verkörpert sich die Einheit von Wirtschaftsund Sozialpolitik, indem im Einklang mit den hohen volkswirtschaftlichen Aufgaben zugleich die weiteren Maßnahmen und Schritte zur Durchführung des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages der SED festgelegt werden. Den zentralen Platz in der sozial- /*/ Die Erläuterung einiger hier nicht erwähnter wichtiger Rechl.svorschrift.en aus diesem Quartal bleibt speziellen Beiträgen Vorbehalten. Dies betrifft das Gesetz über die Anwendung des Rechts auf internationale zivil-, familien- und arbeitsrechtliche Beziehungen sowie auf internationale Wirtschaftsverträge Rechtsanwendungsgesetz vom 5. Dezember 1975 (GBl. I S. 748), die VO über die staatliche Dokumentation der Grundstücke und Grundstücksrechte in der Deutschen Demokratischen Republik - Grundstücksdokumentationsordnung -vom 6. November 1975 (GBl. I S. 697) und die VO über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen vom 6. November 1975 (GBl. I S. 723). Ill Vgl. zum Vertrag im einzelnen H. Kröger, „Weitere Ausgestaltung der völkerrechtlichen Fundamente des brüderlichen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR“, NJ 1975 S. 647 ff. /2/ Vgl. H. Sindermann, Rede zur Begründung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1976, ND vom 6-/7. Dezember 1975, S. 4. politischen Zielsetzung des Volkswirtschaftsplans 1976 nimmt der Wohnungsbau ein. Besonders bedeutsam ist die Tatsache, daß der Bevölkerung erhebliche Mittel aus gesellschaftlichen Fonds zugute kommen werden, die im Jahre 1976 mehr als 40 Milliarden Mark betragen. Das weitere Anwachsen der gesellschaftlichen Fonds wird in zunehmendem Maße zu einer wesentlichen Quelle der Erhöhung des Realeinkommens der Werktätigen. Umfangreiche Mittel werden für die Beibehaltung stabiler Verbraucherpreise und Tarife vorgesehen. Entscheidend für die Realisierung der hoch gesteckten wirtschaftlichen und sozialpolitischen Ziele ist die weitere Intensivierung der Produktion und die Erhöhung der Effektivität der Arbeit auf allen Gebieten. Deshalb orientiert das Gesetz darauf, das komplexe Wirken aller Intensivierungsfaktoren im volkswirtschaftlichen Maßstab voll durchzusetzen, wie sie vor allem in den 10 Punkten der Intensivierung zusammengefaßt wurden./3/ Im Einklang damit fordert das Gesetz die Verstärkung der Rechtsarbeit und die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit werden als grundlegende Bedingungen für den Schutz des sozialistischen Eigentums und als wichtige Voraussetzung zur Bewahrung der Volkswirtschaft vor Schaden genannt (Abschn. II). Die Erfahrungen zeigen, daß Ordnung und Sicherheit selbst immer mehr zu einem Intensivierungsfaktor werden und sich die Bewegung für vorbildliche Ordnung und Disziplin in den Betrieben und Betriebskollektiven in immer stärkerem Maße in den sozialistischen Wettbewerb einordnet und zu dessen festem Bestandteil wird./4/ In Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan und zu seiner Realisierung wurde in der 16. Volkskammertagung auch das Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1976 vom 5. Dezember 1975 (GBl. I S. 746) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, daß im kommenden Jahr die Einnahmen und Ausgaben des sozialistischen Staates 132 Milliarden Mark betragen. Diese Mittel werden erforderlich, um zur Erfüllung der Hauptaufgabe die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik auch finanziell zu sichern. Durch die 1. DVO zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Festlegungen zur Durchführung des Staatshaushaltsplanes vom 11. Dezember 1975 (GBl. I S. 757) wird den1 Ministem und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie den örtlichen Volksvertretungen das Recht erteilt, über die Verwendung freier Mittel auf Grund von Minderausgaben und über die Verwendung von Mehreinnahmen eigenverantwortlich zu entscheiden. Dabei dürfen jedoch Lohnfonds, Honorare sowie andere Geldzuwendungen und Sachausgaben, die durch Rechtsvorschriften begrenzt sind, nicht erhöht werden. Haushaltsmittel für die Finanzierung von Investitionen und Werterhaltungen, für Wissenschaft und Technik sowie produktgebundene Preisstützungen sind nur zweckgebunden zu verwenden'. * 13/ Vgl. E. Honecker, Aus dem Referat auf der Beratung mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen, ND vom 28. November 1975, S. 1; W. Jarowinsky, Aus dem Bericht des Politbüros, in: 16. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1975, S. 21. H/ Vgl. W. Weichelt, „Erfahrungen und Probleme bei der Schaffung von Bereichen vorbüdlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, NJ 1975 S. 705 ff. 72;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 72 (NJ DDR 1976, S. 72) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 72 (NJ DDR 1976, S. 72)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden in Kombination damit, die offensive Ausschöpfung der Potenzen des sozialistischen Rechts. Als eine wesentliche, für die Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung geleistet wird. Das erfordert, auch entsprechend der Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit, stets die jugendspezifischen rechtspolitischen Grundsätze, insbesondere bei der Anwendung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts die entscheidenden sind, wäre die Verantwortung der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit für die Anwendung des sozialistischen Rechts allein damit unzureichend bestimmt.

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